Wo leben wir denn mittlerweile?
http://www.augsburger-allgemeine.de/...geid,4289.html
Wo leben wir denn mittlerweile?
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Langsam fangen jetzt alle an zu verblöden.
Und es wird immer schlimmer.... :?
Frisch aus dem Knast und dann gleich wieder rein. Achja, Haftstrafen schrecken einfach ungemein ab...
Was ist eigentlich "einschlägig"? "...der bereits vielfach, aber nicht einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten war..." wenn ich sowas schon lese, dann bekomm ich soooo nen Hals!
Nur noch blöde auf der Welt. Jetzt kommen sie schon nach Augsburg :icon_evil: :icon_evil:
"nicht einschlägig" bedeutet, daß er bisher andere Sachen (Diebstahl, Körperverletzung o.a.) ausgefressen hatte, und dies sein erster sexueller Übergriff warZitat von Saku Koivu
Natürlich werden nicht automatisch weniger Straftaten begangen nur weil das Strafmaß höher ist, aber manchmal - und hier is wieder einer dieser Fälle - da glaubt man fast, dass die Insassen nachdem sie freigelassen werden nur eines im Sinn haben: GANZ SCHNELL WIEDER REINKOMMEN. Vielleicht wollen die garnimmer raus. Falls ja sollte so einer doch einfach ohne Umwege eines Verbrechens direkt zur Polizei gehen und betteln dass er wieder rein darf.
Hätten doch alle was davon. Er is wieder da wo er hin will und der Rest kann in Frieden leben.
Übrigens....bin mal gespannt ob der auch wieder nach Jugendstrafrecht bestraft wird. Falls ja können wir ja noch früher mit der nächsten Straftat rechnen....nennt man das Effizienz?
Ab 21 gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.
Das ändert natürlich alles! :-|Zitat von Mr. Blubb
Nein!Zitat von Mr. Blubb
Grundsätzlich schon, da hat er völlig recht !Zitat von Akuram
Aber wird verminderte reife oder sonstiger schmarrn festgestellt,
KANN nach jugendstrafrecht verurteilt werden,
das ist der knackpunkt den du warscheinlich meinst .
mfg Majaa