...wie gesagt nicht nur 98 bauen Mist...kein Plan wie das zu stande kam...klar soll der auch Hausverbot erhalten
...wie gesagt nicht nur 98 bauen Mist...kein Plan wie das zu stande kam...klar soll der auch Hausverbot erhalten
Aha, da spricht ein Kenner, was ? Schon mal was davon gehört, dass Du Dich bei den Spielen dann bei Deiner beheimateten Polizeiwache melden darfst? Zumindest war es früher so.Zitat von Bronko23
Und NEIN, ich hatte noch nie Stadionverbot !!! ;-)
Sicher??? :icon_mrgreen:Zitat von Michi
Hab ich auch schon im Zusammenhang mit Länderspielen gehört...zumindest im Fußball ist das so...beim Eishockey keine Ahnung
Ichbins = Bär ???
1.Weil davor so weit ich weiß rangeleine stattgefunden haben mit Ordnern und Polizei....man hat sie vorläufig im Stadion gelassen, wegen Angst vor zerkratzten Autos soweit ich weißZitat von ichbins
2.Strafbar hat man sich damit auf jeden Fall in Bezug auf Punkt 1 gemacht...und Ermittöungen laufen glaub ich immer noch hab ich gehört
3. Ob von Wolfsburger Seite (wohleher) Anzeige erstattet wurde weiß ich nicht...
Kann mir nicht vorstellen, das man bei jedem Auswärtsspiel zur lokalen Polizeiwache laufen muss und ein "Hallo ich bleibe heute in Augsburg" sagen soll.Zitat von Michi
Zum einen brauchen die nen Spielplan auf der Wache zum andern was ist bei Urlaub, Krankheit & Co.?
Ich hatte noch nie Stadionverbot ;-) und habe in den letzten 16 Jahren auch kein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt.
Mal zum Gesetzestext:Zitat von djrene
§ 113 Strafgesetzbuch
Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohungen mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So...
Wenn ich das Richtig lese und interpretiere, muss etwas zuvor vorgefallen sein, dass die Polizeibeamten zur Vollstreckung von Gesetzen befugt hat. Das heist, es muss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordung, oder eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgelegen haben.
Man kann nicht einfach nur einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begehen! Es muss vorher schon was vorgefallen sein. Und das wird vermutlich das Zünden der Bengalos oder anderweitige negative Auffälligkeiten gewesen sein. :klugscheiss:
Wie es mittlerweile gehandhabt wird, ist mir auch nicht genau klar, jedoch war es früher so, dass jemand der Stadionverbot hatte, sich zu den Zeiten der Spiele auf der Polizeiwache einfinden musste, um belegen zu können, dass er nicht im Stadion ist. Welche Möglichkeiten es mittlerweile heute gibt, weiss ich nicht, bin mir aber sicher, dass es dazu noch Auflagen gibt, um gewährleisten zu können, eben nicht im Stadion zu sein.Zitat von Bronko23
Eventuell haben wir ja hier jemanden, der sich damit auskennt? Barni ???
Gruß Michi
Am Sonntag erklären sie sich mit dem der Stadionverbot bekommen hat solidarisch und verlassen während des Spiels das Stadion, und jetzt wollen sie ihn per Flugblatt-Aktion Preisgeben. Das kann ich nicht glauben, oder hab ich da was missverstanden?Zitat von Müller 1989
Sinn und Zweck dieser Aktion verschließt sich mir momentan auch etwas.
Soviel zum Thema A98 hält sich für den Nabel der Welt. Und ganz nebenbei, wer soll denn uns sein?Zitat von Müller 1989
Des Wort "Ausschreitungen" kann ich in dem Fall A98 nicht Verstehen. Ausschreitungen, ist für mich der Zustand in Italien, in dem Stadien auseinander genommen werden, Schlägereien zwischen zwei Gruppen oder der Polizei, aber nicht wegen einem Bengalo.
... oder Steinwürfe wie in Köln
Das Wort Ausschreitungen ist vielleicht falsch gewählt.Zitat von is mir wurschd
Aus wikipedia:
Aber das Wort (versuchte) gefährliche Körperverletzungen trifft das Thema ganz gut und ist härter zu Bestrafen als Ausschreitungen!!!Als Ausschreitungen (Singular ungebräuchlich) bezeichnet man eine gewalttätige Eskalation im Umfeld einer Versammlung (z. B. einer Demonstration oder eines Fußballspiels), die in massiver Weise die öffentliche Ordnung stört. In etwa synonym werden die Bezeichnungen Krawalle oder Straßenschlacht gebraucht.
Meist werden dabei zunächst aus der Masse heraus Straftaten gegen fremdes Eigentum begangen (z. B. durch Plünderung von Geschäften oder Brandstiftung an Autos). Die Gruppendynamik und das (nach rechtsstaatlichen Prinzipien gebotene) Eingreifen der Polizei führen dann häufig zu einer immer weiteren Eskalation, an deren Ende große Personen- und Sachschäden stehen.
Die aktive Beteiligung an Ausschreitungen erfüllt in der Regel als solche den Straftatbestand des Landfriedensbruchs.
Im Gegensatz zu politischen Unruhen finden Ausschreitungen meist spontan, kurzfristig und ohne konkrete Motivation statt und stoßen in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung.
StGB
StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Keine Ahnung in welcher Art und Weise Stadionverbote kontrolliert werden. Läßt man sich aber erwischen wird's teuer. Hausfriedensbruch.
Eher strafbar wird's dann :-PZitat von djrene
Ja lebst du auch noch??Zitat von Urmel1974
Ich habe es eben erst gelesen. Was du schreibst, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Stadionverbot regelt doch nicht die Aufenthaltsbestimmung des "Übeltäters". Der kann sich aufhalten, wo immer er will, nur eben nicht im Stadion. Ausnahmen gibt es, die können aber nur durch ein Gericht ausgesprochen werden. Wird er dort gesehen und erkannt, gibt es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.Zitat von Michi