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Thema: [Verkaufe] Bavaria-Filmkarten (Eilverkauf!)

  1. #1
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    Ausrufezeichen [Verkaufe] Bavaria-Filmkarten (Eilverkauf!)

    Hallo zusammen,

    ich biete hiermit einen Gutschein für die Bavaria-Filmstadt in München an. Er ist nur noch bis 01.08. gültig und ich habe diese Woche leider keine Zeit - und vorher hatte ich es leider verpennt . Der Gutschein berechtigt eine Familie mit allen leiblichen Kindern unter 18 Jahren zum Eintritt. Er beinhaltet eine 90-minütige Führung durch die Filmstadt, das 4-D-Erlebniskino und eine tolle Stuntshow. Der Preis läge bei VB 30,- Euro. Bei Interesse bitte PN.

    Gruß
    Höps
    Geändert von Höps (30.07.2008 um 07:00 Uhr)
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  2. #2
    Hockeygott
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    ich meine es gab die letzten Jahre mal ein Gerichtsurteil, das Gutscheine grundsätzlich nicht verfallen können,dürfen um das Thema mal anders aufzuzäumen
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  3. #3
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    Oh, von dieser Seite hab' ich das Ganze noch gar nicht betrachtet . Merci für den Hinweis, aber ich lass das Angebot dennoch mal stehen .
    Geändert von Höps (30.07.2008 um 07:38 Uhr)
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  4. #4
    Testspieler
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    Vorsicht, es kommt darauf an was für ein Gutschein ist. Es gilt nicht grundsätzlich, daß ein Gutschein nicht verfallen darf.
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  5. #5
    Hockeygott
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    Wenn mich nicht alles täuscht, dann darf ein Gutschein ein Ablaufdatum haben wenn es vor der Ausgabe oder dem Verkauf auf dem Gutschein aufgedruckt ist. Was nicht geht ist einfach ein Schild im Laden aufzustellen und zuschreiben: Sodala, der gilt ab jetzt nicht mehr. Wenn der Gutschein also schon in dem Wissen erworben wurde, daß er zum Tag X verfällt, hat man vermutlich schlechte Karten.

    Ich würde aber da einfach mal anrufen und mit denen reden. So kommt man evtl. am elegantesten aus der Nummer raus.
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  6. #6
    Testspieler
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    Wie bereits geschrieben, es kommt darauf an, wo der Gutschein herstammt. Wenn es ein erworbener ist, also gegen eine Geldleistung, dann darf er nicht befristet sein. Das gilt wohl auch für Gutscheine, die man als Vergütung z.B. aus einem Bonussystem bekommt.

    Wenn es sich allerdings um einen Promogutschein handelt, darf er sehr wohl befristet sein. Bestes Beispiel sind die McDonalds Gutschein, 2 für 1 oder sowas. Ähnliches gibt es auch manchmal vom Arbeitgeber/Betriebsrat für die Mitarbeiter.
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  7. #7
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    Ich hatte das Teil als Wochensieger bei "THE WINNER TAKES IT ALL" von Eishockey NEWS gewonnen.
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