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Thema: Vermieterschutz

  1. #1
    fgtim
    Gast

    Frage Vermieterschutz

    Eine Freundin von mir vermietet eine Wohnung und wird nächsten Monat selber dort einziehen. Leider macht ihre bisherige Mieterin gerade die übelsten Mätzchen und entpuppt sich als echte *******!

    Momentaner Streitpunkt ist das Streichen beim Auszug. Meine Freunde meinte, dass beim Auszug weiß gestrichen werden soll. Sie beruft sich darauf, dass man das wohl nicht mehr muss, wenn die Wohnung nicht in Trendfarben gestrichen ist.
    Gestrichen ist in rosa (das würde sie großzügigerweise weiß streichen), rot und grün (die beiden nicht).

    Das kann es ja wohl nicht sein, man kann doch nicht vom Vermieter erwarten, dass er eine vormals weiße Wohnung in rot und grün übernimmt, oder?!?

    Weiß da jemand was?! Ich frage bewusst nach Wissen, denn Meinungen finde ich auch über google jede Menge. Also wenn hier jemand wirklich fit im Mietrecht ist oder erst kürzlich selber dieses Problem hatte, dann bitte melden.

    P.S.: Es finden sich natürlich auch jede Menge Rechtsprechungen im Internet, oft ist aber fraglich, ob das (noch) der aktuelle Stand ist.
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  2. #2
    fgtim
    Gast

    Standard

    @Mods: kann zu!
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  3. #3
    All-Star
    Registriert seit
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    Standard

    Zitat Zitat von fgtim Beitrag anzeigen
    @Mods: kann zu!
    Wäre aber interessant zu wissen wie sich das nun verhält.
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  4. #4
    fgtim
    Gast

    Standard

    Es verhält sich wohl so, dass der Vermieter sich selbst um's streichen kümmern muss, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde und der Mieter keine ausgefallenen Farben verwendet hat. Sprich Farben die nur schwer weiterzuvermieten sind.....wie zb rosa.
    Eigentlich traurig, denn wenn ich eine Wohnung weiß miete, dann gehe ich davon aus, dass ich sie auch wieder weiß verlassen muss. Aber gut - für Deutschland nicht ungewöhnlich, dass der Mieter besser geschützt ist als der Vermieter.
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  5. #5
    All-Star
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von fgtim Beitrag anzeigen
    Es verhält sich wohl so, dass der Vermieter sich selbst um's streichen kümmern muss, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde und der Mieter keine ausgefallenen Farben verwendet hat. Sprich Farben die nur schwer weiterzuvermieten sind.....wie zb rosa.
    Eigentlich traurig, denn wenn ich eine Wohnung weiß miete, dann gehe ich davon aus, dass ich sie auch wieder weiß verlassen muss. Aber gut - für Deutschland nicht ungewöhnlich, dass der Mieter besser geschützt ist als der Vermieter.
    THX

    Zeigt halt auch mal wieder das man mit gesundem Menschenverstand nicht weit kommt.

    Aber dann aufregen wenn jeder Vermieter alles im Vertrag geregelt haben will...

    Greetz
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