Lebensmittelinformation Augsburg Stadt
Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1 a LFGB
Einstellende Behörde: Augsburg Stadt
Datum der Betriebskontrolle: 03.01.2013
Produktbezeichnung: Eier, Hähnchenschenkel, Hähnchenflügel, Pangasiusfilets, Tunfisch, Makrelen, Wolfsbarsch, Sardellen, Rindfleisch, Hackfleisch, Köfte
Beanstandung: Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln; Kennzeichnungsmängel
Betrieb: FruKon Handels GmbH, Eichleitnerstr. 5, 86199 Augsburg
Grund der Beanstandung:
Inverkehrbringen nicht ordnungsgemäß gekühlter Eier sowie Inverkehrbringen von Eiern nach dem gesetzlich vorgegebenen Höchstzeitraum von 21 Tagen nach dem Legedatum;
Verarbeitung (Marinieren) und Inverkehrbringen von Hähnchenschenkeln und –flügeln nach Ablauf des Verbrauchsdatums;
Inverkehrbringen von Pangasiusfilets, Tunfisch und Sardellen, die zum menschlichen Verzehr ungeeignet sind; lt. LGL-Gutachten vom 19.01.2013 ergaben sich erhebliche sensorische Abweichungen bezüglich Aussehen und Geruch;
unvollständige bzw. fehlerhafte Kennzeichnung selbst hergestellter Fertigpackungen von Fischereierzeugnissen (Makrelen, Tunfisch, Wolfsbarsch);
Inverkehrbringen von Rindfleischteilen und verarbeitetem Rindfleisch (Hackfleisch, „Köfte“), das zum menschlichen Verzehr ungeeignet ist; lt. LGL-Gutachten vom 19.01.2013 ergaben sich erhebliche sensorische Abweichungen bezüglich Aussehen und Geruch sowie ein mittel- bis hochgradiger Gehalt an Keimen und Bakterien (Pseudomonas spp., Hefen, Enterobacteriaceae und säureliebende Keime)
Sonstige Verstöße
Mängel wurden beseitigt
Einstelldatum: 19.02.2013