Ich nehm mal an, dass sie argumentieren werden, dass die Stadt Eigentümer des CFS ist und damit für Personenschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Ausnahmeregelungen zur Versammlungsstättenverordnung gemacht wurden, haftbar gemacht werden kann.
Bei der Impuls-Arena wäre das für die Stadt nicht ganz so dramatisch, auch wenn sie an der Betreibergesellschaft beteiligt ist.