http://www.rt1.de/comedies/mampfred-und-karre.html
heutige Folge
Lies den Artikel, und du wirst sehen, dass es jetzt und gleich keinen Geld geben wird, das man in was auch immer investieren könnte.
Welches Geld?
Revision zulässig. Keinerlei Entscheidung über die Höhe der Entschädigung. Das geht noch ein oder 2 Jährchen .....
Es wurde zudem nicht mal gerichtlich festgestellt , daß der Abriß und Neubau zwingend notwendig war . Auch dies ist eine kleine, aber nicht unerhebliche Feinheit am Rande.
außerdem ist das Geld eh schon im Finanzierungsplan enthalten. Und zwar in Höhe von 5 Mio. €
#1
Gibt es nichts Neues zum Thema Fassadengestaltung?
Schaut nicht gerade einladend aus im VIP-Eingangsbereich
#2
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#3
Die immer noch unverputzen Stellen im Westen sind echt ein Armutszeugnis. Nicht mal das schaffen sie.
Und wo bleibt denn nun der super duper CFS Schriftzug?
Es wurde wahrscheinlich festgestellt, dass er nicht wetterfest ist. Ab 0 grad bröckelt der Schriftzug.
Verständnisfrage, die ich mir gestern gestellt habe: warum dürfen die Krefelder im Königspalast Sternwerfer anzünden und in Augsburg darf man es nicht mehr? Ich fand, dass das immer sehr schön ausgesehen hat.
Soviel ich weis, Vorgabe der Stadt Augsburg. Wobei ja einige Schwenninger beim Sonderzug auch Sternwerfer beim Einlauf angezündet hatten.
Keiner der Ordner ist da eingeschritten, kann also nicht so schwerwiegend sein.
Das findet sich in Wikipedia zum Thema Wunderkerze:
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Eine Wunderkerze besteht aus einem verkupferten Stahldraht, auf dem eine ca. 4 mm dicke Brennschicht aufgetragen ist, die als Oxidationsmittel Bariumnitrat enthält, welches das zugesetzte Aluminium- und Eisenpulver unter charakteristischem Funkensprühen verbrennt. Die Brenndauer beträgt dabei ca. 40 Sekunden. Als Bindemittel dienen hier Dextrin, Mehl oder Kartoffelstärke. Gebräuchliche Längen von Wunderkerzen sind 30, 40 und 70 cm sowie „Riesenwunderkerzen“ mit einer Länge von 1 m.
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Wunderkerzen können praktisch nicht ausgeblasen werden, sie eignen sich zum Beispiel zur Visualisierung der Flugbahnen von Bumerangs.
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Die chemische Reaktion in einer Wunderkerze erzeugt Temperaturen bis 1000 Kelvin (727 °C). Die bei der Abbrennreaktion entstehenden Gase enthalten Anteile von giftigem Kohlenmonoxid und Stickoxiden.
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Ich mag nicht, daß jemand so was neben oder hinter mir abbrennt. Die Drähte glühen richtig.
Das Loch in der Jacke ist noch die harmloseste Beschädigung.
Stellt Euch mal vor, der Hintermann lässt das Ding in den Nacken fallen....
Also jetzt wirds schon hinten höher wie vorne. Wenn dir das Bier vom Nebenmann bei einer Jubelgeste in den offenen Mund und da in die Luftröhre geht, dann kannst du auch ersticken. Ergo: Bier verbieten, weil ich im Stadion eh keines trinke!
Es muss doch wirklich nicht alles verboten werden, nur weil was passieren könnte. Bei einer Wunderkerze? Jetzt mal echt? Die kannst du einem Dreijährigen in die Hand geben.
Naja, schade. Ich fands immer schön, aber dann gibts das halt wegen der Verordnung eben keine mehr.
PS: Jeder, der eine Stunde vorher eine geraucht hat, atmet auch Kohlenmonoxid und Stickoxide aus. Ein bisschen weniger Panik wäre durchaus auch mal angebracht, auch wenn es in diesem Fall weniger argumentativ ist.
Geändert von kottsack (24.11.2014 um 10:19 Uhr)
@ der "Rosinenpicker" inschinör:
In dem von Dir genannten Wikipedia-Artikel steht allerdings auch drin:
Unter Kleinstfeuerwerk vermeldet dann Wikipedia folgendes:Bei Wunderkerzen bis zu einer Länge von 30 cm handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (sogenanntes Kleinstfeuerwerk), welche das ganze Jahr über abgegeben werden dürfen und zwar auch an Personen unter 18 Jahren. Die europäische Norm EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ verbietet die Abgabe an Kinder unter 3 Jahren.
Kleinstfeuerwerk (früher auch in verschiedener Bedeutung als Zimmerfeuerwerk, Tafelfeuerwerk und Salonfeuerwerk bezeichnet) umfasst als Rechtsbegriff alle Feuerwerke, die auch von minderjährigen Personen gezündet werden dürfen. Sie bilden die Klasse I der einschlägigen Gesetze (Kategorie I in der Schweiz). Dazu zählen auch Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren sowie das Tischfeuerwerk, die auch in geschlossenen Räumen zulässig ist.