Schutzgewahrsam ist eine präventivpolizeiliche Maßnahme und richtet sich nach dem jeweiligen Polizei- bzw. Sicherheitsrecht. Polizei ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Eine vorläufige Festnahme unter den Voraussetzungen eines Haftbefehls mit dem Ziel der Untersuchungshaft, welche natürlich der Anordnungskompetenz des Richters unterliegt, ist eine repressive Maßnahme und richtet sich nach der StPO, welche als Bundesgesetz für alle Länder gilt.
Oder irre ich?