So, dann schauen wir mal:
42 Millionen Überschuldung NICHT gegenüber Anschutz, hierfür wurde eine Patronatserklärung abgegeben. ZUSÄTZLICH weitere 41,5 Millionen Schulden gegenüber Anschutz, hierüber existiert ein qualifizierter Rangrücktritt. Sowohl die Patronatserklärung als auch qualifizierter Rangrücktritt enden ohne Kündigungsbedarf am 31.12.2012.4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum 30. April 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 42.095.105,61 (i. Vj. EUR 40.220.093,27) aus. Damit ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung und zur Sicherung des Fortbestehens der Gesellschaft hat die Konzernobergesellschaft Anschutz Entertainment Group Inc., Los Angeles, USA, eine Patronatserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben, wonach diese sich im Fall der Zahlungsunfähigkeit sowie im Fall der Überschuldung der Gesellschaft auf Anforderung der Gesellschaft verpflichtet, fällige Verbindlichkeiten in dem Umfang zu erfüllen, wie dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist.
Zusätzlich tritt die Konzernobergesellschaft in dieser Vereinbarung mit allen ihren sonstigen Forderungen gegen die Gesellschaft einschließlich Zinsen und Kosten (zum 30. April 2011 EUR 41.538.371,42, i. Vj. EUR 39.750.499,58 ) im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung der GmbH hinter alle Forderungen der gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger dergestalt im Rang zurück, dass der Gesellschafter Tilgung und Verzinsung etwaiger Ansprüche nur aus einem künftigen Bilanzgewinn, sonstigem freien Vermögen oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss im Sinne des § 199 S. 2 InsO verlangen kann.
Die Vereinbarung ist befristet und endet auf Grund des Fristablaufs am 31. Dezember 2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
So, lieber Cole, und jetzt zeig DU doch ENDLICH mal Deine Zahlen, die belegen, dass die Eisbären KEINE roten Zahlen schreiben.
Dies habe ich nie behauptet...und wenn du dir nur 2min nehmen würdest und meine Beiträge aufmerksam lesen würdest, hättest du dies wie einige andere auch erkannt.
Nein? Dann kannst Du mir erklären, was DAS heißt?
Wenn es keine Schulden sind, was dann? Kein Zuschussprojekt? Bei 42 Millionen gegenüber ANDEREN Gläubigern als Anschutz und 41,5 gegenüber Anschutz selbst? Sicher wird das nicht passieren, aber Dir ist schon klar, was passiert, wenn ab 01.01.2013 keine neue Patronatserklärung bzw. kein Rangrücktritt erklärt wird? 42 + 41,5 sind wieviel? Dann bin ich gespannt, wie rentabel die Eisbären sind und wo das keine Schulden sind Wie gesagt, unwahrscheinlich, dass das passiert, aber erzähl um Himmels Willen keinen Stuss von wegen KEIN Zuschussprojekt und KEINE Schulden.
Geändert von Ghandi (24.09.2012 um 17:44 Uhr)
Das ist aber so zu verstehen, dass 41,5 von 42 Mio. € Verpflichtungen ggü. der AEG sind, nicht zusätzlich!
Ändert zwar nichts daran, dass sie Schulden haben und derzeit ein Zuschussprojekt sind, macht aber insbesondere für den Verkauf der AEG einen bedeutenden Unterschied.
Wie gesagt, ich bin ja schon zufrieden wenn sie in Zukunft mit dem Geld auskommen müssen, dass sie einnehmen. Sollte normalerweise immernoch für vernünftige Leistungen sorgen, und wäre dann auch nicht mehr zu beanstanden. Aber der Berliner is es ja gewohnt dass er sich seinen Luxus von anderswo bezahlen lässt...
Steht doch so auch in der Bilanz.
Der entscheidende Teil ist aber eigentlich der hier:
Und dass der Didi da irgendwann einsteigt, würde mich wie gesagt überhaupt nicht wundern. Aber wahrscheinlich eher in HH als in Berlin, könnte ich mir vorstellen...Gemäß § 19 Abs. 2 InsO in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist demnach eine insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Da die gesetzlichen Vertreter davon ausgehen, dass die Fortführung der Gesellschaft durch Unterstützung der Konzernobergesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist, haben sie einen Insolvenzantrag nicht gestellt.
Die Unternehmensfortführung ist jedoch davon abhängig, dass die finanzielle Unterstützung der Gesellschafterin auch zukünftig aufrecht erhalten wird.