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Thema: "Parkplatzverfahren" in Augsburg

  1. #1
    Profi
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    Frage "Parkplatzverfahren" in Augsburg




    meine Frau war da 10 Min gestanden ,sagte noch zu dem Typen der ein Bild machte ,das sie gleich wieder da ist .dieser meinte Ok,heute kam ein Schreiben vom Abschleppdienst.grins ,sie wurde aber nicht abgeschleppt,muss Sie nun die Anfahrtskosten zahlen ?









    Parkplatzverfahren

    Der Beklagte betreibt -wie allseits bekannt- ein Unternehmen zur Parkraumüberwachung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er den Auftrag erhalten, auf einem Parkplatz vor einem Ärztehaus in der Nähe der City-Galerie in Augsburg widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen oder abschleppen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Es ist ein deutliches Parkverbotsschild vorhanden mit dem Hinweis, dass nichtberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
    Beim Amtsgericht gingen mehrere Klagen gegen den Unternehmer ein, mit denen die jeweiligen Kläger die Rückzahlung gezahlter Beträge bzw. die Herausgabe einbehaltener Fahrzeugscheine fordern. Zwischenzeitlich sind die ersten Urteile ergangen. Weitere werden noch folgen.
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  2. #2
    Profi
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    Zitat Zitat von Sir Eric 88 Beitrag anzeigen


    meine Frau war da 10 Min gestanden ,sagte noch zu dem Typen der ein Bild machte ,das sie gleich wieder da ist .dieser meinte Ok,heute kam ein Schreiben vom Abschleppdienst.grins ,sie wurde aber nicht abgeschleppt,muss Sie nun die Anfahrtskosten zahlen ?











    Parkplatzverfahren

    Der Beklagte betreibt -wie allseits bekannt- ein Unternehmen zur Parkraumüberwachung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er den Auftrag erhalten, auf einem Parkplatz vor einem Ärztehaus in der Nähe der City-Galerie in Augsburg widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen oder abschleppen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Es ist ein deutliches Parkverbotsschild vorhanden mit dem Hinweis, dass nichtberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
    Beim Amtsgericht gingen mehrere Klagen gegen den Unternehmer ein, mit denen die jeweiligen Kläger die Rückzahlung gezahlter Beträge bzw. die Herausgabe einbehaltener Fahrzeugscheine fordern. Zwischenzeitlich sind die ersten Urteile ergangen. Weitere werden noch folgen.
    Fehlt da nicht was ? Nen Link zu irgendeinem Zeitungsartikel oder so was?
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  3. #3
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  4. #4
    Hockeygott
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    Den Link bitte gleich vergessen. Da geht es um den "Parkplatzsheriff" Schifferer, der längst in Haft sitzt.

    Das Problem ist, dass immer mehr private Unternehmen eine Abschleppfirma beauftragen, um ihr Territorium sauber zu halten. Rund um die City-Galerie, beim REWE in Lechhausen, auch auf dem ZK-Parkpaltz ist dies der Fall. Die haben das Recht, private Abschleppungen vorzunehmen.

    Wenn einer dieser Abschleppmenschen einen Verstoß feststellt, das Fahrzeug zur Beweissicherung fotografiert und den Schleppwagen verständigt, dann ist der Verstoß mehr oder weniger unter Dach und Fach. Wenn dann Kosten anfallen, hat der Verursacher die Kosten auch dann zu tragen, wenn er noch vor dem Abschleppvorgang sein Fahrzeug entfernt. Das ist eine sogenannte "Leerfahrt". Die Kosten sind deutlich geringer als bei einer tatsächlichen Abschleppung. Man kann zwar über einen Anwalt dagegen vorgehen, jedoch mit sehr geringen Erfolgsaussichten.
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  5. #5
    Hockeygott
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    Barni vielleicht weißt du das. Ich bin letztens beim Klinikum auf einem Parkplatz gestanden und habe kein Ticket gekauft. Dann haben sie mich fotografiert und wollten 30 Euro. Ist das eigentlich der Normaltarif. Auf dem Schreiben stand nämlich vorgedruckt 15 Euro oder 40 Euro und die 15 Euro waren eigentlich für eingeschränktes Halteverbot, wo ich ja auch stand. Mit Hand hat der Heini dann aber 30 reingeschrieben. Mir kommt das alles willkürlich vor.
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  6. #6
    Hockeygott
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    Ich habe dafür vollstes Verständnis, diese wilde Parkerei die mittlerweile sehr oft stattfindet, weil viele zu faul sind ein paar Meter zu laufen, gehört ordentlich gestraft. Ich beobachte viele Leute die aus Faulheit auf Behinderten- oder Familienparkplätzen parken.
    Oder Leute die auf öffentlichen Parkplätzen parken, weil der Firmenparkplatz 50m weiter weg ist.
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  7. #7
    Istari
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    Und warum kaufst Du kein Ticket?
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  8. #8
    Hockeygott
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    Zitat Zitat von Lucky Beitrag anzeigen
    Und warum kaufst Du kein Ticket?
    20 Uhr 15!! Ich mußte meinem Vater nur schnell eine Tasche bringen. Ich parke immer beim Heizwerk und da war kein anderes Auto mehr. Ich dachte die schauen da nur untertags, jetzt weiß ich das die Schichtzuschläge bekommen. Um 20 Uhr 40 war ich übrigens wieder weg.
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  9. #9
    All-Star
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    Zitat Zitat von Lucky Beitrag anzeigen
    Und warum kaufst Du kein Ticket?
    Weil man doch auch gratis eins zugestellt bekommt. Is zwar teurer aber stressloser. xD
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  10. #10
    Testspieler
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    http://www.klinikum-augsburg.de/2803...ugsburg/Archiv
    Pressemitteilungen des Klinikums Augsburg (Archiv)

    17.12.2008
    Parken am Klinikum Augsburg:

    (...)Generell besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Minuten kostenfrei aus den Parkplätzen wieder auszufahren, dazu ist es nicht erforderlich, das Parkticket zu entwerten. Wenn allerdings nur noch wenige Minuten Zeit bis zur Ausfahrt bleiben, ist es empfehlenswert, das Ticket am Kassenautomaten überprüfen zu lassen. Ab einer Parkdauer von mehr als 30 Minuten muss bereits der volle Stundentarif bezahlt werden.
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