Zitat von
Sir Eric 88
meine Frau war da 10 Min gestanden ,sagte noch zu dem Typen der ein Bild machte ,das sie gleich wieder da ist .dieser meinte Ok,heute kam ein Schreiben vom Abschleppdienst.grins ,sie wurde aber nicht abgeschleppt,muss Sie nun die Anfahrtskosten zahlen ?
Parkplatzverfahren
Der Beklagte betreibt -wie allseits bekannt- ein Unternehmen zur Parkraumüberwachung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er den Auftrag erhalten, auf einem Parkplatz vor einem Ärztehaus in der Nähe der City-Galerie in Augsburg widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen oder abschleppen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Es ist ein deutliches Parkverbotsschild vorhanden mit dem Hinweis, dass nichtberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Beim Amtsgericht gingen mehrere Klagen gegen den Unternehmer ein, mit denen die jeweiligen Kläger die Rückzahlung gezahlter Beträge bzw. die Herausgabe einbehaltener Fahrzeugscheine fordern. Zwischenzeitlich sind die ersten Urteile ergangen. Weitere werden noch folgen.