Mal ein paar kleine Fragen an alle Hobbyjuristen und Bahnfreunde.
Vorgestern hab ich eine eher unfreundliche Erfahrung gemacht, als ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro löhnen durfte (bzw noch darf), weil auf meinem Bayernticket Single kein Name eingetragen war. Details und die Vorgehensweise der Kontrolleurin erspare ich euch, auch wenn es genug Stoff für eine längere Story bieten würde.
Was ich mich seitdem frage ist:
- Was habe ich eigentlich für 26 Euro am Automaten erworben habe, wenn es kein gültiges Ticket war?
- Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen?
- Wie kann man einen abgeschlossenen Kauf noch mit einer nachträglichen Bedingung verknüpfen?
- Und warum zahle ich die 26 Euro nicht erst in dem Moment, indem ich meinen Namen eintrage?
Oder alternativ:
- Warum ist nicht die Bahn in der Pflicht am Automaten eine Funktion aufzunehmen, bei der man seinen Namen eintippt, der dann direkt aufs Ticket aufgedruckt wird?
Von Antworten wie "selbst schuld, jeder weiß dass..." bitte ich abzusehen. Mir gehts tatsächlich darum, warum so ein Sachverhalt rechtlich überhaupt möglich ist. Ein paar Leute vom Fach (Bahn und Juristerei) haben wir hier ja.