........Im Detail geht es den Panthern um drei staatliche Überbrückungshilfen, die die Zeiträume zwischen November 2020 bis Juni 2021, November bis Dezember 2021 sowie Januar bis Juni 2022 erfassen. Der vereinfacht dargestellte Streitverhalt: Die Panther hatten die Unterstützungen nicht nur, aber vor allem deshalb beantragt, um Mietkosten für Spielerwohnungen zu bezahlen. Die
IHK Oberbayern als zuständige Auszahlungsbehörde bewilligte damals einen Teil der Fördermittel, weigert sich aber beim Großteil der beantragten Summe, das Geld auszuzahlen. Die Argumentation der Handwerkskammer: Die Mietkosten für die Spieler gehören nicht unmittelbar zum Geschäftsbetrieb, sondern sind eher als Personalkosten zu verordnen. Die wiederum wären nicht in diesem Fall ansetzbar, weswegen dem DEL-Klub kein Geld aus diesen Töpfen zusteht. Zudem überschneiden sich diese Forderungen nach Ansicht der IHK mit Fördermitteln, die der Verein aus den Mitteln der Corona-Förderhilfe für Profisporthilfe erhalten hat. Das sehen die Panther anders, verweisen offenbar auf vergleichbare Fälle aus anderen DEL-Standorten und wollen das Geld nun auf juristischem Wege einfordern.....