Krass was da in Moskau abgeht
Epic trolling by Russia! They even put a sign up at the entrance to the exhibit saying "Ambassadors from NATO member countries may skip the line"
Krass was da in Moskau abgeht
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Geändert von Cassy O'Peia (04.05.2024 um 17:21 Uhr)
Das Volk will ja wissen welche bösen Mächte dem Gröfaz seinen Nachtisch versauen
Krim zum Frühstück
Ukraine zu Mittag
Wobei die Amis es eventuell doch noch ernst nehmen könnten. Dann wirds ganz schnell ganz hässlich für Putin. Europa (außer Ungarn und Deutschland) wird dann auch all in gehen.
Aktuell dürfte eher Selenzkys Nachtisch bitter schmecken. Dem fallen gerade viele seiner Entscheidungen auf die Füße.
Und zu allem Überfluss ist er in Russland jetzt laut Spiegel auch noch zur Fahndung ausgeschrieben
Mal eine Verständnisfrage zum Asylgesetz:
Warum bekommen eigentlich ukrainische Flüchtlinge Bürgergeld, während alle anderen vor Krieg geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet werden.
Gibts hierzu eine Erklärung?
Debatte um Bürgergeld für Ukrainer: „Warum sollte ich für 12 Euro arbeiten gehen“
Keine Ahnung hierzu, es wird ja auch verbreitet das Ukrainer hier mit 60 Rente beantragen können. Was natürlich ein Fake ist. Brauchen aber scheinbar AFD fanboys um ihren Hass zu steigern
Das Bürgergeld wird ja schon länger diskutiert. Eben auch auf dem ZDF ein Bericht hierzu aber keine Erklärung warum Ukrainer nen anderen Status haben als die anderen.
Die Beweggründe wurden mich definitiv interessieren.
Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?
Konkret was hat das Fake-Zeugs jetzt mit der Frage von Cassy zu tun?
Hier wurde es auch kurz angeschnitten:
https://www.focus.de/finanzen/news/k...259916163.html
Für mich völlig unverständlich. Aber uns gehts halt einfach viel zu gut.
Lustig: Da wird gejammert, dass man keine Kohle hat, auf CDU geschimpft wegen dem Haushaltskandälchen aber hier rausgepfeffert. Irgendwas passt doch da gewaltig ist.
Wäre ja aktuell auch nicht so, dass man keine Arbeitskräfte bräuchte...
Aber gut, Bürgergeld wurde ja von der Vorgängerregierung eingeführt... Äh... NICHT!
Ja gibt es.
Nennt sich Massenzustrom-Richtlinie. Eine Richtline der EU. Finanziert wird der Massenzustrom über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfond der EU. Deutschland stehen rund 1,5 Mrd. Euro für Projektfinanzierung zur Verfügung.
Im Klartext: beschließt die EU das es sich um einen Massenzustrom handelt, dann stehen Deutschland 1,5 Mrd. Euro aus dem gemeinsamen EU Topf zur Verfügung. Handelt es sich nicht um einen von der EU definierten Massenzustrom, dann muss der Staat wie sonst auch selber dafür aufkommen.
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Obacht. Nicht auf populistische Scheiße reinfallen.
Und warum bekommen Ukrainer im europäischen Ausland weniger Geld und gehen dafür arbeiten?
Weil das eine Sache der Länder ist.
Außerdem bekommt jeder Kriegsflüchtling automatisch eine Aufenthaltserlaubnis wenn er unter die Massenzustrom-Richtline fällt. Daher fällt er auch nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz.
Hier herrscht noch ein krasser Logikfehler. Denn die Ukrainer geben ihr Geld ja in Deutschland aus. Und das Geld kommt von der EU. Daher ergibt es sogar Sinn den Ukrainern den Bürgergeldsatz zu zahlen, da so mehr Geld in die Kassen gespült wird.
Warum man hier nicht arbeiten will, kann man eigentlich jeden Bürgergeldbezieher fragen. Der Unterschied zwischen Mindestlohn und Bürgergeld ist einfach viel zu gering.
Und Nein, die Lösung ist nicht das Existenzminimum herabzusetzen, sondern den Mindestlohn zu erhöhen.
"Rechtlich kommt beim Bürgergeld für Ukrainer die sogenannte Massenzustromrichtlinie ins Spiel. [...] Mit der 'Massenzustromrichtlinie' wurde EU-weit entschieden, den Geflüchteten aus der Ukraine befristet einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. [...] Im April 2022 hätten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie der Bundeskanzler beschlossen, dass die die Geflüchteten aus der Ukraine einen sogenannten Rechtskreiswechsel vornehmen. Nämlich vom Asylbewerberleistungsgesetz hin in die Strukturen des Sozialgesetzbuches. Wegen dieser Sonderregelung steht dazu auch nichts im zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs. [...] Ein Grund für den Wechsel: Auch beim Asylbewerberleistungsgesetz müssten Ukrainer erst ein aufwändiges Asylverfahren durchlaufen, sagt Vorländer. Bei so vielen, die gleichzeitig kommen, wären die deutschen Behörden gänzlich gelähmt gewesen. Das wollte man verhindern. [...] Mit der Umsetzung in Deutschland erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sofort einen Aufenthaltstitel. Das Asylverfahren wird ihnen erspart, da sie als Kriegsflüchtlinge ohnehin anerkannt worden wären. Demnach bekommen sie die gleichen Grundleistungen wie anerkannte Asylbewerber aus anderen Staaten und andere Anspruchsberechtigte in Deutschland.
https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...ungen-102.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...tlinge-100.htm
Wenn man eh kein Asylverfahren durchlaufen muss sondern automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, warum sollte man überhaupt das Asylbewerberleistungsgesetz anwenden?
Das ist doch völlig sinnlos.
Und warum beschließen die was, was so eh schon im § 24 des Aufenthaltsgesetzes steht?
Sind die dämlich oder wollte man sich hier einfach nochmal profilieren?
Mir ist nicht klar worauf du hinaus willst.
Aufm ZDF hieß es heute aus Berlin, dass das mit dem Bürgergeld für Ukrainer (zu einem nicht unerheblichen Teil Fahnenflüchtige - die ihr Land verraten haben) ein riesen Fehler war.
Ganz ehrlich: Bei uns wundert mich mittlerweile nix mehr.
Das Fehler gemacht werden ist doch eigentlich das normalste auf der Welt, aber diese dann bis aufs Messer verteidigen zu wollen, das ist glaub ich nirgendwo so ausgeprägt wie hier.
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So wirds sein, ganz klar.
Aber wer würde es ihm verdenken?
Die Dummheit hier musst du fast ausnützen .
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Wenn du aus dem Ausland kommen würdest, das - sagen wir mal - ein "wenig" korrupt ist, würdest du das Geld bestimmt auch nicht da hin schicken, um dir - wenn andere die Drecksarbeit gemacht haben - dann gewisse "Privilegien" zurück zu kaufen?
Geändert von Cassy O'Peia (05.05.2024 um 19:52 Uhr)