Auszüge aus einem Artikel Nürnberger Nachrichten vom 15.06.2013
Es geht um den Antrag der Regensburger Staatsanwaltschaft!
Wiederaufnahme-Antrag "light"
......Eine Vorläufer-Fassung aber ist geradezu vernichtend für das Nürnberger Urteil, das den nun 56-jährigen Mollath 2006 bis heute in die Psychiatrie brachte.......
.....Das "eklatant prozessordnungswidrige Verhalten" Brixners sei, so heißt es weiter, nicht nur "ein Indiz der Voreingenommenheit gegenüber Herrn Mollath, sondern stellt sich als eigenständiges rechsbeugendes Verhalten dar". Es begründe einen "selbständigen Wiederaufnahmegrund". So heißt es etwa zu den Reifenstechereien, die Mollath neben der Gewalt gegen seine Frau als besonders gemeingefährliche Taten angelastet worden waren, in diesem ersten Wiederaufnahme-Antrag: "Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden."
Dem Revisionsgericht, also dem Bundesgerichtshof, der das Urteil gegen Mollath später bestätigte, sei eine Aufhebung der Nürnberger Gerichtsentscheidung von 2006 unter den gegebenen Umständen gar nicht möglich gewesen. "Das Ziel, durch Manipulationen der Urteilsfeststellung ein 'revisionssicheres' Urteil zu erreichen, stellt einen besonders gravierenden Gesetzesvestoß dar, da dem Verurteilten jede Möglichket entzogen wird, das Urteil erfolgreich anzufechten".....,
hier der weitere Auszug
http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a53
Noch ein weiterer ganz interessanter Link zum Thema Gutachter, der mich an der Sache fast am meisten beschäftigt
..Für Gustl Mollath mag die Sache dank der großen öffentlichen Unterstützung und vor allem dank eines hervorragenden Strafverteidigers – Gerhard Strate, Hamburg – vielleicht irgendwann noch einmal halbwegs gut ausgehen. Dass sich einmal einer der Verantwortlichen bei ihm entschuldigen wird, ist jedoch unwahrscheinlich. Da haben dann alle wieder nur ihre Pflicht getan. Und wer nur seine Pflicht tut, der muss sich ja nicht schuldig fühlen. Und wie das mit der Haftentschädigung aussieht, hatten wir ja schon mal.
Wie viele Menschen mit einem ähnlichen Schicksal in den forensischen Kliniken vergammeln, ohne den Hauch einer Chance, ohne jede Hoffnung, wird vermutlich nie jemand erfahren. Vielleicht sollte das die Öffentlichkeit mehr interessieren..
http://www.theeuropean.de/heinrich-schm ... h-paragraf
und
...In der Zeit, als ich noch Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen zur Frage der Zwangsbehandlung von Patienten abgeben musste, habe ich es nie (!) erlebt, dass ein Richter meinem Votum widersprochen hätte (obwohl ich damals – zu Beginn meiner psychiatrischen Karriere – 25 Jahre alt war und die Richter teilweise in den 50ern oder 60ern). Alle unterschrieben innerhalb weniger Minuten – und das wohl weniger, weil ich so überzeugend wirkte, sondern weil sie sich vor der Verantwortung drückten…
http://www.carl-auer.de/blog/simon/mollath/