Dass man sich an die Gesetzesvorgaben halten muss, ist klar. Die Erklärung von Staatsanwalt Meindl ist aber sehr eigenartig. Das hieße ja, dass jeder, der in einer Gerichtsverhandlung freigesprochen wird, den Staatsanwalt wegen übler Nachrede anzeigen könnte. Sein Freispruch wäre ja der beste Beweis dafür.Omaschupser hat geschrieben:SZ vom 28.6
http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwu ... -1.1707511
Unter anderem Ausführungen von Staatsanwalt Meindl ,wie es zu der gekürzten Version des Wiederaufnahmeantrages im Fall Mollath kam.
Das es mittlerweile Leute, die nun wirklich um Aufklärung bemüht sein könnten, doppelt schwer haben würden, kann man hieraus zumindest erahnen. Einerseits will man Aufklärungswillen signalisieren. Andererseits hat man sich natürlich richtigerweise weiterhin genauesten an Gesetzesvorgaben zu halten. Desweiteren wäre Übereifer ohne rechtliche Beweise der Sache schon wieder kontraproduktiv.
Seit langem mal eine Erläuterung aus den Reihen der Justiz, die nachvollziehbar wirkt.
Dem Justizministerium lag der Revisinsbericht der HVB wohl schon früher vor:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall- ... -1.1708490
Gerade gefunden:Anhand der Akten fänden sich deutliche Hinweise darauf, dass ihrem Ministerium der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) bereits vor November 2012 vorgelegen habe[...] Im Januar 2012 leitete die Generalstaatsanwaltschaft daraufhin einen Bericht ans Ministerium, in dem auch der Kernsatz aus dem Revisionsbericht - "Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt" - enthalten und hervorgehoben worden sei.
http://www.regensburg-digital.de/sieben ... /28062013/
Wir brauchen dringend mehr Plätze in der Forensik. Offensichtlich gehören da ja mindestens 20% der Bevölkerung weggesperrt.Eine von ihnen ist etwa die Regensburgerin Ilona H.. Die heute 56jährige soll nach Überzeugung der Gerichte ihre Nachbarin zwei Mal mit einem Einkaufswagen im Supermarkt gerammt haben. Ausfluss eines Jahre währenden Nachbarschaftsstreits. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die arbeitslose Sozialpädagogin zunächst zu sechs Monaten Haft. Auf Basis eines in Teilen offenkundig fehlerhaften Gutachtens, das Ilona H. ein „paranoides Wahnsystem“ attestiert und sie als „gefährlich für die Allgemeinheit“ einstuft, verfügte schließlich das Landgericht Regensburg ihre Unterbringung in der Forensik (ein Bericht aus dem Jahr 2008). Dort sitzt sie seit mittlerweile sechs Jahren.