Rigo-Qn hat geschrieben:Man kann sich auch zu Tode "gutachten". Da es mich teilweise persönlich betrifft, kommt mir beim Prozessverlauf nur das kotzen. Diese Gutachterei ist erbärmlich. Nimmt man die bisherigen Beweise, haben die Täter eine Vielzahl von schweren Verbrechen begangen.
Man kann sich auch selbst "kränker" machen als man ist, wenn man ein bischen mit den Krankheitssymptomen vertraut ist. Und ich vermute genau das läuft hier ab. Der Mann verarscht unser Rechtssystem. Zum kotzen ist das.
Goldfich hat geschrieben:Man kann sich auch selbst "kränker" machen als man ist, wenn man ein bischen mit den Krankheitssymptomen vertraut ist. Und ich vermute genau das läuft hier ab. Der Mann verarscht unser Rechtssystem. Zum kotzen ist das.
Aha, neurologische Untersuchungen sowie harte klinische Parameter lassen sich durch "ein bisschen" Kenntnis der Symptomatik beeinflussen.
Man muß nur den Bericht in der AA heute lesen.
Es wurden DNA-Spuren von Raimund M am Tatort gefunden (Helm). Und das Motorrad gilt als "Damenmotorrad".
Rigo-Qn hat geschrieben:Man kann sich auch zu Tode "gutachten". Da es mich teilweise persönlich betrifft, kommt mir beim Prozessverlauf nur das kotzen. Diese Gutachterei ist erbärmlich. Nimmt man die bisherigen Beweise, haben die Täter eine Vielzahl von schweren Verbrechen begangen.
Diese ganzen Gutachten und der ganze Zirkus was hier abgezogen wird, sowohl vom Gericht, Gutachtern, Verteidigern als auch von den Angeklagten, ist der volle Schlag ins Gesicht der Familie Vieth. Ich kann den ganzen Sch.. echt nimmer hören von wegen traumatisiert weil er in Einzelhaft war und blabla. Was sollen die Kinder oder die Frau von Matthias Vieth sagen? Sind diese nicht traumatisiert? Ihnen wurde der Vater und der Mann genommen und diese müssen auch damit leben. Langsam glaube ich, dass aus den Tätern OPfer gemacht werden, vorallem von dem Raimund. Diese Gutachter verstehe wer will, dann wenn man seine Medikamente nimmt, kann man diese Krankheit ziemlich gut in den Griff bekommen aber diese nimmt er nicht. Er verweigerte sogar einen Bluttest in welchem dies nachgewiesen hätte werden können.
Ich persönlich würde sie einsperren und nichtmehr rauslassen
mei.. is doch dasselbe wenn jemand ne Menge Alkohol intus hat und was anstellt. Da wird der Täter dann "bemitleidet" und ne geringere Strafe gefordert weil er ja nich mehr wusste was er tat.
Als Täter wirst in Deutschland oft viel zu sanft angepackt. Da werden Urteile gesprochen, die völlig abwegig sind und jedem normal denkenden Mitbürger eigentlich die zornesröte ins Gesicht treibt. Dagegen werden die Opfer oft völlig vergessen und wenns richtig blöde läuft von den Verteidigern noch beschuldigt selbst schuld zu sein. Sein Mandant konnte doch gar nicht anders.
Ganz ehrlich... Dieser Fall hier ist doch wieder das Paradebeispiel der deutschen Justiz. Der Kerl konnte doch laut Zeugen kurz vor der Tat noch Motorrad fahren. Wie dann ein ach so gescheiter Gutachter drauf kommt, dass dies ja gar nicht möglich war entschließt sich jedweder Logik.
Ich bin in dem Thema überhaupt nicht drin, aber ist nicht der körperliche/geistige Zustand vom Tattag ausschlaggebend? Seine aktuelle Erkrankung kann doch maximal für die Art der Verwahrung ausschlaggebend sein.
Wenn ich eine Straftat mit 18 verübe und mir diese mit 23 nachgewiesen bzw. ich in diesem Alter verurteilt werde, wird doch auch das Jugendstrafrecht angewandt und nicht das für Erwachsene. Oder habe ich mir da etwas falsch gemerkt?
lionheart69 hat geschrieben:Man muß nur den Bericht in der AA heute lesen.
Es wurden DNA-Spuren von Raimund M am Tatort gefunden (Helm). Und das Motorrad gilt als "Damenmotorrad".
Genau den Helm sollten sie dem Gutachter solange ans Hirn klatschen, bis er zumindest keine Gutachten mehr erstellen kann.
Ich könnt kotzen wenn ich die Rechtsanwälte und den Gutachter im Prozess verfolge. Bei aller Liebe, aber da läuft was falsch in diesem Staate.
DennisMay hat geschrieben:Ich bin in dem Thema überhaupt nicht drin, aber ist nicht der körperliche/geistige Zustand vom Tattag ausschlaggebend? Seine aktuelle Erkrankung kann doch maximal für die Art der Verwahrung ausschlaggebend sein.
Es geht ja wohl darum, anhand des aktuellen Gesundheitszustandes und dem zu erwartenden Krankheitsverlauf aufzuzeigen, wie der Zustand zur Tatzeit gewesen sein soll/kann/müsste.
Urteil im Augsburger Polizistenmordprozess. Das Landgericht hat Rudi R. am Donnerstag Vormittag wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das heißt: Er wird bis zu seinem Lebensende im Gefängnis sitzen.