Engelhardt hat geschrieben:
Solange ich Tölzer nicht vorwerfen kann/will, dass er in dem Moment bewusst den Tod in Kauf genommen hat brauche ich auch nicht so tun, als wäre ein betrunkener Schubser mit einem Anschlag gleichzusetzen und als hätten wir hier Deutschlands Bad Boy im Kader. Bestraft gehört das sicherlich und Alkohol ist keine Ausrede für alles. Ich trau mich aber wetten, dass jeder Zweite oder Dritte hier im Suff schon mal jemanden (mindestens) geschubst hat und in dem Moment nicht darüber nachgedacht hat, wohin er denjenigen schubst und was in der Folge passieren wird.
Du irrst und dadurch relativierst du. Zunächst mal handelt es sich um eine Haftstrafe und nicht um eine Geldstrafe, das ist schon mal eine große Nummer. Bei uns geht man nicht so schnell in Haft. Hätte Herr Tölzer den Geschädigten mit Tötungsabsicht ins Gleisbett geworfen, wären wir im Urteil bei einem Tötungsdelikt. Aus der Presse war zu entnehmen, dass zumindest wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermittelt wurde. Tötungsabsicht konnte dem Urteil zufolge nicht nachgewiesen werden. Aber der Sturz ins Gleisbett war KEIN Unfall, kein Fall von „unglücklich an einer Faust abgeprallt“, denn sonst wären wir wieder in einem anderen Delikt.
Wenn man sich Gesetzeskommentare ansieht, die vergleichbar sind, haben wir „zahlreiche schwere Schläge auf den Kopf“, „Messerstiche in die Brust“, „Abschütteln einer Person von einem fahrenden Pkw“, „ungeschützter Geschlechtsverkehr einer HIV-infizierten Person mit einem unwissenden Partner“ und das „Werfen in eiskaltes Wasser“ als vergleichbare Handlungen.
Der Vergleich mit einer normalen Trunkenheitsfahrt verbietet sich, schon deshalb, weil es hier zu keiner Gefährdung kommt. Wäre das der Fall, hätten wir eine Straßenverkehrsgefährdung. Und wenn man mal Gesetzestexte beiseite lässt, dann ist ein E-Scooter nochmal eine andere Nummer, auch wenn man die vermutlich nicht unterschätzen darf.
Natürlich darf man einen „betrunkenen Schubser“ nicht mit einem Anschlag gleichsetzen, aber ebenso unzulässig ist es, diese Tat euphemistisch zu einem „betrunkenen Schubser“ abzuschwächen.
Und nein, ich habe noch nie im betrunkenen Zustand jemanden geschubst. Wenn ich betrunken bin, was in der Tat sehr lange her ist, singe ich und tanze etwas merkwürdig. Eher fiele ich selbst in ein Gleisbett als jemanden zu stoßen.
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Elfring24 hat geschrieben:
"Verzeihen" scheint manchen auch ein Fremdwort zu sein...
Möglicherweise hat das Opfer verziehen, wir wissen das nicht.