Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Hallo,
ich wollte mal wissen wie das soweit geregelt ist. Ich hab vor so 3-4-5 Jahren mal eins angefordert und bekommen. Wenn ich jetzt ein neues anfordere, ist es dann inhaltlich wie das erste oder kann es schlechter ausfallen (nichts zu schulden kommen lassen)?
ich wollte mal wissen wie das soweit geregelt ist. Ich hab vor so 3-4-5 Jahren mal eins angefordert und bekommen. Wenn ich jetzt ein neues anfordere, ist es dann inhaltlich wie das erste oder kann es schlechter ausfallen (nichts zu schulden kommen lassen)?
1933/34 - 1937/38 - 1960/61 - 2009/10 - 2012/13 - 2014/15
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
darf es auch "schlechter" ausfallen?smued hat geschrieben:Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
1933/34 - 1937/38 - 1960/61 - 2009/10 - 2012/13 - 2014/15
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Sowas ist mir auch bekannt, allerdings nicht, wie es nach ein paar Jahren aussieht. Mein damaliges war schon wirklich eins zum bewerben.Engelhardt hat geschrieben:https://www.karriereakademie.de/arbeits ... lechterung
1933/34 - 1937/38 - 1960/61 - 2009/10 - 2012/13 - 2014/15
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Meines Wissens nach - ja. Aber frage mich nicht, nach dem konkreten Zeitraum der verstrichen sein muss.Bubba88 hat geschrieben:darf es auch "schlechter" ausfallen?
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Ja, da hab ich mich schlecht ausgedrückt. Ich möchte vom aktuellen Arbeitgeber ein neues.Engelhardt hat geschrieben:Ich glaub ich hab dich auch missverstanden. Ich dachte du willst ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber nochmal anfordern. Du redest aber quasi von einem Zwischenzeugnis während du noch bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bist, oder?
Dann würde ich stark davon ausgehen, dass du dich natürlich auch verschlechtern kannst. Wäre ja fatal wenn nicht, findest du nicht?
Ich hatte ein gutes mit gutem Inhalt. Seit dem habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und ich sehe keinen Grund, warum es nicht nochmals so ausfallen sollte. Wenn es allerdings so passieren würde, würde ich mich damit ja so ein bisschen ins eigene Fleisch schneiden.
1933/34 - 1937/38 - 1960/61 - 2009/10 - 2012/13 - 2014/15
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Vielen Dank. Das hilft soweit weiter. Ein Teilwissen hab ich schon, nur eben nicht mehr so das genaue im Kopf gehabt. Auf die schnelle hatte ich es so auch nicht gefunden.
- - - Aktualisiert - - -
- - - Aktualisiert - - -
Dann anders formuliert, meine Beurteilungen wurden besser bzw. gleichbleibend. Abmahnungen usw. gab es keine und Beschwerden auch nicht.smued hat geschrieben:Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
1933/34 - 1937/38 - 1960/61 - 2009/10 - 2012/13 - 2014/15