Hättest du mal lieber dein Posting befolgt und nichts dazu gesagt.cavalier hat geschrieben:An manchen Standorten, ich will jetzt nicht nur mit dem Finger auf irgendeine Stadt im Norden zeigen, scheint der Deutschtest aber sehr, sehr einfach zu sein, wenn ich da das Deutsch von manchen schon längst eingebürgerten Spielern höre.
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Ja da hat du natürlich recht, aber bei dem Thema bekomme ich einfach Puls.LegendeShutoutLiest hat geschrieben:Hättest du mal lieber dein Posting befolgt und nichts dazu gesagt.
Der deutsche Pass darf doch nicht immer so einfach ausgestellt werden und ja, die deutsche Sprache ist da für mich ein wichtiges Kriterium.
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Den Deutschtest bestehen müssen nur die, die die Staatsbürgerschaft durch langes Leben und Arbeiten in D erlangen wollen.
Nachkommen von Ausgewanderten brauchen ihn nicht, und das ist doch die hauptsächliche Klientel in BHV.
Nachkommen von Ausgewanderten brauchen ihn nicht, und das ist doch die hauptsächliche Klientel in BHV.
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Wann war denn das? Betrifft das den Test voriges Jahr oder ist Er heuer schon wieder durchgefallen? Und woher weißt Du das?Whiskyman hat geschrieben:Bei Conolly hängt es an der Sprache. Ist angeblich durch den obligatorischen Deutschtest gefallen. Der ist überall gleich.
Er probiert es wohl nochmal.
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Wahrscheinlich Flurfunk 

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Es war doch klar, dass das Thema Einbürgerungen durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur kommenden Saison ein heißes Thema sein wird und entsprechend zumindest manche Teams versuchen, daraus einen Vorteil zu ziehen für ihren individuellen Erfolg, was aus meiner Sicht vollkommen legitim ist.
Um zu vermeiden, dass bspw. Standorte mit schnelleren/"lascheren" Einbürgerungsverfahren hieraus nun einen Wettbewerbsvorteil erlangen, liegt es einzig und allein an den Ligen die Situation neu zu bewerten und entsprechende Regeln in die Wege zu leiten.So lange dies nicht geschieht, ist es das gute Recht der Vereine diese Grauzonen für sich zu nutzen.
Bei diesen Regeln hat die Liga maximale Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung der Integrität des Wettbewerbes, da es sich hierbei genau wie bei den AL Beschränkungen um ein Gentlemans Agreement handeln würde im Sinne des Sports, auch wenn es arbeitsrechtlich vor Gerichten nicht Standhalten würde.
Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Hier ein paar Beispiele:
- Nicht als Importspieler gilt, wer vor dem 1.4.24 einen gültigen deutschen Pass hat
- nicht als Importspieler gilt, wer seit mehr als X Monate vor Saisonstart einen deutschen Pass hat
Alternativ könnte man auch die Anzahl neueingebürgerter Spieler beschränken, bspw. Durch: jedes Team darf nur 1 Spieler als deutschen Unter Vertrag haben, der seine Staatsbürgerschaft zwischen 1.4. und Saisonstart erhalten hat, jeder weitere Spieler muss mit einer AL lizenziert werden.
Dies sollten nur ein paar Beispiele zur Veranschaulichung für eine Mögliche Lösung sein, klar ist aber auch, wenn es keine neuen Rahmenbedingungen seitens der Liga gibt, dann sind wir bald wieder im Wilden Westen was die AL Situation betrifft.
Um zu vermeiden, dass bspw. Standorte mit schnelleren/"lascheren" Einbürgerungsverfahren hieraus nun einen Wettbewerbsvorteil erlangen, liegt es einzig und allein an den Ligen die Situation neu zu bewerten und entsprechende Regeln in die Wege zu leiten.So lange dies nicht geschieht, ist es das gute Recht der Vereine diese Grauzonen für sich zu nutzen.
Bei diesen Regeln hat die Liga maximale Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung der Integrität des Wettbewerbes, da es sich hierbei genau wie bei den AL Beschränkungen um ein Gentlemans Agreement handeln würde im Sinne des Sports, auch wenn es arbeitsrechtlich vor Gerichten nicht Standhalten würde.
Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Hier ein paar Beispiele:
- Nicht als Importspieler gilt, wer vor dem 1.4.24 einen gültigen deutschen Pass hat
- nicht als Importspieler gilt, wer seit mehr als X Monate vor Saisonstart einen deutschen Pass hat
Alternativ könnte man auch die Anzahl neueingebürgerter Spieler beschränken, bspw. Durch: jedes Team darf nur 1 Spieler als deutschen Unter Vertrag haben, der seine Staatsbürgerschaft zwischen 1.4. und Saisonstart erhalten hat, jeder weitere Spieler muss mit einer AL lizenziert werden.
Dies sollten nur ein paar Beispiele zur Veranschaulichung für eine Mögliche Lösung sein, klar ist aber auch, wenn es keine neuen Rahmenbedingungen seitens der Liga gibt, dann sind wir bald wieder im Wilden Westen was die AL Situation betrifft.
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Ich glaube, dass in diesem Fall rechtliche Probleme auftreten würden.
Ein eingebürgerter Spieler mit deutschem Pass darf nicht schlechter gestellt sein als ein, sagen wir, geborener Deutscher.
Ein eingebürgerter Spieler mit deutschem Pass darf nicht schlechter gestellt sein als ein, sagen wir, geborener Deutscher.
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Wie gesagt, es ist ja ein Gentlemans agreement, welches die Liga als Vorraussetzung zur Teilnahme am Spielbetrieb nimmt. Deswegen mein Verweis auf die AL Beschränkungen, da diese seit dem Bosman Urteil ja rechtlich auch nicht Stand halten würde vor einem Gericht, da Ausländer gegenüber EU InLändern nicht benachteiligt werden dürfen.saki hat geschrieben:Ich glaube, dass in diesem Fall rechtliche Probleme auftreten würden.
Ein eingebürgerter Spieler mit deutschem Pass darf nicht schlechter gestellt sein als ein, sagen wir, geborener Deutscher.
Genauso wenig hätte arbeitsrechtlich wohl auch die U-Regel kaum Bestand, da das Alter vermutlich auch kein diskremninierender Faktor bei der Arbeitsplatzwahl sein darf und die Altersgrenze darüber hinaus willkürlich definiert wird.
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Wie geschrieben, letztes Jahr.SR Tigers Gast hat geschrieben:Wann war denn das? Betrifft das den Test voriges Jahr oder ist Er heuer schon wieder durchgefallen? Und woher weißt Du das?
Er probiert es wieder. Ob es schon ein Ergebnis gibt, weiß ich nicht.
Mal eine Frage an die Regelexperten hier? Unter welchen Voraussetzungen kann ein eingebürgerter Spieler (zB Deutsch-Kanadier) für unsere Nationalmannschaft spielen? Die müssen doch eine bestimmte Zeit nach der Einbürgerung in Deutschland spielen?
Habe bei der IIHF auf die Schnelle nichts gefunden.
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Ein Gentlemens Agreement hilft da nichts: Dagegen kann ein Spieler klagen, siehe Bosman.
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Beim Bosman-Urteil ging es doch um die freie Arbeitsplatzwahl von EU-Bürgern in EU-Staaten, oder?Augsburger Punker hat geschrieben:Ein Gentlemens Agreement hilft da nichts: Dagegen kann ein Spieler klagen, siehe Bosman.
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Da hast du absolut Recht, genauso könnte aber ein Spieler gegen die aktuellen AL Beschränkungen der DEL und DEL2 klagen. Warum ist es in den letzten 20 Jahren nicht dazu gekommen? Weil die Vereine wegen eines Gentlemen Agreements an die vereinbarten AL Lizenzen gehalten haben und genauso könnten Sie sich freiwillig zu einer Regelung bzgl. der eingebürgerten Deutschen halten, falls unter Ihnen Konsens besteht, dass die geänderten geesetzlichen Rahmenbedingungen eine neue Regel benötigen, um die Integrität des Wettbewerbs zu schützen.Augsburger Punker hat geschrieben:Ein Gentlemens Agreement hilft da nichts: Dagegen kann ein Spieler klagen, siehe Bosman.
Dies ist einzig und alleine eine freiwillige Selbstverpflichtung der Clubs. Sollte sich jedoch bspw. der Tabellenletzte an Weihnachten dazu entschließen, 5 Spieler einzubürgern und diese sofort einzusetzen oder zusätzlich zu seinen AL noch 4 Schweden und 3 Finnen verpflichten, und diese 7 Spieler klagen auf sofortiges Spielrecht und eine Abschaffung der AL Beschränkungen, dann werden Sie vor jedem Gericht Recht bekommen und der Verein könnte mit 17 AL auflaufen, da die AL Regelung der DEL die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer innerhalb der EU einschränkt und EU Recht natürlich auch für Sportverbände gilt.
Bestes Beispiel für die Willkürlichkeit der Gentlemens Agreements sind ja die unterschiedlichen AL in DEL und DEL2, oder die kontinuierlichen Reduzierungen der AL in der DEL in den vergangenen Jahren. Die Grundlage hierfür war stets ein Konsens unter den Vereinen zur Notwendigkeit einer Regelung, analog könnten sie eine Regel zu Zwei-Flaggern aufstellen, gegen geltendes EU Recht haben sämtliche dieser Vereinbarungen seit jeher verstoßen.
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War das nicht 480 Tage durchgehend im Land inkl. 2 kompletten Spielzeiten.Whiskyman hat geschrieben:Wie geschrieben, letztes Jahr.
Er probiert es wieder. Ob es schon ein Ergebnis gibt, weiß ich nicht.
Mal eine Frage an die Regelexperten hier? Unter welchen Voraussetzungen kann ein eingebürgerter Spieler (zB Deutsch-Kanadier) für unsere Nationalmannschaft spielen? Die müssen doch eine bestimmte Zeit nach der Einbürgerung in Deutschland spielen?
Habe bei der IIHF auf die Schnelle nichts gefunden.
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Es stimmt, ein Gentlemen's Agreement ist immer eine wacklige Angelegenheit. Es ist aber die einzige Möglichkeit überhaupt eine notwendige Regulierung zu bekommen, weil die Liga ansonsten zur Kirmesliga mutiert.
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Im Nachwuchs gabs schon die ersten "Probleme":Whiskyman hat geschrieben:Es stimmt, ein Gentlemen's Agreement ist immer eine wacklige Angelegenheit. Es ist aber die einzige Möglichkeit überhaupt eine notwendige Regulierung zu bekommen, weil die Liga ansonsten zur Kirmesliga mutiert.
https://www.eishockeynews.de/artikel/20 ... 0fdc6.html
Ein niederländischer Spieler hat gegen die Einsatzbeschränkung von EU-Ausländern im Nachwuchs erfolgreich geklagt.
Nazis nehmen uns Menschen die Arbeitplätze weg!
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Korrekt. Hab es weggelassen, da es bei der Diskussion keine Rolle spielt.Engelhardt hat geschrieben:Ja, aber nicht nur. Auch das Erheben von Ablösesummen nach Vertragsende ist damit gefallen.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage eines Spielers kommen, dann muss dieser aus einem EU-Land kommen. Unberührt von einem möglichen Urteil in Richtung "keine Beschränkung" würden die Nordamerikaner bleiben. Dann kann sich die DEL für diese Spieler eine Regel einfallen lassen.
Möglich wäre somit eine unbeschränkte Anzahl an Spielern aus EU-Ländern + eine beschränkte Anzahl an Spielern aus Nicht-EU-Ländern
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Vergesst AL und Spieler aus Europa: Hier geht es um deutsche Spieler. Und wer den deutschen Pass hat, den darfst nicht benachteiligen, denn es gibt keine Staatsbürger 2. Klasse.Birk69 hat geschrieben:Korrekt. Hab es weggelassen, da es bei der Diskussion keine Rolle spielt.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage eines Spielers kommen, dann muss dieser aus einem EU-Land kommen. Unberührt von einem möglichen Urteil in Richtung "keine Beschränkung" würden die Nordamerikaner bleiben. Dann kann sich die DEL für diese Spieler eine Regel einfallen lassen.
Möglich wäre somit eine unbeschränkte Anzahl an Spielern aus EU-Ländern + eine beschränkte Anzahl an Spielern aus Nicht-EU-Ländern
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Nein, es gibt keine Staatsbürger 2.Klasse.Augsburger Punker hat geschrieben:Vergesst AL und Spieler aus Europa: Hier geht es um deutsche Spieler. Und wer den deutschen Pass hat, den darfst nicht benachteiligen, denn es gibt keine Staatsbürger 2. Klasse.
Aber,es gibt Spieler die für die Nationalmannschaft spielberechtigt sind und welche die es nicht sind.
Das ist der Unterschied der zählen sollte.
Nicht eine Urururoma die mit dem Segelschiff ausgewandert ist.
Aus welchem Grund gibt es denn die AL Regelung? Nur deswegen.
Solange es hier Unterschiede zwischen deutschen Spielern gibt ist eine der beiden Regelungen Käse.
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Dadurch wird ein in Kanada, Tschechien, USA... geborene Spieler mit deutschem Pass benachteiligt (deshalb schrub ich "2. Klasse") und kann dagegen klagen.
Die Diskussion ist eh für die Katz bzw. den deutschen Schäferhund: Die Liga bzw. die Ligen (das sind die Clubs!) sind ja nicht bescheuert und machen ihr Produkt schlecht, weil Ihr gern auf TJ, Bast, Zengerle, Blumenschein verzichten wollt.
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Die Diskussion ist eh für die Katz bzw. den deutschen Schäferhund: Die Liga bzw. die Ligen (das sind die Clubs!) sind ja nicht bescheuert und machen ihr Produkt schlecht, weil Ihr gern auf TJ, Bast, Zengerle, Blumenschein verzichten wollt.
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Vorher schon, und nicht zu knapp - und die waren mitverantwortlich für so manche Pleite.Engelhardt hat geschrieben:Tatsächlich fiel das Bosmanurteil zu einer Zeit, als ich mit Eishockey noch nichts am Hut hatte. Wurden beim Eishockey keine Ablösesummen verlangt?
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Dann könnte ich ja auch gegen die Ausländerregelung klagen. Oder gegen die U23-Regelung z.B. Da hätten wir sogar ein Bsp. auf Deutsche bezogen.

