"Wichtig: Im Urteil heißt es, dass auch eine freiwillige Selbstbeschränkung der Vereine wie sie in den aktuellen Durchführungsbestimmungen vorgesehen ist, unzulässig wäre."kottsack hat geschrieben:Im Nachwuchs gabs schon die ersten "Probleme":
https://www.eishockeynews.de/artikel/20 ... 0fdc6.html
Ein niederländischer Spieler hat gegen die Einsatzbeschränkung von EU-Ausländern im Nachwuchs erfolgreich geklagt.
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Gegen die AL-Regelung könnte tatsächlich ein europäischer Spieler klagen, gegen die U23-Regelung ein älterer Deutscher, z.B. einer, der mit 24 in die DEL2 / OL abgeschoben wird.Mr. Shut-out hat geschrieben:Dann könnte ich ja auch gegen die Ausländerregelung klagen. Oder gegen die U23-Regelung z.B. Da hätten wir sogar ein Bsp. auf Deutsche bezogen.
Seid Ihr sicher, dass Ihr diese Büchse der Pandora öffnen wollt?
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Drew wollte erst nicht die US-Staatsbürgerschaft aufgeben, jetzt hängt es wohl am Deutschtest. Und der ist in Sachsen derselbe wie hier.cavalier hat geschrieben:
Wenn da jetzt z.B. ein Yogan oder ein LeBlanc in Dresden eingebürgert werden, dann muss dies auch in Krefeld, Regensburg, Nürnberg oder Augsburg genauso möglich sein.
Sonst ist das für mich Wettbewerbsverzerrung, wenn es an manchen Standorten einfach leichter geht und da sollte die Liga dann mit irgendwelchen Regularien einschreiten.