Karlsruhe (AFP)
Im Autobahnraser-Prozess von Karlsruhe ist der Angeklagte Rolf F. auch im Berufungsverfahren für schuldig befunden worden, er bekommt aber nur eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 34-Jährigen zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte vorerst seinen Führerschein abgeben.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Rolf F. im Juli 2003 durch sein Drängeln den Unfalltod einer 21-jährigen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verursacht hat. Er war Zeugenaussagen zufolge mit hohem Tempo extrem dicht auf deren Kleinwagen aufgefahren und hatte damit den tödlichen Unfall verursacht.
Mit der Bewährungsstrafe blieb das Berufungsgericht unter dem Urteil der ersten Instanz. Das Amtsgericht hatte Rolf F. wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe wollte die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren bestätigt sehen. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
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