Falls es jemand interessieren sollte...
Quelle: http://www.heise.de
SlySoft: CloneCD nicht illegal
Ein im Auftrag der Firma SlySoft, Anbieter der CD-Kopiersoftware CloneCD, erstelltes Gutachten kommt zu dem Resultat, dass die Software nicht gegen das novellierte deutsche Urheberrecht verstoße. Seit der Novellierung des Urheberrechtgesetzes im vergangenen Jahr wird CloneCD als rechtswidriges Hilfsmittel zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen eingestuft und Webseiten, die auf die Software verweisen, schon einmal im Auftrage der IFPI abgemahnt. Laut dem Gutachten stellten die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmaßnahmen jedoch keine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 UrhG dar, denn bereits jedes handelsübliche Brenn-Programm kann diese Musik-CDs kopieren, wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann. Auch CloneCD kopiere lediglich die zuvor ohne Einwirken von CloneCD durch die Hardware freigegebenen Daten, heißt es in einer Pressemitteilung des Herstellers.
Darüber hinaus kopiere CloneCD auch Software-CDs, was nach § 69a Abs. 5 UrhG ebenfalls zulässig sei, da §§ 95a ff UrhG hierauf nicht anwendbar seien, meint man bei Slysoft. Dass das Programm seit Version 5 auch Video-DVDs kopiert, dürfte indes kaum eine Beanstandung nach sich ziehen, denn CloneCD 5 kann -- ebenso wie alle anderen hierzulande erhältlichen DVD-Kopierer (z.B. CloneDVD, InstantCopy, DVD2one, Nero Recode) -- nur mit unverschlüsselten DVDs umgehen. Dass SlySoft selbst mit AnyDVD den passenden, in Deutschland illegalen CSS-Knacker anbietet, verschweigt der Hersteller an dieser Stelle vorsichtshalber.
Insgesamt kommt SlySoft zu dem Schluss, "CloneCD war in Deutschland also nie illegal". Aus diesem Grund will der Anbieter nun unter anderem gegen "Abzockanwälte" vorgehen.
Die gleichen Überlegungen dürfte auch der ursprüngliche Hersteller der Software, Elaborate Bytes, bereits vor In-Kraft-treten des Urheberrechts im September 2003 angestellt haben. Dennoch entschied sich die Firma damals wohlweislich, auf den CloneCD-Vertrieb in Deutschland zu verzichten und die Software an das in Antigua registrierte SlySoft zu verkaufen. Ob die in dem neuen Gutachten von Slysoft vertretenen Ansichten vor dem deutschen Urheberrecht Bestand haben, könnten letztlich nur die Gerichte entscheiden. (vza/c't)