Servus,
da ich mich als Inhaber eines Partyservices selbstständig machen werde habe ich mich für das vom Arbeitsamt angebotene Überbrückungsgeld entschieden. Der ausbezahlte Betrag wird mit Grundlage des letzten Arbeitslosengeldes berechnet, was in meinem Fall nicht wirklich wenig ist.

Es wird zwar bloß die ersten 6 Monate ausgezahlt, ich bin aber trotzdem der Meinung das mein Geschäft bis dahin ziemlich gut anlaufen müsste.
Beim Arbeitsamt habens mir auch eher von der Ich-AG abgeraten da in den nächsten Monaten noch diverse Veränderungen vorgenommen werden. Als ich dann gefragt habe, welche das denn sein werden konnte mir die nette Dame keine Antwort darauf geben.
Auch das man bloß einen maximalen Gewinn von 25.000 Euro im Jahr machen darf, hat mich doch ziemlich abgeschreckt. Jetzt mag vielleicht einer sagen das 25.000 Euro Gewinn bei einem Partyservice nicht machbar sind, aber es kommen innerhalb der drei Jahre in denen das Ich-AG Geld gefördert wird bestimmt auch mal super Zeiten auf einen zu. Ja und dann hab ich pech gehabt.
Aber es kommt halt immer drauf mit was man sich selbstständig macht
Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen (beim Überbrückungsgeld dagegen keine Obergrenze). Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Auch fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/index.shtml
Grüsse
Leiki