Ich AG

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MythosAEV
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Ich AG

Beitrag von MythosAEV »

Hat jemand von Euch Erfahrung bei der Gründung einer "Ich AG", also bei der Beantragung des Existenzgründungszuschusses?

Sollte jemand von Euch sich in den letzten Monaten / Jahren auf diesem Wege selbständig gemacht haben, so melde er sich hier BITTE :wink:

Vielleicht könntet Ihr mir dann hier oder per PN einige Fragen beantworten.

Obwohl ich seitenweise Internet-Ausdrucke gewälzt und ein Taschenbuch dazu gelesen habe, habe ich immer noch ein paar offene Fragen (was vielleicht auch daran liegt, dass ich kein so ganz gewöhnliches Unternehmen gründen will - bevor hier wieder dumme Sprüche kommen: Ich mache KEINEN Puff auf! :D )

Meldet Euch!!!
DANKE schon mal vorab! :wink:
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djrene
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Ich AG

Beitrag von djrene »

Guckst Du PM. Zwar nicht persönlich, aber ein guter Freund.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
Leiki
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Ich AG

Beitrag von Leiki »

Servus,
da ich mich als Inhaber eines Partyservices selbstständig machen werde habe ich mich für das vom Arbeitsamt angebotene Überbrückungsgeld entschieden. Der ausbezahlte Betrag wird mit Grundlage des letzten Arbeitslosengeldes berechnet, was in meinem Fall nicht wirklich wenig ist. :D Es wird zwar bloß die ersten 6 Monate ausgezahlt, ich bin aber trotzdem der Meinung das mein Geschäft bis dahin ziemlich gut anlaufen müsste.
Beim Arbeitsamt habens mir auch eher von der Ich-AG abgeraten da in den nächsten Monaten noch diverse Veränderungen vorgenommen werden. Als ich dann gefragt habe, welche das denn sein werden konnte mir die nette Dame keine Antwort darauf geben. :mad:

Auch das man bloß einen maximalen Gewinn von 25.000 Euro im Jahr machen darf, hat mich doch ziemlich abgeschreckt. Jetzt mag vielleicht einer sagen das 25.000 Euro Gewinn bei einem Partyservice nicht machbar sind, aber es kommen innerhalb der drei Jahre in denen das Ich-AG Geld gefördert wird bestimmt auch mal super Zeiten auf einen zu. Ja und dann hab ich pech gehabt.
Aber es kommt halt immer drauf mit was man sich selbstständig macht

Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen (beim Überbrückungsgeld dagegen keine Obergrenze). Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Auch fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.


http://www.ueberbrueckungsgeld.de/index.shtml

Grüsse
Leiki
andymoe
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Beitrag von andymoe »

" hat geschrieben:Servus,
da ich mich als Inhaber eines Partyservices selbstständig machen werde habe ich mich für das vom Arbeitsamt angebotene Überbrückungsgeld entschieden. Der ausbezahlte Betrag wird mit Grundlage des letzten Arbeitslosengeldes berechnet, was in meinem Fall nicht wirklich wenig ist. :D Es wird zwar bloß die ersten 6 Monate ausgezahlt, ich bin aber trotzdem der Meinung das mein Geschäft bis dahin ziemlich gut anlaufen müsste.
Beim Arbeitsamt habens mir auch eher von der Ich-AG abgeraten da in den nächsten Monaten noch diverse Veränderungen vorgenommen werden. Als ich dann gefragt habe, welche das denn sein werden konnte mir die nette Dame keine Antwort darauf geben. :mad:

Auch das man bloß einen maximalen Gewinn von 25.000 Euro im Jahr machen darf, hat mich doch ziemlich abgeschreckt. Jetzt mag vielleicht einer sagen das 25.000 Euro Gewinn bei einem Partyservice nicht machbar sind, aber es kommen innerhalb der drei Jahre in denen das Ich-AG Geld gefördert wird bestimmt auch mal super Zeiten auf einen zu. Ja und dann hab ich pech gehabt.
Aber es kommt halt immer drauf mit was man sich selbstständig macht

Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen (beim Überbrückungsgeld dagegen keine Obergrenze). Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Auch fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.


http://www.ueberbrueckungsgeld.de/index.shtml

Grüsse
Leiki


Kann die Ausführungen nur bestättigen. Bei mir war es ähnlich.

so long

moe
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Bill Terry
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Beitrag von Bill Terry »

" hat geschrieben:Servus,
da ich mich als Inhaber eines Partyservices selbstständig machen werde habe ich mich für das vom Arbeitsamt angebotene Überbrückungsgeld entschieden. Der ausbezahlte Betrag wird mit Grundlage des letzten Arbeitslosengeldes berechnet, was in meinem Fall nicht wirklich wenig ist. :D Es wird zwar bloß die ersten 6 Monate ausgezahlt, ich bin aber trotzdem der Meinung das mein Geschäft bis dahin ziemlich gut anlaufen müsste.
Beim Arbeitsamt habens mir auch eher von der Ich-AG abgeraten da in den nächsten Monaten noch diverse Veränderungen vorgenommen werden. Als ich dann gefragt habe, welche das denn sein werden konnte mir die nette Dame keine Antwort darauf geben. :mad:

Auch das man bloß einen maximalen Gewinn von 25.000 Euro im Jahr machen darf, hat mich doch ziemlich abgeschreckt. Jetzt mag vielleicht einer sagen das 25.000 Euro Gewinn bei einem Partyservice nicht machbar sind, aber es kommen innerhalb der drei Jahre in denen das Ich-AG Geld gefördert wird bestimmt auch mal super Zeiten auf einen zu. Ja und dann hab ich pech gehabt.
Aber es kommt halt immer drauf mit was man sich selbstständig macht

Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen (beim Überbrückungsgeld dagegen keine Obergrenze). Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Auch fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.


http://www.ueberbrueckungsgeld.de/index.shtml

Grüsse
Leiki

Es scheint sich also nicht wirklich viel geändert zu haben, wie es scheint,was das Wissen der zuständigen Personen betrifft, gell Mythos :wink:

PS: 25000 Euro Gewinn ist ne stolze Summe. Die werden wohl die allerwenigsten in den ersten 3 Jahren einfahren. Deswegen würde ich mir darüber keine allzugroßen Gedanken machen. 8)
Wer sich darüber wirklich jetzt schon Gedanken macht, sollte sich seinen geplanten Ausgaben/Kosten/Invetsitionsfaktor nochmal ganz genau ansehen und durcharbeiten. :wink:
"Wenn Eishockey ein Sport unter Männern ist, dann war ich heute Abend hier falsch" Larry Mitchell Eishockeygott :thumbup:
MythosAEV
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Ich AG

Beitrag von MythosAEV »

Danke @ all!

In meinem Fall (Nachhilfeservice mobil und auch bei mir zuhause) scheint mir nach meinem jetzigen Wissensstand eine Ich-AG sinnvoller zu sein als die Beantragung des Überbrückungsgeldes.

@ Bill Terry: War heute wieder einmal beim Arbeitsamt, sorry, bei der Arbeitsagentur. Meine negative Meinung über "diesen Laden" hat sich einmal mehr bestätigt:

- es gab keine Informationsbroschüre o. ä. zur Ich-AG
- für Infos zur Ich-AG wurde ich auf`s Internet verwiesen
- entsprechende Dame total überlastet, klagte über zuviel Arbeit, und hat mich im Eiltempo abgefertigt
- die wirkliche Beratung bekommt man also nur bei anderen Stellen wie z. B. Existenzgründungszentrum oder IHK.
- immerhin bekam ich von der A-agentur einen Beratungsgutschein für die IHK über 100 €, so dass ich selbst dafür "nur noch" 40 € abdrücken muß
- fahre morgen auf eine Gründermesse
- habe Dienstag Termin beim Existenzgründungszentrum
- habe am 10.12. (vorher ging nicht) Termin bei der IHK (es muß ja bei der A-agentur eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie z. B. der IHK über das Gründungsvorhaben vorgelegt werden)

Eines ist wieder einmal aufs Neue belegt: Die Mühlen mahlen langsam in diesem Staate... :roll:
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Bill Terry
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Ich AG

Beitrag von Bill Terry »

@Mythos
Tja, ich hatte also nicht ganz unrecht. Trauirig nur, weil durch diesen ganzen Wirrwarr viele Leute vorzeitig schon wieder aufgeben :?

Leider geht es auch nach der Existenzgründung ähnlich weiter in den meißten Fällen. In den ersten Jahren steht der Verwaltungs-und Arbeistaufwand meist in keinem angemessenem Verhältnis zum Ertrag.
Drum noch den Tipp: Durchhaltevermögen, Ausdauer beweisen, nicht nachlassen und immer zielstrebig weitermachen. :wink:
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