Der EU-Gerichtshof wird demnächst ein Urteil, zum Thema Begrenzung der Nicht Eu-Ausländer, in den verschiedenen Sportligen in der EU sprechen.
Ansatz ist der Verdacht einer Diskriminierung.
Wenn ich mich Recht entsinne, gibt es in der DEL ein Gentlemen Agreement, auf das sich alle Vereine geeinigt haben, das die Ausländeranzahl beschränkt....also keine offizielle Regelung die anfechtbar wäre.
Und was will die EU machen, wenn die DEL-Vereine trotzdem nur elf Ausländer verpflichten? Alle Manager einsperren? Einen Stepptanz im Kopfstand auf den Händen mit bunten Hodenwärmern als farblichem Tupfer aufführen?
Langsam kaast mich diese EU sowieso an. Ich glaub, ich zieh in die Schweiz.
"Es gibt schlechte Tage und es gibt legendär schlechte Tage."Richard B. Riddick
Ich denk auch, dass die EU da relativ wenig machen kann. Ich glaub, über diese Regulierung gibt es auch keinen Vertrag oder etwas ähnliches.
Probleme seh ich nur, dass irgendwann irgendein Charakterschwein-Verein hergeht und sich nicht um dieses Agreement schert. Dann hat die DEL doch auch keine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken.
Operative Hektik ist ein Zeichen geistiger Windstille.
" hat geschrieben:Ich denk auch, dass die EU da relativ wenig machen kann. Ich glaub, über diese Regulierung gibt es auch keinen Vertrag oder etwas ähnliches.
Probleme seh ich nur, dass irgendwann irgendein Charakterschwein-Verein hergeht und sich nicht um dieses Agreement schert. Dann hat die DEL doch auch keine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken.
Erstens das, und zweitens besteht ja schon heute die Möglichkeit gg sowas zu klagen. Zb wenn eine Stelle nur geschlechterspezifisch ausgeschrieben ist, oder der gleichen.
Und wenn dann ein Spieler daherkommt und bei der EU klagt oder wo auch immer, dass er in Dtld. keinen Job bekommen hat, weil er Ausländer ist, dann springen die Herren Kasperle in Brüssel wieder ganz schnell.
" hat geschrieben:Und was will die EU machen, wenn die DEL-Vereine trotzdem nur elf Ausländer verpflichten? Alle Manager einsperren? Einen Stepptanz im Kopfstand auf den Händen mit bunten Hodenwärmern als farblichem Tupfer aufführen?
Langsam kaast mich diese EU sowieso an. Ich glaub, ich zieh in die Schweiz.
Dito. Diese, sorry wenn ichs so sage, Vollidioten haben anscheinend keine andere Sorgen als sich mit so einem Mist zu beschäftigen. Mir wird Angst und bange, ich bin gespannt wie lange mein Hund noch in seinen eigenen Garten kacken darf, ohne eingeschläfert zu werden. Denn das sind ja anscheinend die wahren Sorgen der EU :evil:
"Wenn Eishockey ein Sport unter Männern ist, dann war ich heute Abend hier falsch" Larry Mitchell Eishockeygott
" hat geschrieben:
Dito. Diese, sorry wenn ichs so sage, Vollidioten haben anscheinend keine andere Sorgen als sich mit so einem Mist zu beschäftigen. Mir wird Angst und bange, ich bin gespannt wie lange mein Hund noch in seinen eigenen Garten kacken darf, ohne eingeschläfert zu werden. Denn das sind ja anscheinend die wahren Sorgen der EU :evil:
Solange Dein Hund in seinen und nicht in meinen Garten kackt hast Du nichts zu befürchten. Sollte er sich allerdings nicht daran halten klage ich vor dem Europäischen Gerichtshof!
" hat geschrieben:besteht ja schon heute die Möglichkeit gg sowas zu klagen. Zb wenn eine Stelle nur geschlechterspezifisch ausgeschrieben ist, oder der gleichen.
Scheiße, heißt das jetzt, dass wir künftig nach "torgefährlichen Mittelstürmer(innen)" Ausschau halten müssen?
"Es gibt schlechte Tage und es gibt legendär schlechte Tage."Richard B. Riddick
" hat geschrieben:
Wieso ???
der scheißt doch eh beim Nachbar rein
Pssssssssssttt, vielleicht liest der hier mit. Isses gar Thomas? : :twisted:
PS a hat aber einer ein gutes Gedächtnis
@Thomas
Klage jetzt schon abgewiesen, weil dein Zaun nicht der EU-üblichen Norm von 106,87365cm Höhe entsprochen hat. Somit ein nicht unerhebliches Eigenverschulden
"Wenn Eishockey ein Sport unter Männern ist, dann war ich heute Abend hier falsch" Larry Mitchell Eishockeygott
" hat geschrieben:
@Thomas
Klage jetzt schon abgewiesen, weil dein Zaun nicht der EU-üblichen Norm von 106,87365cm Höhe entsprochen hat. Somit ein nicht unerhebliches Eigenverschulden
Also wenn für Dein Hund der Zaun über einen Meter hoch sein muss will ich gar nicht wissen was das für ein Viech ist.
Übrigens darf das Hundearschloch laut EU-Norm keinesfalls höher als 74,2587 cm über dem Boden sein, was die Chancen meiner Klage dann schon wieder in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt.
Für das der Hundehalters gibt es übrigens auch eine Norm, aber weiter ins Detail möchte ich jetzt nicht mehr gehen....
" hat geschrieben:
Also wenn für Dein Hund der Zaun über einen Meter hoch sein muss will ich gar nicht wissen was das für ein Viech ist.
Übrigens darf das Hundearschloch laut EU-Norm keinesfalls höher als 74,2587 cm über dem Boden sein, was die Chancen meiner Klage dann schon wieder in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt.
Für das der Hundehalters gibt es übrigens auch eine Norm, aber weiter ins Detail möchte ich jetzt nicht mehr gehen....
Haste schon wieder verloren. Weil mein Hund eigentlich grad so groß ist, das er sogar unter dem Zaun durchschlüpft. Da aber in der EU-Regelung die untere Zaunfreiheit nicht geregelt ist, kann trotz in diesem Fall gar nicht relevanter Höhe nur die oben genannte vorhandene Regelung in Ansprich genommen werden.
Aber ich denke, Jetzt sind wir im falschen Forum. Ab ins EU-Board :twisted:
PS: Was geht dich eigentlich das Arschloch meines Hundes an???
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