Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
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Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
ÄHMM...
Alex mal wieder zu ...
Ich wollte nur damit sagen,das Gewalt,Gegengewalt verursacht und dann kommt es wie immer es esklaliert...nur komisch das in dem Kindergarten CFS Stadion,80 % der Minderjährigen vor lauter Alk nicht mehr gerade stehen können...diese Leute egal ob mit oder ohne Karte gehören nicht rein...wieder ein Punkt wie man sovieles ändern könnte...und was nützen Ordner,die sich wie King Kong aufführen nix..in diesem Sinne,wird sich nie was ändern...
Alex mal wieder zu ...
Ich wollte nur damit sagen,das Gewalt,Gegengewalt verursacht und dann kommt es wie immer es esklaliert...nur komisch das in dem Kindergarten CFS Stadion,80 % der Minderjährigen vor lauter Alk nicht mehr gerade stehen können...diese Leute egal ob mit oder ohne Karte gehören nicht rein...wieder ein Punkt wie man sovieles ändern könnte...und was nützen Ordner,die sich wie King Kong aufführen nix..in diesem Sinne,wird sich nie was ändern...
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-mitten drin statt nur dabei !!
Rechtschreibfehler sind gewollt,und dienen der Belustigung der Leserschaft.
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Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
Ich sags ja immer:
Hirn rein - Alkohol raus! - und zwar ausm CFS.
Wir könnten den Ausschank ja auf bleifrei begrenzen.
Es würde dem ein oder anderen nicht schlecht stehen
mal ohne Fetzenrausch im Gsicht auf den Rängen zu
stehen. Und so mancher kleine Wannabe-Nachwuchs-Hooligan
würde sich auch nimmer überschätzen.
Hirn rein - Alkohol raus! - und zwar ausm CFS.
Wir könnten den Ausschank ja auf bleifrei begrenzen.
Es würde dem ein oder anderen nicht schlecht stehen
mal ohne Fetzenrausch im Gsicht auf den Rängen zu
stehen. Und so mancher kleine Wannabe-Nachwuchs-Hooligan
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Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
Ganz toll.
Ich wollte mit diesem Thread eigentlich eine Diskussion anregen.
Und zwar darüber ob man privaten Sicherheitsdiensten gestatten kann , hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Aufgaben, die Hausrecht hin, Hausrecht her, eigentlich nur der Polizei vorbehalten sein sollten;(Hausrecht kann übrigens durch stärkeres Recht gebrochen werden, was Agentmaxx elegant unterschlagen hat :wink: ).
Wo die Gefahren liegen, was man sich gefallen lassen muss und was nicht usw. usw.
Mein Eröffnungsposting war ganz bewusst deswegen so provokativ formuliert.
Im nachhinein muss ich sagen dass dies ein Fehler war.
Schade.
Ich wollte mit diesem Thread eigentlich eine Diskussion anregen.
Und zwar darüber ob man privaten Sicherheitsdiensten gestatten kann , hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Aufgaben, die Hausrecht hin, Hausrecht her, eigentlich nur der Polizei vorbehalten sein sollten;(Hausrecht kann übrigens durch stärkeres Recht gebrochen werden, was Agentmaxx elegant unterschlagen hat :wink: ).
Wo die Gefahren liegen, was man sich gefallen lassen muss und was nicht usw. usw.
Mein Eröffnungsposting war ganz bewusst deswegen so provokativ formuliert.
Im nachhinein muss ich sagen dass dies ein Fehler war.
Schade.
Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
" hat geschrieben:Ich sags ja immer:
Hirn rein - Alkohol raus! - und zwar ausm CFS.
Wir könnten den Ausschank ja auf bleifrei begrenzen.
Es würde dem ein oder anderen nicht schlecht stehen
mal ohne Fetzenrausch im Gsicht auf den Rängen zu
stehen. Und so mancher kleine Wannabe-Nachwuchs-Hooligan
würde sich auch nimmer überschätzen.
Das bringt doch überhaupt nix, diese kleinen Möchtegerns saufen sich ja schon vorher an den Tankstellen und aufm Weg ins CFS zu, würde also ein Alkverbot eher das noch verstärken.
Man sieht einigen aber bereits beim Betreten des Stadions an, dass sie nimmer ganz da sind, warum lässt man die net gleich draußen? Hat man Angst vor Mindereinnahmen?
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Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte
privaten Sicherheitsdiensten gestatten kann , hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen
Wie soll das denn bitte gehen...es gibt keine SI Firma die Hoheitliche Rechte hat,und Ordner schon mal gar nicht...Wenn dem Ordner,vom Betreiber nicht einmal das Hausrecht,was bestimmt 80 % der Ordner nicht mal kennen übertragen worden ist kann er dir im CF Stadion garnix anhaben.
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" hat geschrieben:ÄHMM...
Alex mal wieder zu ...
Ich wollte nur damit sagen,das Gewalt,Gegengewalt verursacht und dann kommt es wie immer es esklaliert...nur komisch das in dem Kindergarten CFS Stadion,80 % der Minderjährigen vor lauter Alk nicht mehr gerade stehen können...diese Leute egal ob mit oder ohne Karte gehören nicht rein...wieder ein Punkt wie man sovieles ändern könnte...und was nützen Ordner,die sich wie King Kong aufführen nix..in diesem Sinne,wird sich nie was ändern...
Was soll jetzt diese Scheiße ???
Nach der WM ist vor der EM !
Am 02.09.06 in Stuttgart live dabei !
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@Alex :Sowie man in den Wald reinruft kommt es zurück.
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@Ryan: Natürlich bin ich auch der Meinung, dass man stark alkoholisierte
Fans, den Eintritt verwehren sollte. Das grosse Problem ist da eine
Grenze zu machen. Man müsste dann wieder kontrollieren, und die Kontrollen
würden wieder mehr Aufwand bedeuten. Alles in Allem ist das der grösste Knackpunkt. Ausserdem sind wären solche kontrollen absoluter Schwachsinn
wenn man selbst Alkohol verkauft. Und das zu beenden kommt für die
AEV-Führung nicht in Frage. Das ist zuviel Geld, ausserdem hat Alkohol
einfach eine viel zu starke Lobby. Sonst müsste zumindest ein Warnhinweis
draufstehen: Vorsicht! Alkohol beeinträchtigt ihre Wahrnehmung und kann
ihrer Leber schaden. Aber nein....ähnliches liest man nur auf Zigaretten.
@Thomas:
1. Es gehört zur Zeit nicht zu den HOHEITLICHEN AUFGABEN des Freistaats Bayern von Beginn an sich um die Durchsetzung des Hausrechts zu kümmern. Sonst müsste ja bei jeder Veranstaltung, sei es eine kleine
Privatparty oder eine Feier in einer Diskothek, von Anfang an mindestens ein Polizist sein. Da dies nicht möglich und auch garnicht erwünscht ist,
kommt die Polizei nur dann zu Hilfe wenn sie vom Gastgeber gerufen wird.
Auf seinen Angaben basierend kann sie dann unerwünschte Personen
entfernen, soweit sie noch nicht entfernt worden sind. Das mit den hoheitlichen Aufgaben ist somit bei der derzeitigen Gesetzgebung gar
keine Frage. Ausserdem hab ich nicht erwähnt, dass das Hausrecht auch
gebrochen werden kann weil es sich ja wirklich von selbst versteht. Denn
sonst könntest du jedem Polizeibeamten gegenüber dein Hausrecht durchsetzen auch wenn Gefahr im Verzug wäre oder er einen richterlichen
Durchsuchungsbefehl gegen dich erwirkt hätte.
Um jetzt also die hoheitlichen Aufgaben für unser Beispiel relevant zu machen, müsste man den gesetzlichen Rahmen verändern.
Fans, den Eintritt verwehren sollte. Das grosse Problem ist da eine
Grenze zu machen. Man müsste dann wieder kontrollieren, und die Kontrollen
würden wieder mehr Aufwand bedeuten. Alles in Allem ist das der grösste Knackpunkt. Ausserdem sind wären solche kontrollen absoluter Schwachsinn
wenn man selbst Alkohol verkauft. Und das zu beenden kommt für die
AEV-Führung nicht in Frage. Das ist zuviel Geld, ausserdem hat Alkohol
einfach eine viel zu starke Lobby. Sonst müsste zumindest ein Warnhinweis
draufstehen: Vorsicht! Alkohol beeinträchtigt ihre Wahrnehmung und kann
ihrer Leber schaden. Aber nein....ähnliches liest man nur auf Zigaretten.
@Thomas:
1. Es gehört zur Zeit nicht zu den HOHEITLICHEN AUFGABEN des Freistaats Bayern von Beginn an sich um die Durchsetzung des Hausrechts zu kümmern. Sonst müsste ja bei jeder Veranstaltung, sei es eine kleine
Privatparty oder eine Feier in einer Diskothek, von Anfang an mindestens ein Polizist sein. Da dies nicht möglich und auch garnicht erwünscht ist,
kommt die Polizei nur dann zu Hilfe wenn sie vom Gastgeber gerufen wird.
Auf seinen Angaben basierend kann sie dann unerwünschte Personen
entfernen, soweit sie noch nicht entfernt worden sind. Das mit den hoheitlichen Aufgaben ist somit bei der derzeitigen Gesetzgebung gar
keine Frage. Ausserdem hab ich nicht erwähnt, dass das Hausrecht auch
gebrochen werden kann weil es sich ja wirklich von selbst versteht. Denn
sonst könntest du jedem Polizeibeamten gegenüber dein Hausrecht durchsetzen auch wenn Gefahr im Verzug wäre oder er einen richterlichen
Durchsuchungsbefehl gegen dich erwirkt hätte.
Um jetzt also die hoheitlichen Aufgaben für unser Beispiel relevant zu machen, müsste man den gesetzlichen Rahmen verändern.
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