Das ist schon mal rein rechtlich ein himmelweiter Unterschied. Des weiteren sollte man mit solchen Äusserungen vorsichtig sein bei der heutigen, sensibilisierten Öffentlichkeit. Siehe den Kommentar 4 Posts weiter oben.Der Rentner hat geschrieben: Ist es denn keine Gnade, wenn man jemanden seine Strafe erlässt? Was verstehst du denn darunter. Und Klar stellt ein Gnadengesuch, weil auch er in den Genuss kommen mähte vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
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Gruß,
Der Rentner
Hier sollte man eben gerade nicht den Eindruck erwecken, der Staat habe Gnade vor Recht bei einem Straftäter walten lassen, wenn dies eben nicht der Fall war.
Und nein, für mich ist das keine Gnade, sondern einfach eine Gefahren/Nutzen-Abwägung, so kalt und unmenschlich sich das auch anhört.
Bei Mohnhaupt kamen die Richter zu dem Schluss, das sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt und ihre Mindeststrafe abgesessen hat. Eine Fortführung der Strafe ist aus resozialisierenden Gründen und dem fehlenden Gefährdungspotenzial nicht mehr zwingend notwendig und höchstwahrscheinlich auch nicht sinn- bzw. zweckvoll.
Im übrigen hat bei Mohnhaupt die Rechtsprechung, also die Judikative entschieden, bei Klars Gandengesuch entscheidet der Bundespräsident und damit die Legislative! Das sollte man bei der in Deutschland herrschenden Gewaltentrennung auch nicht miteinander verwechseln und in einen Topf schmeissen.
