ich biete hiermit einen Gutschein für die Bavaria-Filmstadt in München an. Er ist nur noch bis 01.08. gültig und ich habe diese Woche leider keine Zeit - und vorher hatte ich es leider verpennt . Der Gutschein berechtigt eine Familie mit allen leiblichen Kindern unter 18 Jahren zum Eintritt. Er beinhaltet eine 90-minütige Führung durch die Filmstadt, das 4-D-Erlebniskino und eine tolle Stuntshow. Der Preis läge bei VB 30,- Euro. Bei Interesse bitte PN.
Gruß Höps
Das Verhängnis unserer Kultur ist, dass sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig. Albert Schweitzer
ich meine es gab die letzten Jahre mal ein Gerichtsurteil, das Gutscheine grundsätzlich nicht verfallen können,dürfen um das Thema mal anders aufzuzäumen
Wenn mich nicht alles täuscht, dann darf ein Gutschein ein Ablaufdatum haben wenn es vor der Ausgabe oder dem Verkauf auf dem Gutschein aufgedruckt ist. Was nicht geht ist einfach ein Schild im Laden aufzustellen und zuschreiben: Sodala, der gilt ab jetzt nicht mehr. Wenn der Gutschein also schon in dem Wissen erworben wurde, daß er zum Tag X verfällt, hat man vermutlich schlechte Karten.
Ich würde aber da einfach mal anrufen und mit denen reden. So kommt man evtl. am elegantesten aus der Nummer raus.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
Wie bereits geschrieben, es kommt darauf an, wo der Gutschein herstammt. Wenn es ein erworbener ist, also gegen eine Geldleistung, dann darf er nicht befristet sein. Das gilt wohl auch für Gutscheine, die man als Vergütung z.B. aus einem Bonussystem bekommt.
Wenn es sich allerdings um einen Promogutschein handelt, darf er sehr wohl befristet sein. Bestes Beispiel sind die McDonalds Gutschein, 2 für 1 oder sowas. Ähnliches gibt es auch manchmal vom Arbeitgeber/Betriebsrat für die Mitarbeiter.