paul Kariya hat geschrieben:Aus welchem gesetz zitierst du bitteschön?
Also im offiziellen Gesetzestext( http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTe ... 0005587.pd ) steht, dass Gruppen die einschüchternd oder Gewaltbereit wirken, speziell durch einheitliche Kleidung verboten sind. Es steht kein einziges Wort über tatsächliche Eskalation, weil diese mit Landfriedensbruch schon den kompletten block "unter Strafe" stellt, sollte es eskalieren.
Gesetzespassagen zu zitieren ist aber nur dann hilfreich, wenn man die Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften kennt. Ich bin wirklich der Letzte, der das neue Versammlungsrecht verteidigen will, aber der Grund für die Einführung des Militanzverbotes ist die leichtere Unterbindung rechtsradikaler Aufmärsche. Und der René liegt schon richtig, was du ja selbst mit dem Passus "sollte es eskalieren" belegst
Das Militanzverbot betrifft nur unfriedliche Versammlungen und hat mit dem legitimen "Druck von der Straße, der letztlich aus nahezu jeder Versammlung folgt und der zum Demonstrationsrecht gehört, nichts zu tun. Es hat z.B. für die zahlreichen Demonstrationen von Gewerkschaften in Bayern oder für Gegendemonstrationen bürgerlicher Kräfte gegen rechtsextremistische Versammlungen keine Bedeutung.
Die "einschüchternde Wirkung" grenzt das Verbot auf die Fälle ein, in denen die Gleichartigkeit tatsächlich Indiz für eine unfriedliche Versammlung ist.
Hallo leute konzetriert euch doch endlich mal auf das wesentliche das restlich wird sich klären nachdem ich am montag die genehmigung habe....
Nch was wer weiß den benutzername vom benne...wichtig
Ich habe das ganze nicht ins leben gerufen das hier über gesetze geredet wird sondern gute ideen und viele Leute Aunzusprechen....
Morgen wird ein erstes Treffen am Eishockey Museum stattfinden so kann man sich informieren und neue tipps dafür geben.....
Bin um 15:30 Uhr am Museum....
Isolino hat geschrieben:Schade, dass ihr so früh anfangen wollt, denn der Sonderzug aus Krefeld kommt erst später an, aber vielleicht gibt es danach ja noch ne Aktion von euch
Aus diesem Grund wäre ich dafür die Demo am HBF zu starten und dann - zusammen mit den Krefeldern - über den Rathausplatz zum Stadion zu laufen
Von Krolock hat geschrieben:Gesetzespassagen zu zitieren ist aber nur dann hilfreich, wenn man die Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften kennt. Ich bin wirklich der Letzte, der das neue Versammlungsrecht verteidigen will, aber der Grund für die Einführung des Militanzverbotes ist die leichtere Unterbindung rechtsradikaler Aufmärsche. Und der René liegt schon richtig, was du ja selbst mit dem Passus "sollte es eskalieren" belegst
Ich bezweifle mal ganz stark, dass sich das Militanzverbot gegen rechtsextreme Aufmärsche richtet.
Und das militanzverbot betrifft grundsätzlich alle Versammlungen, unabhängig davon, ob es eskaliert.
Die "einschüchternde Wirkung" grenzt das Verbot auf die Fälle ein, in denen die Gleichartigkeit tatsächlich Indiz für eine unfriedliche Versammlung ist.
Aber das ist zum einen auslegugnssache, und wird eben genau den schwarz angehauchten gemsinschaftsstil meinen.
Das stimmt so halt einfach nicht und wird nicht dadurch richtiger, dass man es wiederholt. Und das zitierte ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern eine Gesetzeserläuterung
Augsburger Punker hat geschrieben:Aus diesem Grund wäre ich dafür die Demo am HBF zu starten und dann - zusammen mit den Krefeldern - über den Rathausplatz zum Stadion zu laufen
Das wäre auch eine super idee aber wer weiß genau wann die ankommen...
Und wer weiß ob die da mitmachen....
Das muss ich alles wissen weil am Montag muss ich das genehmigen lassen...
paul Kariya hat geschrieben:Ich bezweifle mal ganz stark, dass sich das Militanzverbot gegen rechtsextreme Aufmärsche richtet.
Hast du dir den Gesetzestext mal genau durchgelesen? Da braucht man doch wirklich nicht lange, um zu begreifen, aus welcher Ecke der Wind weht. Dass es sich in letzter Instanz natürlich gegen alle relevanten Gruppierungen richtet, ist klar und auch gut so.
Golden Brett hat geschrieben:Hast du dir den Gesetzestext mal genau durchgelesen? Da braucht man doch wirklich nicht lange, um zu begreifen, aus welcher Ecke der Wind weht. Dass es sich in letzter Instanz natürlich gegen alle relevanten Gruppierungen richtet, ist klar und auch gut so.
Ja, aber es richtet sich halt klar mindestens genauso gegen den "schwarzen Block".
Das stimmt so halt einfach nicht und wird nicht dadurch richtiger, dass man es wiederholt. Und das zitierte ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern eine Gesetzeserläuterung
Das kannst du ja mal versuchen den Polizisten in München zu erklären. Weil die dann anscheinend besagten passus absolut nicht kannten.
paul Kariya hat geschrieben:Ja, aber es richtet sich halt klar mindestens genauso gegen den "schwarzen Block".
Ja jetzt denk halt amol nach. Bislang gab es Unterschiede in der Würdigung zwischen Links und Rechts zu Ungunsten von Links. Und diese sind aus- bzw. angeglichen. Wenn ein Passus in Ordnung ist, dann der. Vieles an dem Versammlungsgesetzt ist unausgegoren und einiges wird gerichtlich auf den Prüfstand kommen. Aber die Angleichung des schwarzen und des braunen Blocks war überfällig.
Das kannst du ja mal versuchen den Polizisten in München zu erklären. Weil die dann anscheinend besagten passus absolut nicht kannten.
Den Polizisten in München? Allen? Oder einem? Kann durchaus sein, dass das einer oder viele nicht wissen, ist ja auch brandneu. Allerdings funktionieren Einsätze bei Demos über eine Einsatzleitung. Und überhaupt, welche Demo?
shadow hat geschrieben:Das wäre auch eine super idee aber wer weiß genau wann die ankommen...
Und wer weiß ob die da mitmachen....
Das muss ich alles wissen weil am Montag muss ich das genehmigen lassen...
Von Krolock hat geschrieben:Ja jetzt denk halt amol nach. Bislang gab es Unterschiede in der Würdigung zwischen Links und Rechts zu Ungunsten von Links. Und diese sind aus- bzw. angeglichen. Wenn ein Passus in Ordnung ist, dann der. Vieles an dem Versammlungsgesetzt ist unausgegoren und einiges wird gerichtlich auf den Prüfstand kommen. Aber die Angleichung des schwarzen und des braunen Blocks war überfällig.
Naja, ich sehe eigentlich nicht unbedingt die zwei blöcke auf Augenhöhe;(und der schwarze block der Nazis ist dann nochmal ganz komplex verstörend)
Den Polizisten in München? Allen? Oder einem? Kann durchaus sein, dass das einer oder viele nicht wissen, ist ja auch brandneu. Allerdings funktionieren Einsätze bei Demos über eine Einsatzleitung. Und überhaupt, welche Demo?
3.11 Marsch der 1000 Kreuze inklusive Nationales München!
Und es waren eben nicht nur Einzelpersonen, sondern der komplette Polizeieinsatz war kompromisslos. Die haben das neue Gesetzt ganz fleissig genutzt.
Und das war eine kleine und friedliche Demonstration...!
paul Kariya hat geschrieben:Naja, ich sehe eigentlich nicht unbedingt die zwei blöcke auf Augenhöhe;(und der schwarze block der Nazis ist dann nochmal ganz komplex verstörend)
Es geht nicht darum, wer was schlimmer findet, sondern um eine gesetzliche Gleichstellung. Mir ist jeder Furunkel am Arsch lieber als die braune Brut, aber gesetzlich sollte da schon Ausgewogenheit herrschen.
sondern der komplette Polizeieinsatz war kompromisslos. Die haben das neue Gesetzt ganz fleissig genutzt.
Und das war eine kleine und friedliche Demonstration...!
Dann bist du aber noch nicht lange "dabei". Was hat ein überzogener Polizeieinsatz mit dem neuen Versammlungsrecht zu tun? Nix! Außerdem bin ich mir sicher, dass sich die heutigen Polizeieinsätze zu manchen Einsätzen vor 25 - 30 Jahren ungefähr so verhalten, wie die DEL-Pussy-Checks zu den NHL-Checks
Um der Uniformierungs- und Militanzparanoia ein Ende zu setzen und allen Zweiflern zu zeigen, dass die 98er nicht auf neongelbe Pullis umsteigen müssen:
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Sofern gesellschaftliche Gruppen auf Versammlungen versuchen, durch äußere, der Wiedererkennbarkeit dienende Mittel – wie gleichartige Bekleidung – ihre gemeinsame Identität zu fördern oder nur die Massenhaftigkeit ihres Anliegens zu unterstreichen, ist dies legitim. Ohne eine einschüchternde Wirkung unterfällt dies dementsprechend nicht dem Uniformierungsverbot. Von vornherein nicht unter das Verbot des Abs. 1 fällt dagegen ein uniformes Auftreten, das kein Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist, sondern z.B. nur kommunikative Inhalte in künstlerisch beeinflussten Formen ausdrückt.
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Das Militanzverbot nach Abs. 2 berücksichtigt, dass Versammlungen extremistischer Gruppierungen vielfach einen Gesamteindruck vermitteln, der an militärische Aufmärsche erinnert. Dies gilt sowohl für Teilnehmer rechtsextremistischer Versammlungen, die mit einheitlicher Kleidung (Bomberjacken, Springerstiefel mit gleichfarbigen Schnürsenkeln), Marschtritt, Trommelschlagen und schwarzen Fahnen an die Tradition der Aufmärsche von SA-Verbänden zum Ende der Weimarer Republik anknüpfen. Es gilt aber auch für linksextremistische Versammlungen, bei denen sich regelmäßig militante Autonome zu so genannten „Schwarzen Blöcken“ zusammenschließen.
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