37. Spieltag 2008/09: Augsburger Panther - Iserlohn Roosters
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- Hockeygott
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Da sieht man ja....gar nix. 
Man kann nur noch erahnen wie da ein schwarzer und ein weißer zusammenfahren.....
Aber ich weiß eh ned was alle haben. Im Stadion fand ich das auch nicht sooo spektakulär. Weiß gar ned warum da alle so heiß drauf sind.
PS: Mit schwarzer und weißer meinte ich die Trikotfarben!

Man kann nur noch erahnen wie da ein schwarzer und ein weißer zusammenfahren.....
Aber ich weiß eh ned was alle haben. Im Stadion fand ich das auch nicht sooo spektakulär. Weiß gar ned warum da alle so heiß drauf sind.
PS: Mit schwarzer und weißer meinte ich die Trikotfarben!
- Saku Koivu
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http://rapidshare.com/DeeJay hat geschrieben:Irgendwie habt ihr recht. Aber auch ein weiteres Mal hochladen, hat nicht geholfen. Scheint ein Problem der Seite zu sein.
Kenne sonst keine Möglichkeit, kostenlos Dateien hochzuladen.
sind die nicht auch kostenlos?
May The FOX GOD will be with THE ONE
http://www.aev-forum.de/signaturepics/sigpic1851_3.gif
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Ich hab mir erlaubt die 5-gg-3-Überzahl in der Verlängerung ebenfalls zu filmen: http://de.youtube.com/watch?v=yUuk2ZiriTw
Leider ging durchs Zusammenpferchen des Videos einiges an Bildqualität flöten.
Leider ging durchs Zusammenpferchen des Videos einiges an Bildqualität flöten.
- Saku Koivu
- All-Star
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Das PP erschien mir etwas arg statisch. Egal - Hauptsache das Tor ist gefallen .Nightmare hat geschrieben:Ich hab mir erlaubt die 5-gg-3-Überzahl in der Verlängerung ebenfalls zu filmen: http://de.youtube.com/watch?v=yUuk2ZiriTw
Leider ging durchs Zusammenpferchen des Videos einiges an Bildqualität flöten.

May The FOX GOD will be with THE ONE
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So habe mir die Mühe gemacht.
DEB-SR-Ausschuss
Rundschreiben Nr.: R2 vom 11.10.2007 (Saison 2007/208)
An die
Ligen, Vereine und Schiedsrichter
Schuss an den Gesichtsschutz des Torhüters
Der bisherige Saisonverlauf hat gezeigt, dass bei Teamoffiziellen und Spielern unklare / unterschiedliche Auffassungen zur Regel existieren, soweit es die Situation betrifft, in welcher der Torhüter von einem Schuss an der Gesichtsmaske getroffen wird. Hierzu wie folgt:
Nach einschlägiger Regel 235 Buchstabe e) hat der SR das Spiel zu unterbrechen, wenn der TH von einem harten Schuss am Gesichtsschutz getroffen wird.
Die Auslegung dieser Regel wird näher im Case Book zu Regel 417 erläutert. Dort heißt es unter A, Ziffer 2, dass der SR das Spiel sofort unterbrechen muss, wenn ein TH im Gesicht oder am Kopf, besonders von einem harten Schuss, getroffen wird oder wenn irgendwelche Anzeichen einer ernsthaften Verletzung vorliegen, außer wenn ein Spieler im Augenblick eine aussichtsreiche Torchance hat.
Nach o. g. Regel hat der SR in derartigen Situationen zu prüfen, ob
a)[font="][/font]der TH am Gesichtschutz von einem harten Schuss getroffen wurde,
b)[font="][/font]in diesem Moment (im Augenblick) eine aussichtsreiche Torchance gegeben ist.
Für den sofortigen Unterbruch sind also zwei Faktoren von Bedeutung. Zum einen muss es sich um einen harten Schuss an den Gesichtsschutz des TH handeln und zum anderen darf sich nach dem (harten) Treffer am Gesichtsschutz keine augenblickliche Torchance ergeben.
Angesichts der Regeln zu diesem Fall geht die Aufforderung an die spielbeteiligten Teams, in derartigen Situationen weiterzuspielen. Es ist allein vom SR zu entscheiden, ob die Faktoren für eine sofortige Unterbrechung des Spiels vorliegen oder nicht.
Der DEB - SRA
Was GANZ GANZ neu ist diese Regel.
Rundschreiben Nr. R1 vom 10.11.2008 (Saison 2008/2009)
Handhabung der Regel 509 „Ausführung des Strafschusses (Penalty Shot)“
Hier: Vorgehensweise des SR vor Ausführung des Strafschusses
Der Torhüter verschiebt das Tor
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A) Vor Ausführung des Strafschusses bzw. vor Beginn des Penaltyschießens zur Ermittlung eines
Siegers überprüft der Schiedsrichter, ob das Torgehäuse korrekt und auch fest verankert ist. Danach
klärt er den Torhüter darüber auf, dass er in seinem Torraum bleiben muss, bis der den Strafschuss
ausführende Spieler den Puck erstmals berührt hat (bisher üblicher Hinweis des SR an den TH gem.
Regel 509, Buchstabe e). Mit sofortiger Wirkung klärt der Schiedsrichter den Torhüter außerdem
darüber auf, dass er dem gegnerischen Team ein Tor zusprechen werde, falls der Torhüter das
Torgehäuse bei Ausführung seiner Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter gibt dann das
Zeichen für den Beginn des Strafschusses.
Sollte der Torhüter ab Freigabe des Pucks das Torgehäuse verschieben, wird dem gegnerischen
Team ein Tor zugesprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Torhüter das Torgehäuse bei einer
Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter muss dabei nicht prüfen, ob beim Torhüter Absicht
vorlag oder nicht. Im Fall des Torverschiebens durch den Torhüter ist also grundsätzlich auf
Zugesprochenes Tor zu entscheiden.
Hat jedoch der Strafschuss das Tor verfehlt (hat der Puck die verlängerte Torlinie bereits
überschritten) gilt der Strafschuss als beendet. Ab diesem Moment führt das Verschieben des
Torgehäuses durch den Torhüter nicht zu einem Zugesprochenen Tor.
B) Diese Rundschreiben setzt das Rundschreiben vom 08. März 2003 außer Kraft. (Nach dem
Rundschreiben vom 08.03.2003 hatte der Schiedsrichter in den Fällen des Torverschiebens zu
prüfen, ob der Torhüter das Torgehäuse absichtlich oder unabsichtlich verschob.)
Darüber hinaus setzt dieses Rundschreiben das englischsprachige Case Book zu Regel 509, dort
unter Buchstabe B, Ziffer 5 außer Kraft. (Nach genannter englischsprachiger Regelinterpretation des
Case Books würde nur dann auf Zugesprochenes Tor zu erkennen sein, wenn der Torhüter das Tor
absichtlich/vorsätzlich verschiebt.)
(If at any time during the course of the Penalty Shot - which begins when the Referee blows the
whistle for the player to start the shot - the goalkeeper deliberately moves or dislodges the goal net,
a goal is allowed.)
Der Vollständigkeit halber sei außerdem darauf hingewiesen, dass nach diesem Rundschreiben auch
die Regel 471, Buchstabe a), Ziffer 5 etwas eingeschränkt anzuwenden ist. Gem. genannter Regel ist
ein Tor ungültig, wenn das Torgehäuse aus seiner normalen Position verschoben worden ist oder der
Torrahmen nicht vollumfänglich auf dem Eis steht. Diese Regel gilt nicht für den Fall, dass der
Torhüter bei Ausführung des Strafschusses das Torgehäuse verschiebt.
Der DEB – SRA
DEB-SR-Ausschuss
Rundschreiben Nr.: R2 vom 11.10.2007 (Saison 2007/208)
An die
Ligen, Vereine und Schiedsrichter
Schuss an den Gesichtsschutz des Torhüters
Der bisherige Saisonverlauf hat gezeigt, dass bei Teamoffiziellen und Spielern unklare / unterschiedliche Auffassungen zur Regel existieren, soweit es die Situation betrifft, in welcher der Torhüter von einem Schuss an der Gesichtsmaske getroffen wird. Hierzu wie folgt:
Nach einschlägiger Regel 235 Buchstabe e) hat der SR das Spiel zu unterbrechen, wenn der TH von einem harten Schuss am Gesichtsschutz getroffen wird.
Die Auslegung dieser Regel wird näher im Case Book zu Regel 417 erläutert. Dort heißt es unter A, Ziffer 2, dass der SR das Spiel sofort unterbrechen muss, wenn ein TH im Gesicht oder am Kopf, besonders von einem harten Schuss, getroffen wird oder wenn irgendwelche Anzeichen einer ernsthaften Verletzung vorliegen, außer wenn ein Spieler im Augenblick eine aussichtsreiche Torchance hat.
Nach o. g. Regel hat der SR in derartigen Situationen zu prüfen, ob
a)[font="][/font]der TH am Gesichtschutz von einem harten Schuss getroffen wurde,
b)[font="][/font]in diesem Moment (im Augenblick) eine aussichtsreiche Torchance gegeben ist.
Für den sofortigen Unterbruch sind also zwei Faktoren von Bedeutung. Zum einen muss es sich um einen harten Schuss an den Gesichtsschutz des TH handeln und zum anderen darf sich nach dem (harten) Treffer am Gesichtsschutz keine augenblickliche Torchance ergeben.
Angesichts der Regeln zu diesem Fall geht die Aufforderung an die spielbeteiligten Teams, in derartigen Situationen weiterzuspielen. Es ist allein vom SR zu entscheiden, ob die Faktoren für eine sofortige Unterbrechung des Spiels vorliegen oder nicht.
Der DEB - SRA
Was GANZ GANZ neu ist diese Regel.
Rundschreiben Nr. R1 vom 10.11.2008 (Saison 2008/2009)
Handhabung der Regel 509 „Ausführung des Strafschusses (Penalty Shot)“
Hier: Vorgehensweise des SR vor Ausführung des Strafschusses
Der Torhüter verschiebt das Tor
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A) Vor Ausführung des Strafschusses bzw. vor Beginn des Penaltyschießens zur Ermittlung eines
Siegers überprüft der Schiedsrichter, ob das Torgehäuse korrekt und auch fest verankert ist. Danach
klärt er den Torhüter darüber auf, dass er in seinem Torraum bleiben muss, bis der den Strafschuss
ausführende Spieler den Puck erstmals berührt hat (bisher üblicher Hinweis des SR an den TH gem.
Regel 509, Buchstabe e). Mit sofortiger Wirkung klärt der Schiedsrichter den Torhüter außerdem
darüber auf, dass er dem gegnerischen Team ein Tor zusprechen werde, falls der Torhüter das
Torgehäuse bei Ausführung seiner Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter gibt dann das
Zeichen für den Beginn des Strafschusses.
Sollte der Torhüter ab Freigabe des Pucks das Torgehäuse verschieben, wird dem gegnerischen
Team ein Tor zugesprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Torhüter das Torgehäuse bei einer
Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter muss dabei nicht prüfen, ob beim Torhüter Absicht
vorlag oder nicht. Im Fall des Torverschiebens durch den Torhüter ist also grundsätzlich auf
Zugesprochenes Tor zu entscheiden.
Hat jedoch der Strafschuss das Tor verfehlt (hat der Puck die verlängerte Torlinie bereits
überschritten) gilt der Strafschuss als beendet. Ab diesem Moment führt das Verschieben des
Torgehäuses durch den Torhüter nicht zu einem Zugesprochenen Tor.
B) Diese Rundschreiben setzt das Rundschreiben vom 08. März 2003 außer Kraft. (Nach dem
Rundschreiben vom 08.03.2003 hatte der Schiedsrichter in den Fällen des Torverschiebens zu
prüfen, ob der Torhüter das Torgehäuse absichtlich oder unabsichtlich verschob.)
Darüber hinaus setzt dieses Rundschreiben das englischsprachige Case Book zu Regel 509, dort
unter Buchstabe B, Ziffer 5 außer Kraft. (Nach genannter englischsprachiger Regelinterpretation des
Case Books würde nur dann auf Zugesprochenes Tor zu erkennen sein, wenn der Torhüter das Tor
absichtlich/vorsätzlich verschiebt.)
(If at any time during the course of the Penalty Shot - which begins when the Referee blows the
whistle for the player to start the shot - the goalkeeper deliberately moves or dislodges the goal net,
a goal is allowed.)
Der Vollständigkeit halber sei außerdem darauf hingewiesen, dass nach diesem Rundschreiben auch
die Regel 471, Buchstabe a), Ziffer 5 etwas eingeschränkt anzuwenden ist. Gem. genannter Regel ist
ein Tor ungültig, wenn das Torgehäuse aus seiner normalen Position verschoben worden ist oder der
Torrahmen nicht vollumfänglich auf dem Eis steht. Diese Regel gilt nicht für den Fall, dass der
Torhüter bei Ausführung des Strafschusses das Torgehäuse verschiebt.
Der DEB – SRA
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- Profi
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- Registriert: 13.01.2003 09:24
Nightmare hat geschrieben:Ich hab mir erlaubt die 5-gg-3-Überzahl in der Verlängerung ebenfalls zu filmen: http://de.youtube.com/watch?v=yUuk2ZiriTw
Leider ging durchs Zusammenpferchen des Videos einiges an Bildqualität flöten.
Mein Gestöhne ist dennoch sehr gut zu hören

Das Verhängnis unserer Kultur ist, dass sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig.
Albert Schweitzer
Albert Schweitzer
Von Krolock hat geschrieben:Mikt 2 Punkten sollte man nach diesem Spiel hochzufrieden sein und sich nicht beschweren. Vor allem das erste Drittel war kraft-, saft- und emotionslos. Viele Spieler weit unter ihren Möglichkeiten. Tragisch vor allem, weil der Dicke uns quasi zum Tore schießen eingeladen hat.
Gut ?
Weder-noch:
- Barney: War eigentlich nach Slovak der schwächste Spieler, aber wer zwei Tore schießt, sollte nicht kritisiert werden
- ein paar andere
Schwach:
- Kreitl: Hat das 0:1 mit Slovak im Alleingang produziert
- Likens: Fehler um Fehler
- Slovak: Scheißleistung und permanentes Sicherheitsrisiko
Bitte dringend soliden Verteidiger verpflichten. Auch Gödtel ist keine Alternative zu Slovak
Und das seit Wochen. Das mit dem neuen Verteidiger hat sich ja nun auch verwirklicht

Das Verhängnis unserer Kultur ist, dass sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig.
Albert Schweitzer
Albert Schweitzer
Hier noch ein Video von der AZ-Seite:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... 6336617001
Hier im Interview spricht Endras auch darüber, dass er über das Jahr 2010 hinaus in Augsburg bleiben möchte. Als Torwart möchte und muss er viel spielen und hier gibt man ihm die Gelegenheit dazu.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... 6336617001
Hier im Interview spricht Endras auch darüber, dass er über das Jahr 2010 hinaus in Augsburg bleiben möchte. Als Torwart möchte und muss er viel spielen und hier gibt man ihm die Gelegenheit dazu.
Das Ergebnis geht so doch in Ordnung. Der Schiri hat meiner Meinung nach uns schon etwas mehr benachteiligt als die Roosters.
Was mir aber Sorgen macht ist, dass unsere Jungs in letzter Zeit sehr verunsichert sind was die Checks angeht. Hat man gestern deutlich gesehen. Ist ja auch kein Wunder, der eine Schiri gibt ne Strafe, der andere nicht.
Was mir aber Sorgen macht ist, dass unsere Jungs in letzter Zeit sehr verunsichert sind was die Checks angeht. Hat man gestern deutlich gesehen. Ist ja auch kein Wunder, der eine Schiri gibt ne Strafe, der andere nicht.
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- Hockeygott
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- Registriert: 02.03.2004 11:03