Vereine oder Vereinigungen mit einem gemeinsamen Konto können sich von der automatischen Abziehung der Abgeltungssteuer für dieses Konto befreien lassen, falls die Zinserträge pro Mitglied weniger als 10 EUR im Jahr betragen.
Stand so als Tipp der Lohnsteuervereine im Münchner Merkur.
Abgeltungssteuer <-> Vereine, Vereinigungen
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Abgeltungssteuer <-> Vereine, Vereinigungen
Ein Eishockeyfan und aktiverFaustballer aus München: Ich bin das, was ich bin - "denn nur tote Fische schwimmen mit dem Strom"(Zitatherkunft unklar) - für Beitrage im Netz brauche ich keinen "Nick".
Wolfgang Goetz hat geschrieben:Vereine oder Vereinigungen mit einem gemeinsamen Konto können sich von der automatischen Abziehung der Abgeltungssteuer für dieses Konto befreien lassen, falls die Zinserträge pro Mitglied weniger als 10 EUR im Jahr betragen.
Stand so als Tipp der Lohnsteuervereine im Münchner Merkur.
Wobei zu sagen ist, dass das nur für nicht eingetragene und damit nicht gemeinnützige Vereine gilt. Gemeinnützige Vereine sind in 99% der Fälle komplett von der Abgeltungssteuer befreit. Die müssen dann nur die Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank vorlegen.
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