der inschinör hat geschrieben:Zu den letzen paar Posts einige Hinweise:
1) OB Gribl ist "gelernter" Baujurist und kennt die Vorgehensweise in solchen Fällen bestens. Ich kenne ihn seit Mitte der 80er aus der gemeinsamen Zeit in der FF Kriegshaber und auch später als Anwalt. Als Bauanwalt gehört er mit Sicherheit zu den Top10 in Augsburg und Umgebung.
Er weiß also bestens, was zu tun ist um einerseits Schaden von der Stadt als Auftraggeber und andererseits von den Nutzern abzuhalten.
2) Grundsätzlich gibt es in Deutschland erfreulicherweise keine Lynchjustiz. Diese Errungenschaft der jüngeren Zeit sollten alle hier im Forum beachten.
Es bedeutet aber auch, daß die rechtsstaatlichen Verfahren einzuhalten sind.
3) Der Hinweis 2) hat zur Konsequenz, daß jedem, der eine mangelhafte Leistung erbringt, ein Nachbesserungsrecht zuzugestehen ist. Für Leistungen nach HOAI (
http://www.hoai-2009.info) gilt dies bis auf die Bauüberwachung gleichermaßen.
Es ist also nicht ganz einfach, einem Architekten den Auftrag zu entziehen. Zudem ist es u.U. auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Nachbesserung einer mangelhaften Leistung hat kostenfrei zu erfolgen. Würde man kündigen und neu vergeben, entstünden neue Kosten für die Planung.
Falls das Gutachten, wie wir hier alle vermuten bzw. erwarten, die Ursache der schlechten Sicht in der Planung sieht, müssen die Objektplaner "nachsitzen". Das Ganze wird dann sicherlich unter verschärfter Aufsicht und dem wachsamen Auge des OB stattfinden.
4) Entsteht dem Auftraggeber aufgrund einer mangelhaften Leistung ein Schaden, ist dieser zu ersetzen.
Hierüber wird sicherlich eine längere juristische Auseinandersetzung entbrennen. Da für alle Beteiligten die Pflicht zur Schadensminimierung besteht, werden die Streitereien sinnvollerweise erst nach dem hoffentlich fristgerechten und erfolgreichen Abschluß der Baumaßnahme abgewickelt.
5) Derzeit ist das offenbar im Entstehen befindliche Gutachten der Dreh- und Angelpunkt für die weitere Vorgehensweise. Aufgrund der Brisanz wäre es möglicherweise hilfreich und sinnvoll, die Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz darstellen zu lassen.
Ich sehe da durchaus Parallelen zu zivilen Gerichtsverfahren. Diese sind grundsätzlich öffentlich. Wird etwa ein Sachverständiger im Rahmen eines solchen Verfahrens befragt, kann dies jeder verfolgen. Tatsächlich kommt das aber sio gut wie nie vor.
Vor jetzt wieder die üblichen Kandidaten über mich herfallen, ein weiterer Hinweis:
Ich will hier für niemand das Wort reden oder irgendjemanden in Schutz nehmen. Es geht mir darum, darzulegen, weshalb nach meiner Auffassung momentan keine (öffentliche) Reaktion erfolgt.