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Verfasst: 13.03.2014 15:29
von Tiger Mario
Tom hat geschrieben:Ich finde die Begründung etwas irritierend.

Die Steuerfahnderin sagte ja aus, dass es wohl ohne die Selbstanzeige keine Anklage gegeben hätte, weil nicht nachvollziehbar gewesen sein soll, dass es sich um Hoeness handle.

Laut Richter Heindl hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass Hoeneß ohne die "Stern"-Recherchen eine Selbstanzeige eingereicht hätte. Die Selbstanzeige sei unwirksam gewesen.

Spielt genau das überhaupt eine Rolle? Ich dachte es muss nur gewährleistet sein, dass er von den Ermittlungen der Steuerbehörden gegen ihn nichts wusste.
Glaubt wirklich einer, das irgendwann der Stern nicht rausgefunden hätte, wem dieses Konto gehört? Die hatten sogar die Nummer und alles.
Deshalb hat doch der Uli die Muffe bekommen und die Selbstanzeige gemacht. Wäre dieser Artikel nicht aufgetaucht, würden wir heute noch nichts davon wissen was der Uli so nebenbei machte.
Deshalb brauch der auch nicht so heuchlerisch rumheulen, er hat das aus freien Stücken gemacht. Sein Anwalt hat ihm doch sogar angegangen das er keinen Mist erzählen soll und er wegen dem Artikel die Angst bekommen hat.

Und nein, es spielt keine Rolle, solange noch kein wirklicher Verdacht da ist, das es Hoeneß ist.
Aber die Selbstanzeige war deshalb nicht korrekt, weil dem Finanzamt falsche Zahlen vorgelegt wurden, die so nicht richtig waren.

Verfasst: 13.03.2014 15:38
von punisher
Tom hat geschrieben: Ich hätte 1,5 Jahre ohne Bewährung zzgl. einer Geldstrafe, die mind. auch nochmal so hoch wie die Steuerschuld gewesen wäre befürwortet. Leider geht das ja wohl nicht.
Super. Und raus nach guter Führung nach 6 Monaten? Applaus.

Ich hoffe da wird sich nicht mehr viel ändern, in Karlsruhe.

Verfasst: 13.03.2014 15:38
von Michi
Tiger Mario hat geschrieben:Glaubt wirklich einer, das irgendwann der Stern nicht rausgefunden hätte, wem dieses Konto gehört? Die hatten sogar die Nummer und alles.
Deshalb hat doch der Uli die Muffe bekommen und die Selbstanzeige gemacht. Wäre dieser Artikel nicht aufgetaucht, würden wir heute noch nichts davon wissen was der Uli so nebenbei machte.
Deshalb brauch der auch nicht so heuchlerisch rumheulen, er hat das aus freien Stücken gemacht. Sein Anwalt hat ihm doch sogar angegangen das er keinen Mist erzählen soll und er wegen dem Artikel die Angst bekommen hat.

Das mag prinzipiell stimmen und wenn man vom reinen Bauchgefühl bzw. dem Gerechtigkeitsempfinden ausgeht, dann trifft dies schon den Nagel auf den Kopf!

Jedoch sind die (gefühlte) Gerechtigkeit und der Rechtssprechung bzw. das Recht an sich, zwei paar Schuhe.

Für die Selbstanzeige ist der Stern-Artikel samt Kontonummer völlig irrelevant, zumindest juristisch gesehen. Da heißt es nämlich, eine Selbstanzeige wird nur dann nicht anerkannt, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies war nicht der Fall. Deshalb ist die Begründung des Richters schon etwas seltsam.

Lustig wäre doch gewesen, hätte die damalige Oppossition aus SPD, Grüne und Linke nicht gegen die Pläne von Union und FDP interveniert und diese zum Scheitern gebracht, wäre der Hoeneß auch sauber aus der Sache rausgekommen. :-) :-) :-) Schonmal darüber Gedanken gemacht???

Verfasst: 13.03.2014 15:40
von djrene
Für mich als juristischen Laien geht das Urteil so in Ordnung. Wobei mir ehrlich gesagt wichtiger als die Dauer der Strafe, die Tatsache ist, daß keine Bewährung verhängt wurde. Ob dann 1, 3 oder 5 Jahre, ist für mich dann nicht mehr so wichtig, hauptsache der Täter wandert auch wirklich für einen begrenzten Zeitraum ein. Allerdings mißfällt mir eine Begründung wie: Vielleicht hätte es ja mal eine Vontobel CD auftauchen können. Sowas ist eine Eierei und lässt für mich die Türe sperrangelweit auf, daß der BGH dieses Urteil einkassiert. Und dann ist's nämlich vorerst mal wieder vorbei mit der Signalwirkung. Und wie schon früher erwähnt, würde ich mir auch eine gerichtliche Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten von Banken und Steuerberatern, sowie den undichten Stellen bei den Finanzämtern wünschen. Und den Schwachkopf der der Bild wieder was gesteckt hat vor dem Urteil, bitte auch gleich mit einsperren.

Verfasst: 13.03.2014 15:40
von TheoFleuryyy
Tom hat geschrieben:Ich finde die Begründung etwas irritierend.

Die Steuerfahnderin sagte ja aus, dass es wohl ohne die Selbstanzeige keine Anklage gegeben hätte, weil nicht nachvollziehbar gewesen sein soll, dass es sich um Hoeness handle.

Laut Richter Heindl hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass Hoeneß ohne die "Stern"-Recherchen eine Selbstanzeige eingereicht hätte. Die Selbstanzeige sei unwirksam gewesen.

Spielt genau das überhaupt eine Rolle? Ich dachte es muss nur gewährleistet sein, dass er von den Ermittlungen der Steuerbehörden gegen ihn nichts wusste.

Etwaige Recherchen des Stern-Reporters spielen bei der Wirksamkeit der Selbstanzeige keine Rolle.
Wichtig für eine wirksame Selbstanzeige ist, dass die Steuerbehörde von der Hinterziehung noch keinen Wind bekommen hat. Sprich, erfährt die Steuerbehörde, dass jemand auf einer CD draufsteht, bevor dieser die Selbstanzeige einlegt, ist die Selbstanzeige unwirksam.
Darüber hinaus gibt's auch andere Punkte die eine Selbstanzeige unwirksam werden lassen.

Verfasst: 13.03.2014 15:44
von Tiger Mario
Michi hat geschrieben:Das mag prinzipiell stimmen und wenn man vom reinen Bauchgefühl bzw. dem Gerechtigkeitsempfinden ausgeht, dann trifft dies schon den Nagel auf den Kopf!

Jedoch sind die (gefühlte) Gerechtigkeit und der Rechtssprechung bzw. das Recht an sich, zwei paar Schuhe.

Für die Selbstanzeige ist der Stern-Artikel samt Kontonummer völlig irrelevant, zumindest juristisch gesehen. Da heißt es nämlich, eine Selbstanzeige wird nur dann nicht anerkannt, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies war nicht der Fall. Deshalb ist die Begründung des Richters schon etwas seltsam.

Lustig wäre doch gewesen, hätte die damalige Oppossition aus SPD, Grüne und Linke nicht gegen die Pläne von Union und FDP interveniert und diese zum Scheitern gebracht, wäre der Hoeneß auch sauber aus der Sache rausgekommen. :-) :-) :-) Schonmal darüber Gedanken gemacht???

Das des nichts damit zu tun hat mit dem Artikel, hab ich ja geschrieben. Und wieso der Richter dies so anspricht, weiß ich auch nicht.

Die Anzeige war deshalb aber nicht gültig, weil eben falsche Zahlen angegeben wurden. Dies wurde gerade so gesagt.
Also wurde das Urteil nicht auf den Verdacht mit dem Sternartikel bezogen.

Das der Uli bei so nem Abkommen fein raus gewesen wäre, ist auch klar. Nur, was hat das jetzt mit dem hier zu tun? Sollte er dann deswegen ein milderes Urteil bekommen weil die das damals so entschieden haben?

Verfasst: 13.03.2014 15:47
von djrene
Zitat Gary Lineker zum Hoeneß Urteil: Es besteht eine kleine Hoffnung, daß sie ein Spiel verlieren, bevor er wieder raus kommt :-)

Verfasst: 13.03.2014 15:47
von Michi
Nein, natürlich nicht! Aber es würde an der Zeit werden, mal wirklich alle Verbrecher zu belangen, die da in dieser ganzen Thematik aber mal sauber mit Dreck am Stecken haben. Politiker, Banken, Steuerberater, genauso die undichten Stellen bei den Finanzämtern und Gerichten.

Verfasst: 13.03.2014 15:51
von djrene
Michi hat geschrieben:Politiker, Banken, Steuerberater, genauso die undichten Stellen bei den Finanzämtern und Gerichten.

Gleich bei denen anfangen, die gegen Geldzahlung eine Generalamnestie aushandeln wollten, gelle Herr Schäuble und Gesamt-FDP.

Verfasst: 13.03.2014 15:52
von Tiger Mario
Michi hat geschrieben:Nein, natürlich nicht! Aber es würde an der Zeit werden, mal wirklich alle Verbrecher zu belangen, die da in dieser ganzen Thematik aber mal sauber mit Dreck am Stecken haben. Politiker, Banken, Steuerberater, genauso die undichten Stellen bei den Finanzämtern und Gerichten.
Das sicherlich.

Verfasst: 13.03.2014 16:02
von HoCh31
Ein Urteil, das ich nicht erwartet hätte. Da sieht man das der Rechtsstaat weiterhin unabhängig ist und sich nicht von Außen beeinflussen lässt.

Ich bin ja eher ein Hoeneß-Gegner und hab mich immer über ihn aufgeregt, aber ich fände es sinnvoller Steuersünder nicht mit Freiheitsstrafen sondern eher mit sehr hohen Geldstrafen zu verurteilen.

Er hat sich an allen Steuerzahlern schuldig gemacht und was hilft den Steuerzahlern? Das er auf Steuerkosten im Gefängnis sitzt? Da wären doch, bei 27,2 Mio € eine Gesamtstrafe von 60-80 Mio € besser.

Von Gerechtigkeit kann man nicht sprechen wenn Hoeneß für 3,5 Jahre ins Gefängnis muss und Vergewaltiger die gleiche Strafe erhalten.

Aber aus rechtsstaatlicher Sicht kann ich mit diesem Urteil leben, leider nicht aus meinem Inneren heraus.

Verfasst: 13.03.2014 16:07
von Mr. Blubb
Die Steuernachzahlungen samt Verzinsung bleiben doch bestehen. Bei der SZ ist von bis zu 69 Mio. die Rede...

Verfasst: 13.03.2014 16:20
von Omaschupser
Michi hat geschrieben:
Beide Dinge sind in diesem Prozess relevant. Weil es sowohl um eine etwaige Haftstrafen aufgrund der Steuerhinterziehung geht, für die die letzten 5 Jahre relevant sind. Auf der anderen Seite geht es aber auch um die Steuernach-, sowie Zinszahlungen + die Strafgebühr der letzten 10 Jahre, welche der Fiskus natürlich haben möchte und auch bekommen wird, ungeachtet der jetzt ausgesprochenen Haftstrafe.

Nochmal: Da Steuer- und Strafrecht in diesem Prozess relevant sind, unsere ach so tolle Journalie in Deutschland mittlerweile größtenteils den IQ einer Wurstsemmel besitzen, darüber hinaus meist zu stinkendfaul sind, um sich vernünftig zu informieren, kommen dann solche Berichterstattungen heraus.

Zum Rest sage ich nix, weil es mir Wurst ist. Ich mag Dich auch nicht und ich halte Dich für eine Labertasche und großkotzigen Sprüchebeutel, wird Dir aber ebenfalls genauso schnurz sein !!!
Das ist, so meine ich, nicht richtig.
Dauer der Strafverfolgungsverjährung:

Die strafrechtliche Verjährungsfrist für den Grundfall einer Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch).

Strafverfolgungsverjährung in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2, 376 AO):

Der Gesetzgeber hat Ende 2008 eine verschärfte Regelung für die Strafverfolgungsverjährung in § 376 AO eingeführt. Denn liegt ein sogenannter besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung vor, so verlängert sich die Dauer der Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre. Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt z.B. dann vor, wenn die Steuerhinterziehung ein erhebliches Ausmaß erreicht oder ein Amtsträger seine Befugnis oder Stellung zum Zweck der Steuerhinterziehung missbraucht. Als Richtwert für die Erheblichkeitsgrenze kann nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Steuerbetrag von 50.000 € (bei einem bildhaften "Griff in die Kasse" des Finanzamtes) und bei Nichtfestsetzung ein Betrag von 100.000 € angenommen werden. Wichtig ist insofern, dass es für vorgenannte Werte auf die Steuer pro Besteuerungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr), nicht jedoch auf die Einnahmen (Umsätze) ankommt.
Und vielleicht könnte das auch im Falle Hoeneß relevant sein.
Ein Vertrauensschutz dahingehend, dass sich ein Täter darauf verlassen kann, dass eine noch nicht verjährte Tat nach einer bestimmten Zeit verjähren wird, besteht allerdings nicht. D.h. spätestens ab dem Jahr 2003 kann eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung aufgrund der Neufassung des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden.

Verfasst: 13.03.2014 16:30
von Tiger Mario
Omaschupser hat geschrieben:Das ist, so meine ich, nicht richtig.

Und vielleicht könnte das auch im Falle Hoeneß relevant sein.
Und genau das mein ich doch dauernd.

Es kann schon sein das es gewisse Regeln und Gesetze gibt, aber sicherlich auch gewisse Ausnahmen bei besonders schweren Fällen. Aber wäre dies in diesem Fall auch so gewesen wie die oben (Michi usw.)genannten es meinten, wäre da in den letzten Tagen von irgendeinem Experten oder bei der Verhandlung davon die Rede gewesen. Und ich hab rund um die Uhr so ziemlich alles angeschaut was über das Thema gekommen ist und da kam dies nie zu Wort.

Verfasst: 13.03.2014 16:58
von Augsburger Punker
der Runde muss ins Eckige

Verfasst: 13.03.2014 18:11
von aev-andi
Tom hat geschrieben:Selbst ich als Bayern-/Hoeneß-Fan hätte eine Freiheitsstrafe mit Bewährung nur schlecht nachvollziehen können, aber 3,5 Jahre find ich schon auch etwas heftig.

Ich hätte 1,5 Jahre ohne Bewährung zzgl. einer Geldstrafe, die mind. auch nochmal so hoch wie die Steuerschuld gewesen wäre befürwortet. Leider geht das ja wohl nicht.
So wie ich das mitbekommen habe wir jede Verurteilung unter 3 Jahren in diesen Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Bei guter Führung pipapo kommt er nach etwa einem Drittel in den offenen Vollzug und bei ca. der Hälfte bis zwei Drittel ganz raus mit Bewährung eben.

Ich find das Urteil gut. Nur schade, dass der Verbrecher wohl noch mind. ein halbes Jahr auf freiem Fuß verbringt. Vor Herbst wirds wohl nichts wenn Revision eingelegt wird.

Verfasst: 13.03.2014 18:52
von Augsburger Punker
ab zwei (nicht drei) Jahren kann eine Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden

Verfasst: 13.03.2014 19:12
von TheoFleuryyy
Omaschupser hat geschrieben:Das ist, so meine ich, nicht richtig.

Und vielleicht könnte das auch im Falle Hoeneß relevant sein.
Strafrechtlich verjährt eine Tat nach 5 Jahren!!!!! Das StGB (Strafgesetzbuch) sieht absolut keine Verlängerung der Verjährung vor!!!!

Die von dir zitierte AO (=Abgabenordnung) sieht bei besonders schweren Fällen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre vor.
STEUERRECHTLICH ist die AO relevant!
STRAFRECHTLICH das StGB

Daraus folgt, dass steuerrechtlich bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung die "normale" Verjährung auf 10 Jahre ausgeweitet werden kann. Strafrechtlich ist allerdings das StGB maßgebend und da gibts keine Verlängerung der Verjährung!!!!!! Aus, Amen, Basta!!!!

AO = Steuerrecht
StGB = Strafrecht

Verfasst: 13.03.2014 19:13
von Saku Koivu
el_bart0 hat geschrieben:Es wird wohl ziemlich sicher Revision eingelegt. Mal sehen ob da noch was geht für ihn.
Ja, mehr. ^^

Verfasst: 13.03.2014 19:48
von Omaschupser
TheoFleuryyy hat geschrieben:Strafrechtlich verjährt eine Tat nach 5 Jahren!!!!! Das StGB (Strafgesetzbuch) sieht absolut keine Verlängerung der Verjährung vor!!!!

Die von dir zitierte AO (=Abgabenordnung) sieht bei besonders schweren Fällen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre vor.
STEUERRECHTLICH ist die AO relevant!
STRAFRECHTLICH das StGB

Daraus folgt, dass steuerrechtlich bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung die "normale" Verjährung auf 10 Jahre ausgeweitet werden kann. Strafrechtlich ist allerdings das StGB maßgebend und da gibts keine Verlängerung der Verjährung!!!!!! Aus, Amen, Basta!!!!

AO = Steuerrecht
StGB = Strafrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerstrafrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht

AO = Steuerrecht
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

AO
§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter