AW: [Fußball] Alles zur 1. Bundesliga
Verfasst: 09.01.2025 19:06
Nein. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist.Rigo Kaka hat geschrieben:2 Punkte mehr![]()
AEV-Forum - Eishockey-Forum, News, Themen und Diskussionen über den besten Eishockey-Verein in Augsburg - die Panther und weitere Eishockey-Vereine
https://www.aev-forum.de/
Nein. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist.Rigo Kaka hat geschrieben:2 Punkte mehr![]()
Ich nicht, denn ein Unternehmen wie Bayern München bezahlt bei einem Umsatz von 1 Milliarde über 250 Mio Steuern, so zumindest zu lesen nach der letzten JHV.djrene hat geschrieben:Die finanzielle Beteiligung der Clubs an den Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen ist rechtmäßig. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Ich finde das richtig.
Das ist mal ein richtig lächerlicher Satz in dem Artikel.gezahlt bislang ausschließlich von den Steuerzahlern
Hier ein bisschen was dazu: https://www.swr.de/sport/fussball/wann- ... l-102.htmlMaxi AEV hat geschrieben:Und wenn ich das immer noch richtig im kopf habe, entscheidet doch am Ende die Polizei selbst, was ein Hochrisikospiel ist und was nicht. Es gibt keine neutrale Stelle die so eine Beurteilung fällt, sondern eine der beteiligten Parteien, was ich auch ein bisschen schwammig finde. Warum sollte zb Bremen vs Wolfsburg ein Hochrisikospiel sein, wie es so einmal von der Polizei entschieden wurde und wo die Polizei dann, im Nachgang von Verfassungsgericht so festgestellt, teilweise rechtswidrige Maßnahmen ergriffen hatte?
---Der Veranstalter (Heimverein) entscheidet für seinen Verantwortungsbereich, also für den Versammlungsstättenbereich (Stadionbereich), wie ein Spiel einzustufen ist. Er hört hierfür die Sicherheitsorgane an, insbesondere den Einsatzleiter der Polizei. Seine Einstufung trägt der Verein in ein elektronisches System (Ampelsystem) ein.
(...)
Die finale Einschätzung obliegt dem Heimverein.
(...)
Von der Einstufung des Veranstalters zu trennen ist die Beurteilung der Lage durch die Polizei. Die Polizei stuft das Spiel für ihren Verantwortungsbereich ein.
(...)
Es kann also vorkommen, das für dasselbe Fußballspiel unterschiedliche Einstufungen von Veranstalter und Polizei vorliegen.
Die Vorschrift, um die es jetzt in Bremen ging, lautet:kottsack hat geschrieben:Das sollte dann meines Verständnisses nach aber für alle Veranstaltungen gelten, die in der Folge von nun an unbezahlbar/unrentabel werden dürften - seien dies jetzt Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen, Umzüge, Sitzungen, Kongresse, andere Fußballspiele, andere Sportveranstaltungen, Demos, Parteiveranstaltungen, Kirchenveranstaltungen, etc......eigentlich alles, wo irgendwo welche von dem Verein rumstehen.
Das sollte für die allermeisten Veranstaltungen ja nicht zutreffend sein.Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben, die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr als 5000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird.
Danke für die Links. Es muss geschaut werden, wofür das kommen wird, aber da ist jedes AEV-Heimspiel mit dabei, alles in größeren Hallen, so ziemlich jedes Open-Air, auch wenns nur kleinere sein sollten, Faschingsumzüge, alles mit Bierzelten (Plärrer etc.), Weihnachtsmärkte....die Branche kämpft halt eh schon mit den sauhohen Preisen und das wirds nicht billiger machen.Mr. Blubb hat geschrieben:
Das sollte für die allermeisten Veranstaltungen ja nicht zutreffend sein.
djrene hat geschrieben:Also der Steuerzahler (wenn schon die Steuerlast der Vereine angeführt wird) bezahlt ja weiterhin die allermeisten Einsätze bei Fußballspielen. Irgendwo stand das auch, wieviele Spiele pro Saison sogenannte Hochrisikospiele sind. Alle anderen Spiele sind aber wohl weit über den allermeisten Konzerten und sonstigen Sportveranstaltungen anzusiedeln, weshalb es wohl zumeist den Fußball betrifft. Und was gerne übersehen wird - es geht ausschließlich um die MEHRkosten. Im Referenzfall waren das 25.000 Euro.
1 Spiel = EUR 425k, nicht 25kIm Jahr 2015 erfolgte dann der erste Kostenbescheid für das Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV über rund 425.000 Euro. Inzwischen wurden über drei Millionen Euro fällig, die die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Sie hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig und zog vor Gericht - vor dem sie nun unterlag.
Ich muss zum OhrenarztDennisMay hat geschrieben:1 Spiel = EUR 425k, nicht 25k
:Rigo-QN hat geschrieben:Vielleicht wird jetzt von Vereinen endlich ein größeres Zeichen gegen Störer, Hooligans oder sonstige Idioten gesetzt, welche für sie Einkategorisierung Hochrisikiospiel verantwortlich sind.
Mal schauen was die "Gegen-alle-Stadionverbote"-Fraktion dazu meint. Ich gehe davon aus, dass genügend Tapete für Statements verwendet wird.
Tip Top!Black Navara hat geschrieben::
Absolut richtig
Solange die Vereine Unsummen an Gehälter zahlen können, können sie sich zu mindest an den Kosten beteiligen.
Der ist doch heute weg, wenn die nicht komplett anders auftreten in der zweiten HalbzeitFreiflug hat geschrieben:Puh. So langsam muss der Nuri wirklich um seinen Job bangen. Das ist ja wirklich übel wie der BVB heute spielt..
Ich bin ja wirklich keiner der Freund ist vom Trainer rauswerfen, aber wenn das siehst hast ja kaum Argumente.
Grundsätzlich sehe ich ja keine Spiele vom bvb, aber was ich in den letzten Wochen so höre ist das ja Einzelfall..