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AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 12.04.2022 12:10
von Cassy O'Peia
Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt.
Genau so ist das.

AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 12.04.2022 12:37
von Saku Koivu
Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt. Sollte VZ 282 aufgestellt sein, muss es geändert werden. Ist kein Schild vorhanden, muss eines aufgestellt werden. Ganz so einfach ist es nicht.
Eigentlich wäre es ganz einfach. Man müsste da eventuell nur ein Gesetz anpassen. Aber sowas ist in Deutschland unvorstellbar. ^^

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Verfasst: 12.04.2022 13:07
von DennisMay

AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 12.04.2022 14:21
von djrene
Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt. Sollte VZ 282 aufgestellt sein, muss es geändert werden. Ist kein Schild vorhanden, muss eines aufgestellt werden. Ganz so einfach ist es nicht.
Was wäre die zulässige Geschwindigkeit bei "Freie Fahrt", die mir angezeigt wird, die vermutlich so in der StVO steht? Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist? Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?

Neigt der Deutsche dazu aus allem ein Problem zu machen? 130 und fertig. Schreibt man in ein Gesetz oder eine Verordnung. Sollte man sich merken können. Andere Gesetzesänderungen erfährt der Autofahrer auch nur aus der Tagesschau oder der Blöd. Aber gut, mancheiner weiß ja nichtmal mit dem Begriff Richtgeschwindigkeit etwas anzufangen.

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Saku Koivu hat geschrieben:Eigentlich wäre es ganz einfach. Man müsste da eventuell nur ein Gesetz anpassen. Aber sowas ist in Deutschland unvorstellbar. ^^
Danke.

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Verfasst: 12.04.2022 18:30
von Lucky
djrene hat geschrieben:Was wäre die zulässige Geschwindigkeit bei "Freie Fahrt", die mir angezeigt wird,
Definiere "Freie Fahrt".
Grundsätzlich sollten Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ anpassen, wie es § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.
Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist?
Ich kenne die StVO nicht auswendig, jedoch sind Deine angesprochenen 130 km/h dort bei der Richtgeschwindigkeit zu finden. Oder was meinst Du genau?
Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?
Keine Ahnung. Bei den paar Autobahnen, die ich in Österreich gefahren bin, bin ich zumindest der Meinung, dass mir die erlaubte Geschwindigkeit immer per Schild mitgeteilt wurde.

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Verfasst: 12.04.2022 20:49
von me_first
Die StVO gibt doch offensichtlich vor, dass ausserorts 100 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit ab Ortsschild oder VZ 282 gilt. Warum ist es dann ein Ding der Unmöglichkeit, die StVO derart anzupassen, dass ab VZ 331.1, oder, falls auf einer solchen Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein VZ 274 eingeschränkt war, ab VZ 282, Tempo 130 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten soll?

Auf nicht autobahnähnlich ausgebauten Straßen muss ja auch nirgends ein VZ 274 "100" stehen. Warum braucht man dann nach einer Autobahnauffahrt unbedingt ein VZ 274 "130"? Und wenn es da bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, dann kann das Schild doch einfach stehen bleiben, oder nicht?

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Verfasst: 12.04.2022 23:16
von shmul van Fugger
Ich verstehe die Diskussion nicht. Wenn man etwas für den Klimaschutz, für das Energiesparen, für die Energiewende, für die Ukrainer, gegen die Umweltverschmutzung und gegen Putin machen möchte, dann hat man doch kein Problem mit ein paar Schildern und/oder einer Gesetzesänderung.

Oder man will einfach weiterhin seine Klientel bedienen.

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Verfasst: 13.04.2022 13:54
von Tommy-Fan
shmul van Fugger hat geschrieben:
Oder man will einfach weiterhin seine Klientel bedienen.
Nur das...

AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 13.04.2022 14:04
von djrene
Lucky hat geschrieben:Definiere "Freie Fahrt".





Ich kenne die StVO nicht auswendig, jedoch sind Deine angesprochenen 130 km/h dort bei der Richtgeschwindigkeit zu finden. Oder was meinst Du genau?



Keine Ahnung. Bei den paar Autobahnen, die ich in Österreich gefahren bin, bin ich zumindest der Meinung, dass mir die erlaubte Geschwindigkeit immer per Schild mitgeteilt wurde.
Puh. Also Adam und Eva und die Schlange :-)

Was ist "freie Fahrt"? Das was der Deutsche Bürger angeblich möchte. Keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Ist die Aussage nicht klar?

Man macht aus Richtgeschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit, schon braucht man keine Schilder (wie auf Landstraßen üblich - die Höchstgeschwindigkeit steht in der STVo, oder sonstwo - ist doch Haarspalterei. Festlegen - fertig.)

Also in meiner Erinnerung steht in Österreich an der Grenze eine Auflistung der Geschwindigkeiten, wie bei jedem anderen Grenzübertritt auch, ansonsten nur bei Wechsel der Höchstgeschwindigkeit. Definitiv so ist das in der Schweiz, da war ich ja erst und ich denke auch in Frankreich (doch schon wieder 4 Jahre her). In Italien kann man es schlecht sagen, da ist ja alle 2 km was anderes. Baustelle, Maut, Löcher in der Fahrbahn, Finanzbedarf durch Knöllchen. Da wird wirklich dauernd die Geschwindigkeit neu angezeigt. Rauf und runter.


Und nochmal - damit die Frage nicht erneut aufkommt. Man ändere den Gesetzestext in "Guckst du auf Tacho - darf nicht mehr als 130 stehen - Alter" - keine Schilder nötig.

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Verfasst: 14.04.2022 14:46
von Saku Koivu
"CDU-Politiker Amthor stellt Schwesigs Glaubwürdigkeit infrage!"

Also Humor hat das Bürschlein. xD

AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 14.04.2022 19:03
von Lucky
djrene hat geschrieben: Und nochmal - damit die Frage nicht erneut aufkommt. Man ändere den Gesetzestext in "Guckst du auf Tacho - darf nicht mehr als 130 stehen - Alter" - keine Schilder nötig.
Und das kriegst Du wie zu den Leuten? Jedem eine aktuelle StVO schicken?

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Verfasst: 14.04.2022 19:31
von Lucky
Engelhardt hat geschrieben:Genauso wie jede andere Gesetzesänderung auch. Man "publiziert" sie. Ich hab noch nie ein neues StGB oder eine neue StPO zugeschickt bekommen. Du? ;)
Nein, ich auch nicht. Ich war aber in einer Fahrschule, inkl. praktischer und theoretischer Prüfung, ohne die man nicht auf die Straße darf.

Es ist schon noch ein Unterschied, ob auf Autobahnen eine andere Geschwindigkeit eingeführt wird oder ob sich bei der StGB etc. was ändert.

Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?

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Verfasst: 14.04.2022 19:52
von Eisbrecher
Lucky hat geschrieben:Nein, ich auch nicht. Ich war aber in einer Fahrschule, inkl. praktischer und theoretischer Prüfung, ohne die man nicht auf die Straße darf.

Es ist schon noch ein Unterschied, ob auf Autobahnen eine andere Geschwindigkeit eingeführt wird oder ob sich bei der StGB etc. was ändert.

Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?
Trifft's glaube ich aber nicht und um in der StVO zu bleiben: Wie lief das bei der Einführung des grünen Pfeils beim Rechtsabbiegen ab? Da mussten ja auch nicht alle wieder den Führerschein neu machen.

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Verfasst: 14.04.2022 19:55
von Lucky
Eisbrecher hat geschrieben:Trifft's glaube ich aber nicht und um in der StVO zu bleiben: Wie lief das bei der Einführung des grünen Pfeils beim Rechtsabbiegen ab? Da mussten ja auch nicht alle wieder den Führerschein neu machen.
Und was passiert, wenn man beim grünen Pfeil nicht abbiegt? Außer dass der Hintermann kurz hupt - nichts. Verboten ist es meines Wissens nach auch nicht, wenn man nicht abbiegt.

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Verfasst: 14.04.2022 19:58
von Saku Koivu
Lucky hat geschrieben:Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn jemand nicht angegurtet rum fährt weil zu seiner Zeit wo er den Schein gemacht hat es noch keine Gurtpflicht gab, dann bekommt er trotz allem nen Ticket.

AW: Politik und Geschichte

Verfasst: 14.04.2022 20:04
von Eisbrecher
Lucky hat geschrieben:Und was passiert, wenn man beim grünen Pfeil nicht abbiegt? Außer dass der Hintermann kurz hupt - nichts. Verboten ist es meines Wissens nach auch nicht, wenn man nicht abbiegt.
Und wenn sich ein Radfahrer beim Hupen erschrickt und vom Rad fällt??? :-)

Was passiert, wenn ich drüber fahr weil ich nicht verstehe, dass ich kurz halten muss? --> Genau, gibt eine Strafe, wenn ich erwischt werde.
Ist so rum betrachtet eigentlich kein Unterschied zum zu schnellen Fahren. Da gibt's auch die Strafe wenn ich es nicht weiß.

Es passiert ja durchs zu schnell Fahren erstmal auch nichts! Vor allem wenn man das eben vorübergehend macht, um Spritsparen zu forcieren. OK, das Sparziel wird nicht erreicht. Das ist ärgerlich.

Sicherlich kann man drüber reden, ob man die Strafe bei Tempoüberschreitung auf der Autobahn bei so einer Variante dann genauso hoch ansetzen kann, wie die üblichen Überschreitungen eben bestraft werden. Da wird man ja mit Übergangszeiten etc. auch was machen können.

Ich finde aber grundsätzlich zumutbar, dass man sich heutzutage ein wenig schlau macht, was so passiert und man so eine Kommunikation, wenn sie breit aufgestellt ist auch mitbekommen muss.

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Verfasst: 14.04.2022 20:28
von Augsburger Punker
Eisbrecher hat geschrieben:
Ich finde aber grundsätzlich zumutbar, dass man sich heutzutage ein wenig schlau macht, was so passiert und man so eine Kommunikation, wenn sie breit aufgestellt ist auch mitbekommen muss.
Wenn ein Tempolimit kommt, dann wird die "Kommunikation" so breit aufgestellt sein wie selten. Wer dann nicht mitbekommen hat, dass ein Tempolimit gilt, dem gehört der Führerschein eh kassiert.

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Verfasst: 14.04.2022 20:29
von Lucky
Sind alles ganz tolle Beispiele, jedoch halt trotzdem der Apfel-Birne-Vergleich. ;)

Der nicht angegurtete Fahrer hat nichts mit Bestandsbeschilderung zu tun, eben so wenig der Radfahrer, der vor Schreck vom Radl fällt. Und auch ein autofreier Sonntag fällt unter diese Kategorie.

Ihr könnt da jetzt noch 100 Beispiele bringen, es ändert nur nichts an der Sache, dass man (meiner Meinung nach und ich habe jeden Tag mit dem Thema Schilder zu tun) ohne Änderung von Bestandsschildern das Ding nicht durchkriegt. Aber wer weiß schon was passiert, ich habe auch nie gedacht, dass wir mal eine Ausgangssperre etc. bekommen, also sag niemals nie. ;)

Übrigens noch zum Thema Richtgeschwindigkeit: Es gibt tatsächlich sogar Schilder dafür. Blau, 4eckig und 130. Kenne zwar keine Stelle wo man noch eines sieht, aber die bestehenden Schilder behalten wohl noch bis Ende 2022 ihre Gültigkeit.

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Verfasst: 14.04.2022 20:47
von Eisbrecher
Einigen wir uns auf Unentschieden!

Du kennst aufgrund deiner Erfahrung sicher die Probleme am besten, aber manchmal muss man halt auch neue Wege gehen um zu einer Lösung zu kommen

Bild

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Lucky hat geschrieben: Übrigens noch zum Thema Richtgeschwindigkeit: Es gibt tatsächlich sogar Schilder dafür. Blau, 4eckig und 130. Kenne zwar keine Stelle wo man noch eines sieht, aber die bestehenden Schilder behalten wohl noch bis Ende 2022 ihre Gültigkeit.
Gibt's nicht sogar Mindestgeschwindigkeit (blau rund) - Ich meine sogar irgendwo an der A9 in Nordbayern zu finden?

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Verfasst: 14.04.2022 21:37
von djrene
Eisbrecher hat geschrieben:

Gibt's nicht sogar Mindestgeschwindigkeit (blau rund) - Ich meine sogar irgendwo an der A9 in Nordbayern zu finden?
Gerne auf größeren Schildern bei dreispurigen Steigungen genommen.