AW: Politik und Geschichte
Verfasst: 12.04.2022 12:10
Genau so ist das.Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt.
AEV-Forum - Eishockey-Forum, News, Themen und Diskussionen über den besten Eishockey-Verein in Augsburg - die Panther und weitere Eishockey-Vereine
https://www.aev-forum.de/
Genau so ist das.Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt.
Eigentlich wäre es ganz einfach. Man müsste da eventuell nur ein Gesetz anpassen. Aber sowas ist in Deutschland unvorstellbar. ^^Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt. Sollte VZ 282 aufgestellt sein, muss es geändert werden. Ist kein Schild vorhanden, muss eines aufgestellt werden. Ganz so einfach ist es nicht.
Was wäre die zulässige Geschwindigkeit bei "Freie Fahrt", die mir angezeigt wird, die vermutlich so in der StVO steht? Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist? Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?Lucky hat geschrieben:"Normalerweise" wird Dir, sobald Du auf eine Autobahn auffährst, die zulässige Geschwindigkeit per Schild angezeigt. Sollte VZ 282 aufgestellt sein, muss es geändert werden. Ist kein Schild vorhanden, muss eines aufgestellt werden. Ganz so einfach ist es nicht.
Danke.Saku Koivu hat geschrieben:Eigentlich wäre es ganz einfach. Man müsste da eventuell nur ein Gesetz anpassen. Aber sowas ist in Deutschland unvorstellbar. ^^
Definiere "Freie Fahrt".djrene hat geschrieben:Was wäre die zulässige Geschwindigkeit bei "Freie Fahrt", die mir angezeigt wird,
Grundsätzlich sollten Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ anpassen, wie es § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.
Ich kenne die StVO nicht auswendig, jedoch sind Deine angesprochenen 130 km/h dort bei der Richtgeschwindigkeit zu finden. Oder was meinst Du genau?Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist?
Keine Ahnung. Bei den paar Autobahnen, die ich in Österreich gefahren bin, bin ich zumindest der Meinung, dass mir die erlaubte Geschwindigkeit immer per Schild mitgeteilt wurde.Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?
Nur das...shmul van Fugger hat geschrieben:
Oder man will einfach weiterhin seine Klientel bedienen.
Puh. Also Adam und Eva und die SchlangeLucky hat geschrieben:Definiere "Freie Fahrt".
Ich kenne die StVO nicht auswendig, jedoch sind Deine angesprochenen 130 km/h dort bei der Richtgeschwindigkeit zu finden. Oder was meinst Du genau?
Keine Ahnung. Bei den paar Autobahnen, die ich in Österreich gefahren bin, bin ich zumindest der Meinung, dass mir die erlaubte Geschwindigkeit immer per Schild mitgeteilt wurde.
Und das kriegst Du wie zu den Leuten? Jedem eine aktuelle StVO schicken?djrene hat geschrieben: Und nochmal - damit die Frage nicht erneut aufkommt. Man ändere den Gesetzestext in "Guckst du auf Tacho - darf nicht mehr als 130 stehen - Alter" - keine Schilder nötig.
Nein, ich auch nicht. Ich war aber in einer Fahrschule, inkl. praktischer und theoretischer Prüfung, ohne die man nicht auf die Straße darf.Engelhardt hat geschrieben:Genauso wie jede andere Gesetzesänderung auch. Man "publiziert" sie. Ich hab noch nie ein neues StGB oder eine neue StPO zugeschickt bekommen. Du?![]()
Trifft's glaube ich aber nicht und um in der StVO zu bleiben: Wie lief das bei der Einführung des grünen Pfeils beim Rechtsabbiegen ab? Da mussten ja auch nicht alle wieder den Führerschein neu machen.Lucky hat geschrieben:Nein, ich auch nicht. Ich war aber in einer Fahrschule, inkl. praktischer und theoretischer Prüfung, ohne die man nicht auf die Straße darf.
Es ist schon noch ein Unterschied, ob auf Autobahnen eine andere Geschwindigkeit eingeführt wird oder ob sich bei der StGB etc. was ändert.
Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?
Und was passiert, wenn man beim grünen Pfeil nicht abbiegt? Außer dass der Hintermann kurz hupt - nichts. Verboten ist es meines Wissens nach auch nicht, wenn man nicht abbiegt.Eisbrecher hat geschrieben:Trifft's glaube ich aber nicht und um in der StVO zu bleiben: Wie lief das bei der Einführung des grünen Pfeils beim Rechtsabbiegen ab? Da mussten ja auch nicht alle wieder den Führerschein neu machen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn jemand nicht angegurtet rum fährt weil zu seiner Zeit wo er den Schein gemacht hat es noch keine Gurtpflicht gab, dann bekommt er trotz allem nen Ticket.Lucky hat geschrieben:Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?
Und wenn sich ein Radfahrer beim Hupen erschrickt und vom Rad fällt???Lucky hat geschrieben:Und was passiert, wenn man beim grünen Pfeil nicht abbiegt? Außer dass der Hintermann kurz hupt - nichts. Verboten ist es meines Wissens nach auch nicht, wenn man nicht abbiegt.
Wenn ein Tempolimit kommt, dann wird die "Kommunikation" so breit aufgestellt sein wie selten. Wer dann nicht mitbekommen hat, dass ein Tempolimit gilt, dem gehört der Führerschein eh kassiert.Eisbrecher hat geschrieben:
Ich finde aber grundsätzlich zumutbar, dass man sich heutzutage ein wenig schlau macht, was so passiert und man so eine Kommunikation, wenn sie breit aufgestellt ist auch mitbekommen muss.
Gibt's nicht sogar Mindestgeschwindigkeit (blau rund) - Ich meine sogar irgendwo an der A9 in Nordbayern zu finden?Lucky hat geschrieben: Übrigens noch zum Thema Richtgeschwindigkeit: Es gibt tatsächlich sogar Schilder dafür. Blau, 4eckig und 130. Kenne zwar keine Stelle wo man noch eines sieht, aber die bestehenden Schilder behalten wohl noch bis Ende 2022 ihre Gültigkeit.
Gerne auf größeren Schildern bei dreispurigen Steigungen genommen.Eisbrecher hat geschrieben:
Gibt's nicht sogar Mindestgeschwindigkeit (blau rund) - Ich meine sogar irgendwo an der A9 in Nordbayern zu finden?