US-Truppen rücken vor ...
Verfasst: 19.03.2003 16:52
Hier mal wieder ein Beispiel, wie regelrecht kriegsgeil die USA sind...
:shock: Warum wurde dann überhaupt das Ultimatum gestellt, wenn man auf jeden Fall zum Einmarsch entschlossen ist?
Und zum Thema Völkerrecht folgender Artikel aus der heutigen SZ:
By the way, die USA gehören zu den Staaten, die dem Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind... Wahrscheinlich hatte man dort seine Gründe.
250 000 Soldaten Gewehr bei Fuß
Washington (dpa) - Stunden vor Ablauf des amerikanischen Ultimatums an Saddam Hussein hat das US-Militär am Golf letzte Vorbereitungen für einen Einmarsch im Irak getroffen. Eine Viertelmillion amerikanische und britische Soldaten in Kuwait und anderen Golfstaaten wartet auf den Einsatzbefehl aus Washington. Unabhängig davon, ob der irakische Präsident das Land wie von den USA verlangt bis 02.00 Uhr MEZ verlässt, ist der Truppeneinmarsch nach Angaben von Präsidentensprecher Ari Fleischer beschlossene Sache. Veröffentlicht von RZ-Online am 19.03.2003 16:32
:shock: Warum wurde dann überhaupt das Ultimatum gestellt, wenn man auf jeden Fall zum Einmarsch entschlossen ist?
Und zum Thema Völkerrecht folgender Artikel aus der heutigen SZ:
" hat geschrieben:„Eine klare Aggression“
Völkerrechtler verurteilen Angriffspläne der USA
Von Stefan Ulrich
München – Amerika und Großbritannien ziehen nun auch ohne neue UN-Resolution in den Krieg und sehen sich dennoch im Recht. US-Präsident George W. Bush sagte, ein Gewalteinsatz sei bereits durch frühere Resolutionen des Sicherheitsrats gerechtfertigt. Zudem sei Washington auch ohne UN-Mandat zum Krieg gegen Bagdad ermächtigt. „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die souveräne Autorität, Gewalt anzuwenden, um ihre eigene nationale Sicherheit zu gewährleisten“, sagte Bush.
Zahlreiche Staaten und Völkerrechtler sehen das anders. Sie bewerten die bevorstehende Militäraktion als völkerrechtswidrigen Akt der Aggression mit weit reichenden Folgen für daran beteiligte Länder. Polen etwa will 200 Elitesoldaten in den Kampf schicken. Damit verstoße die Regierung in Warschau gegen die Aufnahmekriterien der Europäischen Union, sagt der Augsburger Völkerrechtler Christoph Vedder. „Polen dürfte jetzt nicht Mitglied der EU werden.“
Ausgangspunkt aller rechtlicher Überlegungen ist das Herzstück des modernen Völkerrechts – das absolute Gewaltverbot, wie es in Artikel 2 AbsatzIV der UN-Charta niedergelegt ist. Darin heißt es: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete . .. Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Ausnahmen gibt es laut Charta nur zwei: das Selbstverteidigungsrecht und die Befugnis des Sicherheitsrats, den Weltfrieden auch mit militärischer Gewalt wiederherzustellen.
Präzedenzfall Sechstagekrieg
Das Selbstverteidigungsrecht setzt einen laufenden bewaffneten Angriff voraus. Viele Völkerrechtler wollen Abwehrmaßnahmen aber schon dann erlauben, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. So wurde das Losschlagen Israels gegen seine aufmarschierenden Nachbarn im Sechstagekrieg teilweise als rechtmäßig bewertet. Die US-Regierung geht nun noch wesentlich weiter. Sie beansprucht ein Recht auf „präventive“ Selbstverteidigung und will sogar schon dann gewaltsam eingreifen dürfen, wenn sie einen Staat als grundsätzlich gefährlich einstuft.
Die Mehrheit der Völkerrechtler lehnt ein solches Recht ab. Anderenfalls werde das Gewaltverbot ausgehöhlt und zur Disposition einzelner Staaten gestellt, argumentiert der Direktor am Heidelberger Max-Planck- Institut für Völkerrecht, Rüdiger Wolfrum, in einer Studie zum Irak-Konflikt. Er weist darauf hin, dass der Sicherheitsrat 1981 das Bombardement des irakischen Atomreaktors Osirak durch Israel einstimmig verurteilt hat – mit der Stimme der USA.
Amerika sieht sich bei seinem bevorstehenden Feldzug auch durch alte Sicherheitsrats-Resolutionen gerechtfertigt. So ermächtigte Resolution 678 vom November 1990 dazu, die irakischen Truppen aus Kuwait zu vertreiben. Resolution 687 vom April 1991 legte einen Waffenstillstand fest und verpflichtete den Irak zu Abrüstung und Rüstungskontrollen. Die anhaltenden Verstöße gegen diese Pflichten ließen nun das Gewaltmandat aus Resolution 678 wieder aufleben, argumentiert Washington. Juraprofessor Vedder hält dagegen, Ziel der Resolution sei es gewesen, Kuwait zu befreien. Dies sei erreicht worden. „Damit bietet die Resolution keinen Grund mehr, heute militärisch zu intervenieren.“
Krieg ohne Mandat
Anders könnte es mit Resolution 1441 vom November 2002 aussehen. Sie präzisiert die Abrüstungspflichten des Irak, verschärft das Inspektionssystem und droht Bagdad mit „ernsten Konsequenzen“, falls es nicht vollständig kooperiert. Auch sie enthält aber nach Meinung der meisten Völkerrechtler kein Gewalt-Mandat. Dafür sei der Text zu unbestimmt, meint Wolfrum. Sein Kollege Vedder gibt zu bedenken, letztlich habe der Sicherheitsrat seine Beschlüsse auszulegen. Die Mehrheit der Rats-Staaten habe aber klargestellt, dass Resolution 1441 kein Mandat zum Krieg enthält. Hierfür spricht auch, dass sich Washington und London selbst um eine weitere Resolution bemüht haben.
„Ein Angriff auf den Irak ist daher eine klare Aggression“, sagt Vedder. Bagdad dürfe sich gegen teilnehmende Staaten verteidigen. Dies gelte auch gegenüber der Türkei, wenn sie sich an der Aggression beteilige. Ein irakischer Abwehrschlag löse dann nicht den Bündnisfall in der Nato aus. Ähnlich sieht das der UN-Spezialist Claus Kreß von der Universität Köln. Die Verpflichtungen aus dem Nato-Vertrag seien so auszulegen, „dass nicht gegen das vorrangige Recht der Vereinten Nationen verstoßen wird“. Eine Berufung auf den Nato-Vertrag entbinde Staaten, die etwa Überflugsrechte gewähren oder Awacs-Aufklärungsflugzeuge entsenden wollen, nicht von den Pflichten der UN- Charta. Auf die Bundesregierung sieht Kreß daher große Schwierigkeiten zukommen.
Heikel könnte die Lage auch für EU-Kandidaten wie Polen werden, die sich an dem US-Angriff beteiligen. Ein EU-Gipfel 1997 hat es zur Aufnahme- Voraussetzung gemacht, dass Regierungen die Grundsätze des Völkerrechts achten und Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln austragen. Diese Verpflichtungen waren auf die Türkei gemünzt, sie würden aber für alle gelten, sagt Vedder.
By the way, die USA gehören zu den Staaten, die dem Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind... Wahrscheinlich hatte man dort seine Gründe.