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Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 16:18
von Bonefire
&quot hat geschrieben:Vielleicht hat ja gestern jemand TV-Total gesehen? Hab gehört dass da wieder Umfragen auf der Straße gemacht wurden - bzgl Ostern.
Auf die Frage wann die Wiederauferstehung war wurde mit 500.000 vor Christus geantwortet. Eine erwachsene Frau wusste nicht was an Ostern gefeiert wird, dafür aber, was ein Jamaba-Paket ist.
Ich will jetzt nicht wieder eine Bildungsdiskussion auslösen, diesen Thread gibts schon, aber solche Leute schreien doch danach verarscht zu werden!!!
Um bei dir oben anzuknüpfen..........
Bei der Straßenumfrage konnte man sich einerseits kringeln vor Lachen
aber auch schämen für so viel Dummheit in der eigenen Bevölkerung.

Wann ist Jesus gestorben?
-> Hmmmm..... 60 v. Chr.!
---> Jesus ist also 60 Jahre vor seiner Geburt gestorben

Ich liebe ja solche Umfragen. Echt "göttlich" mitanzusehen was da alles bei rauskommt.
Egal ob beim Raab, bei FNN oder sonstigen Shows.

Da erinnere ich mich gerne an eine Sendung in der es um eine Reise- und Touristik Messe ging.
Dort wurde mit einer Europakarte den TouristikEXPERTEN auf den Zahn gefühlt.
Also was die Leute alles vom Band gelassen haben, dafür das sie Experten sind war nicht mehr feierlich!

Aber noch einige Worte zu Raab.
Seine TV-TOTAL hat im Gegensatz zu früher sehr gelitten.
Ich weiss noch, wie es früher war, als die Sendung nur Montags lief.
Es gab in der Schule oder sonstwo den ganzen Tag nur ein Thema.
Damaliges "Highlight" waren die "Öla Paloma Boys" und sonst nichts.

Heute spricht keiner mehr über die Sendungen,
dafür gibts 5 "Highlights" oder so im Jahr von ihm.
Wok WM, Springreiten, Turmspringen, Boxen, Eislauf, SSDSGPS

Wobei er für seine Talentsichtung bei SSDSGPS den Grimme Preis gewonnen hat
und für seinen Produzentenstatus (auch durch SSDSGPS) für den ECHO nominiert ist.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 16:42
von Uvira
Hier ein Urteil zum Thema Fernsehsatire:

(besonders zu Kalkofes Mattscheibe)
&quot hat geschrieben: Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 26/2000

Satire auf Fernsehshow

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte
darüber zu entscheiden, ob eine von einem Privatsender im Rahmen der Sendung
"Kalkofes Mattscheibe" ausgestrahlte Satire auf die Fernsehshow "Der Preis ist heiß" eines
anderen privaten Fernsehsenders gegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstößt. Die
Folge der Fernsehshow, die Gegenstand der Satire ist, war im Studio mit einem
vielköpfigen Publikum aufgezeichnet worden. Als Sponsor war der Hersteller eines später in
einer Spielszene unter Mitwirkung eines Moderators beworbenen Blasenstärkungsmittels
genannt worden. In verschiedenen Spielrunden mußten Kandidaten die Preise von
Markenartikeln raten, die in der Sendung präsentiert und herausgehoben wurden. Wer
dabei treffsicher war, konnte diese Markenartikel als Preise von nicht unbeträchtlichem Wert
gewinnen. Es handelte sich der Sache nach um eine Werbesendung für Markenartikel mit
einem eher schlichten und anspruchslosen Niveau.
In dem Satirebeitrag, der eine Gesamtlänge von 1:25 Minuten hat, werden
Originalausschnitte aus der Fernsehshow - einschließlich des Werbespots für das
Blasenstärkungsmittel - mit einer Gesamtdauer von etwa 58 Sekunden verwendet. Im
Anschluß an Bildfolgen vom Beginn der Show und an den - nur geringfügig gekürzt
übernommenen - Werbespot "bewirbt" darin Oliver Kalkofe das Blasenstärkungsmittel
kabarettistisch als ein Mittel zur Erleichterung des Wasserlassens. Die so beworbene
Produktwirkung wird dabei drastisch am "Beispiel" des im Werbespot mitwirkenden
Moderators "demonstriert", wobei Bildausschnitte aus einer pantomimischen Darstellung
des Moderators aus der Fernsehshow mit neuen Bildfolgen zusammengeschnitten sind. In
der Art eines Abspanns für diesen "Werbespot" zeigen nun verschiedene Ausschnitte aus
der Eröffnungssequenz der Fernsehshow wieder das beim Auftritt des Moderators heftig
applaudierende Publikum. Im Off kommentiert dazu Kalkofe: "Diese Sendung wurde live vor
Publikum in einer geschlossenen Anstalt aufgenommen. Publikum und Moderatoren
befinden sich in psychiatrischer Behandlung. Bis zum nächsten Mal!"
Der Senat hat sich der Ansicht des Berufungsgerichts, daß der Beitrag in "Kalkofes
Mattscheibe" die Rechte der Klägerin an den aus der Fernsehshow übernommenen
Bildfolgen verletze und eine wettbewerbswidrige Herabsetzung des Programms eines
konkurrierenden Fernsehsenders sei, nicht angeschlossen. Entgegen der Ansicht des
Berufungsgerichts beschränke sich der Beitrag nicht darauf, mit Hilfe der
Originalausschnitte aus der Fernsehshow, das Problem, bei dem das
Blasenstärkungsmittel helfen solle, ins Lächerliche zu ziehen. Nach der antithematischen
Behandlung der Werbung für das Blasenstärkungsmittel gehe es dem Beitrag vielmehr
darum, die ganze Show als niveaulos darzustellen. Diese werde als ein "Stück aus dem
Tollhaus" hingestellt. Nach der "Werbung" von Kalkofe würden zwar nur noch Original-
Ausschnitte aus der Show gezeigt, aber so ausgewählt, daß sie nun - nachdem das
Sponsorprodukt und der Moderator ins Lächerliche gezogen worden seien - als eine Art von
Realsatire und als "Beleg" für die mit begleitenden Worten im Off ausgedrückte
Pauschalkritik angeführt werden könnten.
Der Beitrag in "Kalkofes Mattscheibe" sei urheberrechtlich als ein neues selbständiges
Werk zu werten, das mit geschickter Montagetechnik darauf hinarbeite, die Fernsehshow
bloßzustellen. Es könne sein, daß die darin satirisch gestaltete Kritik als selbst nicht
gelungen, geschmacklos, bösartig, gehässig oder ungerechtfertigt, rechts- oder sittenwidrig
angesehen werde. Für die Beurteilung eines Werkes als freie Benutzung einer
urheberrechtlich geschützten Vorlage sei dies jedoch ebensowenig von Belang wie für die
Bewertung einer persönlichen geistigen Schöpfung als urheberrechtlich schutzfähiges
Werk. Der Schutz gegen Schmähkritik sowie gegen die Verbreitung rechts- und
sittenwidriger Werke sei nicht Aufgabe des Urheberrechts. Ebenso sei die Beurteilung von
Geschmacksfragen nicht Sache der Gerichte.

Die Ausstrahlung des Satirebeitrags durch einen Konkurrenzsender sei auch nicht als
wettbewerbswidrig anzusehen, sondern liege im Rahmen der durch die Rundfunkfreiheit
(Art. 5 GG) geschützten Aufgabenstellung des beklagten Fernsehsenders. Zur Aufgabe von
Presse und Rundfunk gehöre auch die Medienkritik.
Urteil vom 13. April 2000 – I ZR 282/97
Karlsruhe, den 13. April 2000

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 18:07
von Agentmaxx
Sehr passender Post Uvira. Mein Lob. Die Urheberrechtssache
scheint dann wohl gegessen zu sein. Allerdings bleiben ja noch andere
Aspekte zu entscheiden. Das Gericht sagt allerdings nur, dass es nicht
Sache der Gerichte über Geschmack zu urteilen.
Die Gerichte müssen allerdings urteilen, ob Raabs "Satire" (tschuldigung
aber mich würgts immernoch wenn ich Raabs Stumpfsinn mit echter
Satire in einen Topf stecken muss) in irgendeiner Art und Weise ehrverletzend oder schädigend war. Dies hängt dermaßen von Einzelfall
ab, dass man hier kaum ein allgemeines Urteil fällen könnte.
Das vorliegende Urteil ist ja auch nicht darauf bezogen sondern lediglich
auf das Urheberrecht. Und selbst da wird sich darauf bezogen, dass der
behandelte Ausschnitt mit diversen Techniken verändert wurde und somit
ein völlig neues Werk darstellt. Ob das auch der Fall ist beim einfachen
Abspielen eines unbearbeiteten Ausschnitts müssen mal wieder die
Gerichte in den verschiedenen Instanzen behandeln. Meiner Meinung nach
nicht, aber ich bin ja auch kein Richter.
Aber selbst wenn das Gericht entscheiden sollte, dass keine Verletzung
des Urheberrechts vorliegen sollte. Bleibt immernoch eine evtl. Ehrverletzung. Ob nun der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz oder
Schmerzensgeld hat weiss ich nicht....wird aber von obigen Urteil überhaupt nicht angesprochen. Also bleibt alles beim alten....alles wie
gehabt. :) :) :) Um die ewige Auseinandersetzung vor den verschiedenen
Gerichtsinstanzen kommt man auch mit dem einen popligen Gerichtsurteil nicht drum rum. War aber ein netter Versuch.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 18:15
von fgtim
Fakt ist: Wenn jeder der in irgendeiner Form auf die Schippe genommen wird in Zukunft eine Klage einreicht, dann wird sich der Humor in Deutschlands Fernsehlandschaft bald auf Thomas Gottschalks Witze in "Wetten dass.." beschränken!

Oder auf dermaßen schlechte Formate wie "Das Jugendgericht", etc.... die vor lauter Niveaulosigkeit auch nur zum Schreien komisch sind!

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 18:38
von Uvira
Hier noch ein Urteil im Zusammenhang mit Ron Sommers Fotomontage:

(ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, wobei die Klage mehr als Lächerlich ist)
[size=16px]Ron Sommer-Satire[/size]

Urteil zum Medien-Recht



BGH: Ex-Telekom-Chef Ron Sommer muss eine Fotomontage in der "Wirtschaftswoche" hinnehmen. Das aus einem Foto entnommene Gesicht Sommers war auf einen fremden Körper montiert und nach Ansicht des Ex-Telekom-Chefs unvorteilhaft verändert worden.

Bild
Sommer-Satire in der »Wirtschaftswoche«


Im Jahr 2000 hatte die "Wirtschaftswoche" einen Artikel über den damaligen Zustand der Deutschen Telekom AG veröffentlicht. Damit verbunden zeigte sie in einer Darstellung den ehemaligen Vorstandschef der Telekom, Ron Sommer, auf einem von Rissen durchzogenen, bröckelnden Emblem der Telekom, dem "T", sitzend. Das aus einem Foto entnommene Gesicht Sommers war auf einen fremden Körper montiert und nach Ansicht des Ex-Telekom-Chefs unvorteilhaft verändert worden.

Die Klage Sommers gegen diese Darstellung hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Doch in der Revisionsinstanz vor dem Bundesgerichtshof konnte der Verlag, bei dem die "Wirtschaftswoche" erscheint, einen Sieg erringen. So entschieden die Karlsruher Richter, dass der ehemalige Telekom-Boss diese Abbildung seiner Person als satirische Meinungsäußerung hinnehmen muss.


Der Bundesgerichtshof hielt es für zweifelhaft, ob die von Sommer gerügten nachteiligen Veränderungen des Gesichts ("es erscheine insgesamt länger, die Wangen fleischiger, der Kinnbereich fülliger, der Hals kürzer und dicker und die Hautfarbe blasser") überhaupt das Persönlichkeitsrecht des Ex-Telekom-Vorstands verletzt.

Jedenfalls darf die Fotomontage nicht in ihre Einzelteile zerlegt werden, sondern ist wie die Wortsatire im Gesamtzusammenhang zu bewerten. Anderenfalls könnte bei einer solchen isolierten Betrachtung einzelnen Teilen der Schutz des Grundrechts versagt werden mit der Folge, dass die gesamte Satire unzulässig wäre. Eine derart "sezierende Betrachtungsweise" würde den Gestaltungsspielraum des Äußernden in grundrechtswidriger Weise verengen.

Auch angesichts der Tatsache, dass die Fotomontage im Zusammenhang mit einem Bericht über einen Vorgang von großem öffentlichen Interesse stehe, muss dem Ex-Telekom-Chef eine Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts zugemutet werden. Denn der Artikel der "Wirtschaftswoche" setzte sich mit dem damaligen Zustand der Deutschen Telekom AG und der Verantwortlichkeit Sommers kritisch auseinander.
Das ganze Urteil des Bundesverfassungsgericht gibt es hier:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fra ... 24004.html

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 18:39
von Agentmaxx
Also da könnten wir den Raab auch absetzen, weil der nämlich auch
nichts mehr drauf hat. Ausser seichtem Gewitzel, in nem Wock ne
Eisbahn runterfahren und Turmspringen bringt der Mann nichts mehr.

Vorbei sind die Abende die man früher noch voller Interesse vor
dem Fernseher verbracht hat. Die Witze sind genauso schlecht wie
bei 7 Tage 7 Köpfe und irgendwie erinnert er mich an Rudi Carrell.

Aber mal ehrlich, hochgeistiger Humor.....oder zumindest Humor
auf normalem Niveau muss nicht zwangsläufig Raabs Format folgen.
Wenn der wirklich Deutschlands Top-Comedian sein sollte, na dann
gut nacht. Nein man kann auch viel bessere Sendungen produzieren.
Wir sollten uns mal an den Engländern ein Beispiel nehmen.
Monty Pythons Flying Circus, Fawlty Towers, Coupling, Black Books oder
The League of Gentlemen sind witzige Sendungen und laufen nicht
Gefahr vom einfachen Volk mit Anzeigen überhäuft zu werden.
Aber das was in Deutschland an Sketch-Sendungen produziert wird
stellt meist nur einen billigen Abklatsch der britischen Formate dar.
Meist werden Sketche einfach ins Deutsche übersetzt.

Raab ist sowieso im Niedergang begriffen. Nur wie lange es noch dauert
weiss ich nicht.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 18:45
von Uvira
Und was, das der Sache ein wenig näher kommt:
Persönlichkeitsverletzung durch satirische Darstellung
OLG Hamm, Urteil vom 20.September 2000 - 3 U 211/99


Es liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn in einer Satire eine fiktive Person als real existierend erkennen kann.
Handelt es sich bei der Satire aber um eine Darstellung, die in pointierter Überzeichnung Unzulänglichkeiten der Gesellschaft kritisieren will, so überwiegt das Recht der Freiheit der Meinungsäußerung und gegebenenfalls der Kunstausübung.

Der Fall
Der Schulleiter eines Gymnasiums hatte in Romanform Vorgänge an seiner Schule sowie in der Stadt, in der sich das Gymnasium befindet, in spöttischer und kritischer Weise kritisiert. Aufgrund der Verwendung von Insiderwissen waren einige der auftretenden Lehrfiguren unschwer als ehemalige Lehrkräfte zu identifizieren.
Zwei der betroffenen Pädagogen verlangten daher Unterlassung zumindest bestimmter diskriminierender Passagen des Werkes sowie eine Geldentschädigung.

Die Entscheidung
Die Klage war nicht erfolgreich. Das Gericht führt folgende Begründung an: bei dem Buch habe nicht die Diffamierung einzelner Lehrer im Vordergrund gestanden, sondern die Auseinandersetzung mit der Sache.
Der Schutz der Meinungsfreiheit gilt unabhängig davon, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, emotional oder rational, stilvoll oder stillos ist.
Die betroffenen Lehrkörper müßten daher hinnehmen, in der dargestellten spöttischen Weise - unter anderem als Faulpelze - porträtiert zu werden.

Konsequenzen
Als Verfasser einer Satire muß man beachten, daß diese vom Punkt der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kritisierter Personen eingreift.
Hauptgegenstand der Satire darf demnach nur eine pointierte Darstellung menschlicher Schwächen, auf keinen Fall aber die Diffamierung einzelner Personen sein.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 19:05
von Agentmaxx
Ja, das stimmt, das kommt der Sache sogar sehr nahe.
Im Grunde kann man ab diesem Punkt dann sagen sie hätte
eigentlich keine Chance. Ich denke allerdings, dass ihre Chancen
vielleicht schlecht stehen mögen, allerdings nicht, dass sie gar keine
Chance hat.
Meiner Meinung nach ist es schon ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht
wenn ich vor der gesamten TV-Nation verspottet werde. Ob nun
der Richter meine Meinung teilen wird, wird sich herausstellen.
Was sich für mich allerdings sehr Interessant gestalten dürfte, ist die
Frage, ob denn Herr Raab mit seinem Beitrag auch wirklich eine Kritik
an der Gesellschaft, mittels pointierter Überzeichnung ihrer
Unzulänglichkeiten, im Sinn hatte. Sollte der Richter dies Erkennen,
so ist es klar eine Satire. Sollte der Richter allerdings entscheiden,
dass es sich mangels der Kritik an der Gesellschaft (es wurde ja nur
die betroffene Person selbst angegangen und das in einem Kontext
der nichts mit Kritik an der Gesellschaft zu tun hatte) um keine Satire
handelt, sondern lediglich um Hohn und Spott, so könnte er doch
für ein Schmerzensgeld entscheiden.

Ich weiss es ehrlich gesagt nicht 100%-ig. Wahrscheinlich vergleicht man sich eh wieder....aber eines ist sicher...es wird immer öfter zu solchen
Anzeigen kommen. Ob nun berechtigterweise oder nicht....das werden
die Gerichte entscheiden müssen.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 25.03.2005 19:31
von Uvira
Ich weiß nicht genau, wie der Zusammenhang bei dem TV Total Bericht war, aber man könnte sich dann bestimmt auf eine Milieukritik bzw. das gesellschaftliche Problem des Drogenkonsums (auch schon im Schulalter) herausreden.

Ein Vergleich wie Du gesagt hast, ist wohl wahrscheinlich, obwohl ich ehrlich gesagt der Frau keinen müden Cent zukommen lassen würde. Ob nun den Aktion Stefan Raab gemacht hat oder ein Michael Palin, ist völlig egal. Mir gehts in diesem Fall einfach um die Freiheit der Kunst und wenn dieser Bericht im Rahmen einer solchen Sendung stattfindet, dann dürfte die Intention klar sein. Wenn man an den Fall Kai Diekmann mit der imaginären Geschichte über seine Penisverlängerung denkt, (in diesem Fall wurde sein Anspruch auf 30.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt) so finde ich, die Dame hat überhaupt keinen Anspruch, zudem wie dino´s best fan! schon richtig erwähnt hat, ist das Ansinnen mit ihrem Verhalten eindeutig zu erkennen und letztendlich nicht nachzuvollziehen. Ihrem Argument und Vorwurf, sie habe kein vernünftiges Privatleben, hat sie ja mit ihrer Medienpräsenz in TV und Boulevarblättern sich selbst den Todesstoss versetzt.

Wenn sich tatsächlich jedes "Opfer" von Satire und Satiremagazinen auf Unterlassung und Schmerzensgeld klagen würde, dann könnten Magazine wie Titanic und Eulenspiegel schon lange zusperren. Und wenn ein Robert Gernhardt in einem kurzen Politgedicht zum zigten Male einen Bundeskanzler verspottet, dann sollte das legitim sein. Kann es nur wiederholen, wie Vorbildlich sich in all den Jahren z.B. ein Helmut "Birne" Kohl gegenüber der Satire verhalten hat und über den Dingen stand.

Karikaturisten müßten dann wohl von Arbeitslosengeld II leben und den Stilmitteln der Parodie und Persiflage würde engültig der Gar ausgemacht werden.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 26.03.2005 07:25
von Bill Terry
Kann ich nun eigentlich Premiere auch verklagen? 8) :lol:

Raab erneut verklagt

Verfasst: 26.03.2005 13:09
von Agentmaxx
Naja, der Rechtsweg steht ja jedem offen, auch dir.
Wenn Premiere in irgendeiner Weise Witze über dich gemacht hat,
hast du das Recht, durch einen Richter prüfen zu lassen, ob dir
nicht ein Schadensersatzanspruch daraus entstanden ist.

Wenn du dich allerdings, evtl. als Professioneller, durch konkludentes
Handeln, zu einem Interview bereit erklärt haben solltest, so
kannste dir den Prozess abschminken.....also GoGoGo......Kämpfe
für Gerechtigkeit. Falls wirklich was reissen solltest vor Gericht
kannst ja an 7x7 spenden oder an die Panther.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 26.03.2005 22:25
von good luck
&quot hat geschrieben:Kann ich nun eigentlich Premiere auch verklagen? 8) :lol:
Warum ???

Sie haben eindeutig das beste aus dir rausgeholt. Alles andere wäre Zauberei gewesen.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 28.03.2005 01:13
von Bill Terry
&quot hat geschrieben: Warum ???

Sie haben eindeutig das beste aus dir rausgeholt. Alles andere wäre Zauberei gewesen.
Hee, das hab ich einzig selber rausgeholt :lol:

@Agentmaxx

Na wenn dem so ist, kann ich die Klage vergessen :D Obwohl, ich schwör, die haben mich mit einem Messer im Rücken gezwungen. Von freiwillig kann da keine Rede sein :twisted: :wink:

Raab erneut verklagt

Verfasst: 28.03.2005 01:18
von Ritschie
&quot hat geschrieben: Hee, das hab ich einzig selber rausgeholt :lol:

@Agentmaxx

Na wenn dem so ist, kann ich die Klage vergessen :D Obwohl, ich schwör, die haben mich mit einem Messer im Rücken gezwungen. Von freiwillig kann da keine Rede sein :twisted: :wink:

du lügst doch :lol: :lol:


ich hab dich doch gesehen wie hüpfend vor dem premiere reporter rumgeturnt hast :D

:p rost:

Raab erneut verklagt

Verfasst: 28.03.2005 16:58
von Tommy-Fan
Tja, wenn man witze auf Kosten anderer macht und viel Geld damit verdient, dann muss man auch damit rechnen, daß es manche nicht so witzig finden und den Herren verklagen. Er bewegt sich sowieso oft an einer Grenze, die er halt manchmal überschreitet. dafür darf er ruhig zahlen. Das tut ihm zumindest finanziell sowieso nicht weh.

Raab erneut verklagt

Verfasst: 28.03.2005 17:28
von Uvira
&quot hat geschrieben:Er bewegt sich sowieso oft an einer Grenze, die er halt manchmal überschreitet.
An welcher Grenze und wer legt die Grenze fest?? Das Ministerium für gepflegten Humor und Spaß in Deutschland?

Wie heißt es so schön auf der "Bild Leser beschimpfen die Titanic"-CD:
Die Grenzen der Satire sind eindeutig überschritten!!
:D :D :D

Raab erneut verklagt

Verfasst: 28.03.2005 17:58
von Manne
Außerdem ist das Bremborium an Karten für TVTotal zu kommen schlimmer als die Show selber, bei Blickpunkt Sport z.B. gibts ne Warteliste, dann bekommt man Bescheid, Eintritt kostenlos.
Beim Raab wartet man auch ewig, dann muß man innerhalb zweier Tage bezahlen, dann reist man an, in Köln totales Asso Viertel, muß ewig was ausfüllen, um ne bestimmte Zeit wieder da sein, dann gehts irgendwie mit Schikanen und Filzen weiter bis man schließlich reinkommt.
Ich sag nur "practice what you preach" !!!!!!!

Nicht das einer meint ich wäre schon mal zu dem Arsch in die Show gegangen, nein ein Bekannter hat dies mitgemacht......