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Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 28.06.2005 20:52
von Michi-AEV
Super Leserbrief. Hoffentlich liest Sigl den!

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 28.06.2005 20:54
von simonton18
Sehr guter Leserbrief, hätte fast von mir kommen können. :lol:

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 09:12
von Eismann
&quot hat geschrieben:Was ist am letzten Absatz beleidigend???
Das ist schwer zu sagen, ab wann eine Beleidigung beginnt; die Art und Weise wie man etwas ausdrückt, kann jemand ja schon als beleidigend auffassen !

Jeder hat eine andere "Schmerzgrenze" in diesem Punkt; ich empfand den letzten Absatz aber schon als eine gewisse "Gradwanderung" !

Vom Inhalt her steht in diesem Leserbrief nichts falsches; ist aber sehr einseitig dargestellt.

So wie Sigl nur alle positiven Dinge (bei den Spielerverpflichtungen) in den Vordergrung gestellt hat, so hat es dieser Timo mit allen negativen Dingen gemacht ! Unrecht hat keiner von beiden; kommt eben nur darauf an, was man hervorheben will !

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 09:34
von Nightmare
@Leserbrief:

Unser Coach heißt trotzdem Edmonds und nicht Edmolds :lol:

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 09:53
von Duanne4ever
:!:

Nichts hinzuzufügen.
Klasse Timo !

:!:

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 10:55
von Ratman
&quot hat geschrieben:Das ist schwer zu sagen, ab wann eine Beleidigung beginnt; die Art und Weise wie man etwas ausdrückt, kann jemand ja schon als beleidigend auffassen ! Jeder hat eine andere "Schmerzgrenze" in diesem Punkt; ich empfand den letzten Absatz aber schon als eine gewisse "Gradwanderung" !
Wenn irgendjemand irgendetwas aus diesem Leserbrief als beleidigend auffasst, dann sollte man aber ganz schläunigst den Mimosenalarm auslösen. Daran ist gar nichts, aber schon wirklich gar nichts Beleidigendes.
&quot hat geschrieben:Vom Inhalt her steht in diesem Leserbrief nichts falsches; ist aber sehr einseitig dargestellt.

So wie Sigl nur alle positiven Dinge (bei den Spielerverpflichtungen) in den Vordergrung gestellt hat, so hat es dieser Timo mit allen negativen Dingen gemacht ! Unrecht hat keiner von beiden; kommt eben nur darauf an, was man hervorheben will !
Wo wurde im Leserbrief nur das Negative hervorgehoben? Im Gegenteil! Möllmann hat die Äußerungen von Sigl sogar noch zitiert, um sie danach ins rechte Licht zu rücken!

Also man kann bei dem verzweifelten Versuch, unseren Kindergärtner Onkel Sigl zu schützen, auch vollkommen blind für Fakten werden. :roll:

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 12:14
von Schneemann
Wahre Größe des Verfassers des Leserbriefes spiegelt der Inhalt ebensowenig wieder, wie die von Herrn Sigl vor Wochenfirist im gleichen Blatt gemachten Äußerungen. Inhaltlich bringt er nichts neues. Und ob der weitgehend doch zumindest ironische Unterton der Sache (Augsburger Eishockey) dienlich ist, darf zumindest bezweifelt werden. Aber was soll´s, wir leben in einem freiheitlich demokratischen Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht. Trotzdem meine ich, die Welt wäre ohne diesen Leserbrief auch nicht untergegangen.

Nix für Ungut.

Gruß
Jürgen

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 12:19
von Lucky
@Ratman:

Sehe ich nicht so. Jedem seine Meinung. Ich teile die Einschätzung vom Eismann. Nur weil Du evtl. keine "Beleidigung" in diesem Leserbrief siehst, kannst Du das
Wenn irgendjemand irgendetwas aus diesem Leserbrief als beleidigend auffasst, dann sollte man aber ganz schläunigst den Mimosenalarm auslösen. Daran ist gar nichts, aber schon wirklich gar nichts Beleidigendes.
nicht gleich behaupten!

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 12:39
von Von Krolock
&quot hat geschrieben: Das ist schwer zu sagen, ab wann eine Beleidigung beginnt; die Art und Weise wie man etwas ausdrückt, kann jemand ja schon als beleidigend auffassen !

Jeder hat eine andere "Schmerzgrenze" in diesem Punkt; ich empfand den letzten Absatz aber schon als eine gewisse "Gradwanderung" !
Stimmt nicht. Natürlich hat jeder seine persönliche Schmerzgrenze, wie er geäußerte Kritik empfindet und darauf reagiert, aber eine Beleidigung ist nun mal ein Straftatbestand. Da wäre es ein Witz, wenn jeder nach seinem Gutdünken entscheiden könnte, welche Merkmale selbigen erfüllen. Zugegebenermaßen ist die Beleidigung eines der schwierigsten zu beurteilenden Delikte, vor allem die Abgrenzung zur freien Meinungsäußerung, aber dieser Brief beinhaltet ganz ganz ganz sicher keine Beleidigungen.
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken vielmehr an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört z.B. der § 185 StGB.

Um die Verurteilung tragen zu können, muß die Vorschrift jedoch ihrerseits mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ferner in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und angewandt werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes; BVerGE 7, 198 [208 f.]; ständige Rechtsprechung).

Der Tatbestand besteht nur aus der Strafandrohung für die Beleidigung und enthält keine weitere Definition. Deshalb wird er häufig als verfassungsrechtlich zu unbestimmt bezeichnet. Die Gerichte sind dieser Ansicht nicht gefolgt, verfolgen aber mittlerweile - insbesondere in Hinblick auf viele liberale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit - eine überwiegend restriktive Rechtsprechung. "Auch wenn das für eine unter der Geltung des Grundgesetzes erlassene Strafvorschrift als unzureichend anzusehen sein sollte, hat der Begriff der Beleidigung jedenfalls durch die über hundertjährige und im wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben" (vgl. BVerfGE 71, 108 <114 ff.>). Die Strafbestimmung des § 185 StGB ist somit mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.

Schutzzweck der Vorschrift ist in erster Linie die persönliche Ehre. Im Rahmen des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts genießt diese selber grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 54, 148 [153 f.]). Der Versuch der Beleidigung ist nicht strafbar.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 12:46
von Lucky
Meine Güte. :roll:

Jeder weiß doch wie es gemeint ist. Müssen jetzt wirklich irgendwelche Paragraphen gezogen werden?

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 12:57
von Schneemann
&quot hat geschrieben:Meine Güte. :roll:

Jeder weiß doch wie es gemeint ist. Müssen jetzt wirklich irgendwelche Paragraphen gezogen werden?
......und auch noch Auszüge aus Gesetzeskommentaren ins Forum gestellt werden. Nein von Krolock, sowas müsste nun tatsächlich nicht sein. Wäre doch toll, wenn du dein scheinbar vorhandenes juristisches Grundwissen an anderer, angebrachterer Stelle verwenden würdest.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 13:01
von simonton18
Er stellt halt nur klar, dass in diesem Leserbrief keine Beleidigung enthalten ist. Was ist da so schlimm dran?

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 13:12
von Schneemann
&quot hat geschrieben:Er stellt halt nur klar, dass in diesem Leserbrief keine Beleidigung enthalten ist.
Nun, darüber könnte man, wenn man wollte streiten. Juristisch gesehen ist die Sache bei weitem nicht so einfach, wie von Krolock sie unter zuhilfenahme eines Auszuges!! aus einer Gesetzeskommentierung darstellt. Aber ich habe weder Lust noch Zeit mich hier in eine juristische Diskussion einzulassen. Die wäre vermutlich für das Gros der User wohl einerseits teilweise nicht nachvollziehbar und andererseits überaus langweilig.

In diesem Sinne Gruß
Jürgen

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 13:30
von Von Krolock
Wo ist das Problem?

Einfacher könnte man nämlich sagen, dass man nicht diskutieren muss, ob der Leserbrief beleidigend ist. Er ist es halt einfach nicht. Ohne Wenn und Aber.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 13:34
von simonton18
&quot hat geschrieben: Nun, darüber könnte man, wenn man wollte streiten. Juristisch gesehen ist die Sache bei weitem nicht so einfach, wie von Krolock sie unter zuhilfenahme eines Auszuges!! aus einer Gesetzeskommentierung darstellt. Aber ich habe weder Lust noch Zeit mich hier in eine juristische Diskussion einzulassen. Die wäre vermutlich für das Gros der User wohl einerseits teilweise nicht nachvollziehbar und andererseits überaus langweilig.

In diesem Sinne Gruß
Jürgen
Ja, und ich glaube nämlich nicht, dass man diskutieren kann.

Da vertraue ich jetzt einmal voll und ganz dem Vampir und dessen guter Ausbildung die er aufgrund seines Berufs hoffentlich genossen hat.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 13:59
von Schneemann
&quot hat geschrieben:[


Da vertraue ich jetzt einmal voll und ganz dem Vampir und dessen guter Ausbildung die er aufgrund seines Berufs hoffentlich genossen hat.
Wieso "hoffentlich"? Hat er oder hat er nicht :?: :?: :D :D :D

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 14:00
von Von Krolock
&quot hat geschrieben: Wieso "hoffentlich"? Hat er oder hat er nicht :?: :?: :D :D :D
Er hat! Glaubt er. Soweit er sich daran noch erinnern kann.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 14:23
von Schneemann
&quot hat geschrieben: Er hat! Glaubt er. Soweit er sich daran noch erinnern kann.
Schon so lang her????????? Da wäre ja dann schon bald ne Fortbildung fällig oder? :D :D :D :D

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 14:45
von good luck
&quot hat geschrieben:Wahre Größe des Verfassers des Leserbriefes spiegelt der Inhalt ebensowenig wieder, wie die von Herrn Sigl vor Wochenfirist im gleichen Blatt gemachten Äußerungen. Inhaltlich bringt er nichts neues. Und ob der weitgehend doch zumindest ironische Unterton der Sache (Augsburger Eishockey) dienlich ist, darf zumindest bezweifelt werden. Aber was soll´s, wir leben in einem freiheitlich demokratischen Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht. Trotzdem meine ich, die Welt wäre ohne diesen Leserbrief auch nicht untergegangen.

Nix für Ungut.

Gruß
Jürgen
Deine Meinung.

Wie dienlich der Beitrag ist, darüber läßt sich streiten. Nur ob die letzten Aktionen unserer Führung sinnvoll waren, auch darüber kann man lebhaft diskutieren.

Mir hat der gute Mann aber aus der Seele gesprochen. Wenn der Herr Sigl, auch nur kurz darüber nachdenkt hat der Brief sogar was gutes.

Das ich dich heute nicht verstehen kann, wird aber hier noch deutlicher.
&quot hat geschrieben:......und auch noch Auszüge aus Gesetzeskommentaren ins Forum gestellt werden. Nein von Krolock, sowas müsste nun tatsächlich nicht sein. Wäre doch toll, wenn du dein scheinbar vorhandenes juristisches Grundwissen an anderer, angebrachterer Stelle verwenden würdest.

Eishockey NEWS, 28.06.05

Verfasst: 29.06.2005 15:15
von Schneemann
&quot hat geschrieben: Nur ob die letzten Aktionen unserer Führung sinnvoll waren, auch darüber kann man lebhaft diskutieren.
da stimme ich dir vollkommen zu. Nur bringt´s diskutieren da nichts, denn der Herr Sigl macht das so wie´s ihm passt und damit (um mit den Worten unseres (Noch)Kanzlers zu sprechen) basta :!:
&quot hat geschrieben: Das ich dich heute nicht verstehen kann, wird aber hier noch deutlicher.
Hättest du mein Zitat nicht vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert dargestellt bzw. betrachtet, wärs mit dem Verstehen vielleicht einfacher gewesen. Wer hat sich denn hier als ester darüber mokiert, dass jemand §§ zitiert hat? Warst das nich exakt du :?: :D