Verfasst: 25.11.2009 18:13
Das entscheidet nicht ein Richter, sondern das Gesetz dahinter.
Namensrechte haben Städte wohl doch, aber die greifen nur, wenn man der Stadt mit der Domain die Möglichkeit nehmen würde, sich im Netz zu präsentieren. augsburg.de wäre z.B. nicht in Ordnung, augsburgx.de usw. hingegen schon...
Entscheidung 10 Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. Januar 2002 | 20 U 76/01 | duisburg-info.de
Eine unbefugte Namensanmaßung oder Namensleugnung liegt, in Bezug auf die Stadt Duisburg, nicht vor, wenn ein kommerzieller Anbieter die Domain "duisburg-info.de" verwendet. Denn der Verkehr geht nicht davon aus, dass sämtliche einen Städtenamen enthaltende Domains von dieser Stadt oder mit deren Zustimmung gehalten werden.
Namensrechte haben Städte wohl doch, aber die greifen nur, wenn man der Stadt mit der Domain die Möglichkeit nehmen würde, sich im Netz zu präsentieren. augsburg.de wäre z.B. nicht in Ordnung, augsburgx.de usw. hingegen schon...