Mal ne Frage an die Leute, die sich in unserer Rechtsprechung auskennen:
Gilt nicht bei einer Strafe das Verursacherprinzip? So dass eigentlich der Schütz, der ja aufgrund seiner zweifelhaften Entscheidungen (dafür gibt es mehrere hundert Zeugen) eine derartige Eskalation verursacht hat? Dann könnte man von Panther-Seite aus versuchen, gegen den Schütz zu klagen und ihm die Strafe auferlegen...
Zudem ist es doch eigentlich nicht korrekt, dass der Schütz sich an fremdem Besitz "vergeht". Die Becher auf der Eisfläche haben ja nicht ihm gehört, sondern demjenigen, der das Pfand dafür bezahlt hat. Wenn mir jetzt aufgrund der Tatsache, dass ich in meiner Wut eine abwinkende Handbewegung ausgeführt habe, der Becher ausgekommen ist (dass ich den vorher abstelle kann man im Affekt nicht erwarten) und zufällig auf dem Eis gelandet ist, dann muss er doch versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Hat er ja auch nicht gemacht...
Meine Schlussfolgerung wäre: Der Schütz ist an allem Schuld und sollte massenhaft Klagen erhalten. Wetten der verpfeift nie wieder ein Spiel in Augsburg?

Wenn man bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
Die Bayern und die Schwaben
die schissen in den Graben.
Und aus dem Gestanke
entstand dabei der Franke.