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Verfasst: 05.12.2011 22:33
von schmidl66
Manne hat geschrieben:Und das führt dazu, das ich demnächst irgend ein bequemes Arschloch anzeigen werde, der auf nem Behinderten Parkplatz aus Faulheit parkt !
Und ich werde demnächst jedes nicht-blinkende Auto nach einem Abbiegevorgang verfolgen und mittels Lichthupe zum Anhalten bringen... nur um den Fahrer freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Blinker nicht funktioniert und er doch mal in die Werkstatt schauen sollte! :cursing:

Verfasst: 05.12.2011 22:41
von Manne
schmidl66 hat geschrieben:Und ich werde demnächst jedes nicht-blinkende Auto nach einem Abbiegevorgang verfolgen und mittels Lichthupe zum Anhalten bringen... nur um den Fahrer freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Blinker nicht funktioniert und er doch mal in die Werkstatt schauen sollte! :cursing:
Hehe, das hat ja noch ne ganz andere Qualität :-)

Verfasst: 05.12.2011 23:27
von pantherbm
Es ist aus gutem Grund verboten Gegenstände auf das Eis zu werfen. Wer sich nicht an diese Regel hält wird bestraft. So einfach ist das. Wer im Straßenverkehr Rotlicht missachtet wird bestraft. Auch einfach. Wer unberechtigt einen Parkplatz, der für Behinderte reserviert ist, nutzt kann auch bestraft werden. Auch ganz einfach.
Es gibt nun mal Regeln, übrigens auch im Sport, die einzuhalten sind. Sollten diese von jemandem nicht beachtet werden gibt es immer Mittel und Wege denjenigen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich an Sigels Stelle würde den Becherwerfern die Zeche bezahlen lassen.

Verfasst: 06.12.2011 01:44
von Mr. Blubb
Nach einem Flaschenwurf gegen das Schiedsrichtergespann muss Handball-Bundesligist Eintracht Hildesheim mit einer Geldstrafe rechnen. "So etwas darf nicht passieren, das geht gar nicht. Der Verband hat uns schon kontaktiert", sagte Gerald Oberbeck, Manager des Tabellenschletzten. Nach der 24:26-Heimniederlage der Niedersachsen gegen die HBW Balingen-Weilstetten am Sonntagabend war einer der beiden Unparteiischen von einer leeren Plastikflasche am Rücken getroffen worden. Bislang konnte der Täter nicht ermittelt werden.
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Verfasst: 06.12.2011 07:22
von Lukas94
Naia im grunde genommen können wir es drehen und wenden wie wir wollen. Fakt ist einfach, dass die Strafe vorliegt und der Verein blechen darf. Ich appeliere klar dazu jeden dieser Idioten an die Kasse zu bitten! Aus welchem Grund und in welchem Zustand der Becherwurf passiert darf NICHT beachtet werden

Verfasst: 06.12.2011 07:42
von lionheart69
Besser wäre es gewesen, die Becher in die AEV-Nachwuchs-Tonne zu werfen, da ist jeder Euro besser angebracht.

Verfasst: 06.12.2011 08:04
von punisher
Wennd er Schütz - passender Weise - drin gewesen wäre, wären die Becher bestimmt auch in die Tonne geflogen :-)

Verfasst: 06.12.2011 10:57
von vogibeule
djrene hat geschrieben:Verlangst Du nach ner schlechten Leistung der Mannschaft auch Dein Geld von den Panthern zurück?
Sicher nicht ! Denn die Leistung einer Manschaft ist keine Konstante wogegen die des Schiedsrichters eine sein sollte.
Mich ärgert nur das der Verein das ausbaden soll was eigentlich der Herr Schütz mit seiner schlechten Leistung verbrochen hat.Die Ligaleitung schickt uns so eine Lusche und bekommt dafür auch noch Geld im doppelten Sinne.
Danke auch dafür DEL !

Verfasst: 06.12.2011 11:04
von lionheart69
Gut, daß der Schütz erst wieder am 06. Januar 2012 die Panther (ver)pfeifen darf in Berlin.

Verfasst: 06.12.2011 11:12
von Nightmare
lionheart69 hat geschrieben:Gut, daß der Schütz erst wieder am 06. Januar 2012 die Panther (ver)pfeifen darf in Berlin.

Leider!!

Verfasst: 06.12.2011 16:23
von Augsburger Punker
Die Zeiten, daß man mit kollektivem Gewerfe den Aufstieg erzwingen konnte sind vorbei

Verfasst: 06.12.2011 17:19
von Schmiddi
lionheart69 hat geschrieben:Gut, daß der Schütz erst wieder am 06. Januar 2012 die Panther (ver)pfeifen darf in Berlin.

Glaub das ich doch net hochfahre :D

Verfasst: 07.12.2011 13:58
von Carts21
Und wann traut sich der Schütz wieder in seine persönliche Hölle des Südens :wub:

Verfasst: 07.12.2011 14:48
von lionheart69
Carts21 hat geschrieben:Und wann traut sich der Schütz wieder in seine persönliche Hölle des Südens :wub:

Hartmut, stell die Frage bitte an die DEL, denn auch in deine 2. Heimat :-) in IN kommt er nicht so schnell.

Verfasst: 07.12.2011 17:13
von Golden Brett
vogibeule hat geschrieben:Sicher nicht ! Denn die Leistung einer Manschaft ist keine Konstante wogegen die des Schiedsrichters eine sein sollte.
Aha, und warum darf ein Schiri nicht auch mal einen schlechten Tag haben?

Verfasst: 07.12.2011 17:44
von uN3mpLoYed
Golden Brett hat geschrieben:Aha, und warum darf ein Schiri nicht auch mal einen schlechten Tag haben?
Wenns nur einer wäre...

Verfasst: 07.12.2011 17:58
von duanne-moeser-forever
uN3mpLoYed hat geschrieben:Wenns nur einer wäre...

Ein Schiedsrichter oder ein Tag? ;)

Verfasst: 07.12.2011 18:00
von uN3mpLoYed
Darfst du dir aussuchen :-)

Verfasst: 08.12.2011 00:29
von Sangriaman
Mal ne Frage an die Leute, die sich in unserer Rechtsprechung auskennen:

Gilt nicht bei einer Strafe das Verursacherprinzip? So dass eigentlich der Schütz, der ja aufgrund seiner zweifelhaften Entscheidungen (dafür gibt es mehrere hundert Zeugen) eine derartige Eskalation verursacht hat? Dann könnte man von Panther-Seite aus versuchen, gegen den Schütz zu klagen und ihm die Strafe auferlegen...

Zudem ist es doch eigentlich nicht korrekt, dass der Schütz sich an fremdem Besitz "vergeht". Die Becher auf der Eisfläche haben ja nicht ihm gehört, sondern demjenigen, der das Pfand dafür bezahlt hat. Wenn mir jetzt aufgrund der Tatsache, dass ich in meiner Wut eine abwinkende Handbewegung ausgeführt habe, der Becher ausgekommen ist (dass ich den vorher abstelle kann man im Affekt nicht erwarten) und zufällig auf dem Eis gelandet ist, dann muss er doch versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Hat er ja auch nicht gemacht...

Meine Schlussfolgerung wäre: Der Schütz ist an allem Schuld und sollte massenhaft Klagen erhalten. Wetten der verpfeift nie wieder ein Spiel in Augsburg?

;)

Verfasst: 08.12.2011 00:39
von Rigo-QN
Sangriaman hat geschrieben:Mal ne Frage an die Leute, die sich in unserer Rechtsprechung auskennen:

Gilt nicht bei einer Strafe das Verursacherprinzip? So dass eigentlich der Schütz, der ja aufgrund seiner zweifelhaften Entscheidungen (dafür gibt es mehrere hundert Zeugen) eine derartige Eskalation verursacht hat? Dann könnte man von Panther-Seite aus versuchen, gegen den Schütz zu klagen und ihm die Strafe auferlegen...

Zudem ist es doch eigentlich nicht korrekt, dass der Schütz sich an fremdem Besitz "vergeht". Die Becher auf der Eisfläche haben ja nicht ihm gehört, sondern demjenigen, der das Pfand dafür bezahlt hat. Wenn mir jetzt aufgrund der Tatsache, dass ich in meiner Wut eine abwinkende Handbewegung ausgeführt habe, der Becher ausgekommen ist (dass ich den vorher abstelle kann man im Affekt nicht erwarten) und zufällig auf dem Eis gelandet ist, dann muss er doch versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Hat er ja auch nicht gemacht...

Meine Schlussfolgerung wäre: Der Schütz ist an allem Schuld und sollte massenhaft Klagen erhalten. Wetten der verpfeift nie wieder ein Spiel in Augsburg?

;)
Du solltest nicht so viel Fernseh schauen. Diese Aussagen hier sind ja fast lächerlich... "Handbewegung... Becher bis aufs Eis... Diebstahl an ausversehen aufs Eis geworfenem Be her..... "

Es wird immer lustiger hier. Wahnsinn... weiter geh ich nicht auf das was du geschrieben hast ein.