Alter Schwede hat geschrieben:Hi,
irgendwie beschleicht mich bei dem Gutachter (egal wer es ist) ein mulmiges Gefühl....
Was begutachtet der jetzt eigentlich genau???
Macht er ein Gutachten ob die Baupläne exakt eingehalten worden sind, oder ob die Sicht ausreichend ist??
Bei ersterem denke ich mal das die Pläne schon eingehalten worden sind ,ansonsten würde ja keiner der Beteiligten seinen Job verstehen (Baufirma etc.)
Zweiteres ist wahrscheinlich Auslegungssache.
Ich sehe das anders, als DeeJay.
Da ich selbst auch Sachverständiger bin, möchte ich die übliche Vorgehensweise mal für Alle erklären.
1. Es gibt einen technischen Sachverhalt, über den sich zwei oder mehrere Parteien uneinig sind.
2. Die Parteien einigen sich darauf, die strittigen Fragen durch einen unabhängigen Sachverständigen klären zu lassen.
3. Es wird ein Sachverständiger gemeinsam bestimmt.
4. Die Parteien legen gemeinsam die Fragen an den Sachverständigen fest.
Genau hier wird oft um Kleinigkeiten gestritten, da die Art und weise der Fragestellung von großer Bedeutung ist. Um zu vermeiden, als befangen zu sein, muß sich ein kluger Sachverständiger genau an die Fragestellung halten.
(Ein Beispiel: Werde ich gefragt, ob eine Wand blau gestrichen ist, die tatsächlich rot ist, antworte ich mit NEIN, da nicht gefragt war, welche Farbe die Wand hat, wenn sie nicht blau ist. - Das mag manchem komisch vorkommen, ist aber so.)
5. Der Sachverständige wird sich den Sachverhalt sowohl anhand der Unterlagen, als auch vor Ort ansehen und alles aufnehemen etc..
6. Anschließend wird ein schriftliches Gutachten erstellt.
In unserem Fall sehe ich das so:
1. Die Planer und die AGS behaupten, das umgebaute Stadion werde im endgültigen Zustand zufriedenstellende Sichtverhältnisse bieten. Der Nutzer und dessen Kunden (also wir Fans) behaupten das Gegenteil.
2. Man einigt sich auf einen Sachverständigen.
3. Die zu klärenden Fragen werden festgeschrieben.
Genau hier sehe ich das Problem. Daß die Umsetzung den Plänen entspricht, steht außer Frage (Das ist mir auch definitiv bekannt). Somit muß sich die Fragestellung zwingend auf die Sichtverhältnisse auf der Grundlage der Planung beziehen.
Typischerweise würden die Fragen etwa wie folgt lauten:
- Der Sachverständige (SV) soll auf der Grundlage der Werkpläne des beauftragten Architekturbüros klären, ob durch die vorgesehene Planung eine ausreichende Sicht auf das Spielgeschehen bei einem Eishockeyspiel sichergestellt ist.
- Der SV soll sich bei einem Meisterschaftsspiel der Augsburger Panther von mehreren Plätzen aus selbst ein Bild von der aktuellen Situation machen und diese Eindrücke in seine Beurteilung einbeziehen.
- Der SV soll im Falle festgestellter Sichtbehinderungen deren Umfang bezogen auf die Zuschauerkapazität darlegen. Dabei soll er zwischen uneingeschränkten, leicht eingeschränkten, stark eingeschränkten und nicht gegebenen Sichtverhältnissen unterscheiden. Soweit möglich ist dieser Sachverhalt in den Plänen der Blöcke grafisch darzustellen.
- Der SV soll im Falle festgestellter Sichtbehinderungen Lösungsvorschläge zu Erzielung verbesserter Sichtverhältnisse darlegen.
- Der SV soll überschlägig die Kosten für diese Maßnahmen ermitteln.
- Der SV soll klären, inwieweit sich die Gesamtzuschauerkapazität durch diese Maßnahmen verändert.
So etwa müsste ein seriöses Verfahren ablaufen. Ich gehe mal davon aus, daß schon in der aktuellen Phase das Verfahren von Juristen begleitet wird.
Ohne abgestimmte und konkrete Fragestellungen ist so ein Gutachten jedoch nicht zu gebrauchen.