AW: #13 Steffen Tölzer
Verfasst: 06.03.2020 11:46
Ist kein Widerspruch.aev-guru hat geschrieben:Anonym per E-Mail?
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Ist kein Widerspruch.aev-guru hat geschrieben:Anonym per E-Mail?
Dir wird nix unterstellt, dir wird einfach nur der Scheiß den du von dir gibst vorgehaltenManne hat geschrieben:Interessant was einem alles unterstellt wird, wenn man nicht explizit auf die Hauptlinie einschwenkt. Oder explizit schreibt das Tölzer ein Antimensch ist der sich gefälligst sofort verpissen soll und zurück in seine Geburtsstadt soll.
Ich habe es dir gestern schon zu erklären versucht. Wenn du genau liest, steht da im der Regel. Es gibt eine ganze Reihe Prozesse und Einzelfallurteile, die dem klagenden Arbeitgeber Recht geben. Lass die Tat nur im Zusammenhang mit einem Betriebsausflug stehen. Aufgemerkt! Oder lasse den Kläger glaubhaft darlegen, dass sein Ruf durch die Tat eines Mitarbeiters beschädigt wurde. Privat ist nicht privat, auch wenn der Grundsatz zunächst mal die Privatsphäre schützt. Und bei Personen des öffentlichen Lebens, zu denen Profisportler nun mal gehören, sieht es nochmal anders aus.Pantherpower84 hat geschrieben:Da stellt sich langsam die Frage wo du arbeitest, dass dein privates Leben eine Rolle für deinen Arbeitgeber spielt.
Den Arbeitsvertrag aus einer, im privaten Bereich begangenen, Straftat zu kündigen wird sehr schwer haltbar sein.
Straftaten im Privatbereich
Straftaten, die der Arbeitnehmer im außerdienstlichen Bereich begeht, sind in der Regel nicht dazu geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Denn wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begeht, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, verletzt er keine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag.
Eine im Privatbereich begangene Straftat kann aber unter Umständen eine personenbedingten Kündigungsgrund abgeben, wenn durch die Straftat deutlich wird, dass der Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ungeeignet ist. Dies kann insbesondere bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gelten.
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht ... traftaten/
“Gedacht“ im Sinne von Denken wird auf Facebook eher weniger.Augsburger Punker hat geschrieben:gedacht wahrscheinlich noch mehr.
Eigentlich kann man da nur feststellen, dass der mit dem Rathaus Braden Lamb ist, während alle anderen jeder x-beliebige Fußballer der Ligen 1 - 4 ist.Grenth hat geschrieben:zweifelsfrei identifiziert. (Tatoos am Arm).
Bestimmt nicht in den sechs Monaten dazwischen.Cassy O'Peia hat geschrieben:Und das es wohl recht warm war.
Aber stop!
Wie könnte er sich eigentlich entschuldigen, und gleichzeitig den Tatort verlassen ohne sich "zu kümmern"?
Es hieß in der Presse, daß er sich entschuldigt hat und dann weiter gefahren ist.Dr. Strangelove hat geschrieben:Bestimmt nicht in den sechs Monaten dazwischen.
Ich würde unterer Rand anders definieren. Unterer Bereich des möglichen Strafrahmens lasse ich mir ja eingehen, aber das ist eine semantische Diskussion.Captain Picard hat geschrieben: Das Strafmaß für die Tat ist ja scheinbar am unteren Rand des Möglichen - das wird sicher Gründe haben.
Klar ist, das Verhalten von Tölle war absolut inakzeptabel, die Strafe gerechtfertigt und die Suspendierung auf Zeit auch in Ordnung. Ich finde es auch richtig, ihn erstmal aus der Schusslinie zu nehmen. Ich bin mir sicher, zu gegebener Zeit wird er sich auch nochmal öffentlich dazu äußern.
Auch Steuerberater verlieren sehr schnell ihren Titel, und damit wohl auch den Job. Wie du sagst, so einfach ist es nicht immer.Von Krolock hat geschrieben:Ich habe es dir gestern schon zu erklären versucht. Wenn du genau liest, steht da im der Regel. Es gibt eine ganze Reihe Prozesse und Einzelfallurteile, die dem klagenden Arbeitgeber Recht geben. Lass die Tat nur im Zusammenhang mit einem Betriebsausflug stehen. Aufgemerkt! Oder lasse den Kläger glaubhaft darlegen, dass sein Ruf durch die Tat eines Mitarbeiters beschädigt wurde. Privat ist nicht privat, auch wenn der Grundsatz zunächst mal die Privatsphäre schützt. Und bei Personen des öffentlichen Lebens, zu denen Profisportler nun mal gehören, sieht es nochmal anders aus.
Natürlich hast Du Recht, das seine Schuld noch nicht beglichen ist, sondern erst (hoffentlich) in 11 Monaten, nachdem das Urteil rechtskräftig ist. War nicht ganz korrekt ausgedrückt.Von Krolock hat geschrieben:Und eine Anmerkung zu Sepp-Wurzel: Nein, Herr Tölzer hat die Schuld nicht beglichen. Er hat die Schuld beglichen, wenn seine Strafe abgelaufen ist und er in dieser Zeit nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Nein, es war wohl mindestens ein Aufhalten der Personen und "Ihr Vollidioten - da sind Kinder und ihr Deppen lauft über die Gleise" in einer lauten Sprechart. Mindestens. Und völlig zurecht. Das ist allerdings wirklich Spekulation. Mir gefällt diese Täter/Opfer Umkehr nicht. Zivilcourage, wie schon erwähnt, darf nicht zur Gefährdung der eigenen Person ausarten. Ausgangspunkt ist Tölzer mit Begleitperson und niemand anderes. NIEMAND!Engelhardt hat geschrieben:Das gehört jetzt eher zu dem Teil für den man hätte dabei sein sollen, meinst du nicht? Ich vermute es hieß nicht nur "Hey, ihr dürft nicht über die Gleise laufen".
Ich würde jetzt schon darüber sprechen wollen, was du mit der Aussage "während keine S-Bahn einfährt" meinst. 20 Sekunden später fährt eine S-Bahn ein. Natürlich hat er ihn nicht direkt in die S-Bahn reingeschubst, dann müssten wir hier die Diskussion nicht führen. Aber 20 Sekunden später kam eine S-Bahn, wir reden hier von der Stammstrecke in München, da kommt quasi dauernd eine S-Bahn. Auch wenn er den Kerl nicht umbringen wollte, was irgendwie deine Argumentation ist, dann riskiert er hier aber mal 100mal mehr das Leben des Gegenüber als wenn einer besoffen Scooter fährt. Und die Einschätzung kann ich auch mit 2 Promille noch treffen, dass er sich direkt danach entschuldigt hat, bestätigt, dass er sofort wusste, was er da getan hat. Ein Grund, warum ich der Meinung bin, dass man ihn nicht kicken muss, er bereut es vermutlich wirklich aufs tiefste.Engelhardt hat geschrieben: Es geht mir darum, dass beide unglaubliches Schwein gehabt haben. Ob ich mit 2,5 Promille am Straßenverkehr teilnehme oder jemanden auf ein S-Bahn-Gleis schubse während keine Bahn einfährt. Beide Male nehme ich mutwillig in Kauf, dass jemand zu Schaden oder zu Tode kommt. Ich kenne jemanden der sitzt im Rollstuhl, weil nachts Skater und Fahrradfahrer ohne Licht zusammengestoßen sind. Eventuell sogar ohne Alkohol, das weiß ich nicht. Das geht einfach unglaublich schnell.
Würdest du Tölzer unterstellen er wollte hier wirklich jemanden vor eine S-Bahn schubsen oder hätte den Tod im Moment des Schubsens wissentlich in Kauf genommen, wäre ich bei dir. Für mich steht hier unterm Strich jeweils eine unglaubliche Blödheit, die aus einem Gemisch aus Alkohol und nicht Nachdenkens entstanden ist.
Solange ich Tölzer nicht vorwerfen kann/will, dass er in dem Moment bewusst den Tod in Kauf genommen hat brauche ich auch nicht so tun, als wäre ein betrunkener Schubser mit einem Anschlag gleichzusetzen und als hätten wir hier Deutschlands Bad Boy im Kader. Bestraft gehört das sicherlich und Alkohol ist keine Ausrede für alles. Ich trau mich aber wetten, dass jeder Zweite oder Dritte hier im Suff schon mal jemanden (mindestens) geschubst hat und in dem Moment nicht darüber nachgedacht hat, wohin er denjenigen schubst und was in der Folge passieren wird.
Immerhin kannst du beim Scheisse schreiben ja gut mithaltenSnake hat geschrieben:Dir wird nix unterstellt, dir wird einfach nur der Scheiß den du von dir gibst vorgehalten
alles ok. Ich mache auch nicht mehr daraus, es ist, was es ist. Und dementsprechend finde ich es durchaus verständlich, wenn einige ihn rausschmeißen würden, auch wenn ich es nicht machen würde. Und wenn diese Leute dann angemault werden, dass das völlig übertrieben wäre, dann muss ich mich schon fragen, ob die verstehen, was hier passiert ist.Engelhardt hat geschrieben:Schau und genau darum geht es mir. Mit 2,5 Promille am Straßenverkehr teilzunehmen ist eben keine Suff-Lappalie. Und das hat irgendjemand hier mehr oder weniger durchblicken lassen. Und du hast es gerade sogar direkt geschrieben. Wenn wir uns da einig sind ist der Punkt für mich eigentlich schon durch, denn ich möchte den Vorfall an der Hackerbrücke auch nicht verharmlosen.
Mit nicht vergleichen meine ich, dass es nichts bringt zu vergleichen was schwerer wiegt. Biegt ein Auto bei der Sufffahrt vielleicht 5 Sekunden früher oder später ab ist Callahan tot oder der Fahrer fährt beim Ausweichen einen Passanten um. Das meine ich damit, dass sowas verdammt schnell geht.
Genauso hat Tölzer sicher auch nicht abgeschätzt, dass da gleiche eine S-Bahn kommt/kommen könnte, sondern wollte den anderen in dem Moment einfach nur schubsen. Wie du selbst sagst, hat er sich danach entschuldigt weil er dann gemerkt hat, dass das scheiße war. Vermutlich ist er selbst erschrocken, als der andere im Gleisbett war. Das meine ich mit der Intention.
Er hat ihn letztlich aufs Gleisbett geschubst und das ist entsprechend zu bestrafen - was auch passiert ist. Völlig zurecht. Aber mehr muss man jetzt auch nicht mehr draus machen, denn ich gehe davon aus, dass mehr als ein Schubsen nicht seine Absicht war.
Alles Okaydjrene hat geschrieben:@ Manne: Schade, daß Du hier schon wieder zugange warst, ohne zu lesen, was ich Dir an anderer Stelle geschrieben habe.
Eventuell war noch "ihr Idioten" dabei. Eventuell zurecht?!Engelhardt hat geschrieben:Das gehört jetzt eher zu dem Teil für den man hätte dabei sein sollen, meinst du nicht? Ich vermute es hieß nicht nur "Hey, ihr dürft nicht über die Gleise laufen".
Ich bin da insoweit bei Dir, als das mit Sicherheit kein Vorsatz war. Was mir jedoch sauer aufstößt ist auch das Verhalten in der Zeit danach. Und da stummst Du mir ja teilweise auch zu.Engelhardt hat geschrieben:
Genauso hat Tölzer sicher auch nicht abgeschätzt, dass da gleiche eine S-Bahn kommt/kommen könnte, sondern wollte den anderen in dem Moment einfach nur schubsen. Wie du selbst sagst, hat er sich danach entschuldigt weil er dann gemerkt hat, dass das scheiße war. Vermutlich ist er selbst erschrocken, als der andere im Gleisbett war. Das meine ich mit der Intention.
Er hat ihn letztlich aufs Gleisbett geschubst und das ist entsprechend zu bestrafen - was auch passiert ist. Völlig zurecht. Aber mehr muss man jetzt auch nicht mehr draus machen, denn ich gehe davon aus, dass mehr als ein Schubsen nicht seine Absicht war.