Re: Yanick Dubé zurück nach Bad Tölz?
Verfasst: 15.06.2007 00:48
Na hör mal, sie wollen ihn um alles in der Welt, ob sie ihn kriegen ist wieder ganz was anderes. DAs weiß wahrscheinlich noch kein Mensch auf dieser Welt.
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good luck hat geschrieben: Na hör mal, sie wollen ihn um alles in der Welt, ob sie ihn kriegen ist wieder ganz was anderes. DAs weiß wahrscheinlich noch kein Mensch auf dieser Welt.
Nur mit dem Unterschied, dass Dubé dieses "Recht" ad absurdum führt, da er TROTZ angeblich ausstehender Gehälter bzw. DANACH seinen Vertrag verlängert hat. Sich jetzt rückwirkend darauf zu berufen und einen Vereinswechsel überhaupt in Betracht zu ziehen, erscheint mir wenig geistreich bzw. professionell.rochus hat geschrieben: Nach dem geltenden Arbeitsrecht ist das ein Grund, den Arbeitgeber sofort zu wechseln. Wenn die Gerüchte über schleppende Gehaltszahlungen in Augsburg richtig sind, ist der Arbeitsvertrag mit Dube nicht das Papier wert vorauf er verfasst wurde.
Also lt. RT.1 von heute (15.06.07) hat Fedra einen Wechsel von Dubé nach Bad Tölz eine klare Absage erteilt.steffe hat geschrieben: Ihr werdet Euch wundern, vor allem wenn Ihr die Stellungnahme von Fedra dazu erhaltet....
Wünsche Euch trotzdem alles Gute (aber halt ohne Yanick...)!
Jetzt kommt halt das nächste. Falls es Verzögerungen gab, war das sein alter Vertrag. Er hat danach einen neuen Vertrag bei den Panthern unterschrieben. Kann mir nicht vorstellen, dass da jetzt ne Auflösung wegen Gehaltsverzögerungen im anderen Vertrag (wenn auch gleicher Arbeitgeber) möglich ist.rochus hat geschrieben: Und das Dube sich über die stiefmütterliche Art des Gehaltseingang beklagt, ist an den Haaren herbei gezogen ???? Nach dem geltenden Arbeitsrecht ist das ein Grund, den Arbeitgeber sofort zu wechseln. Wenn die Gerüchte über schleppende Gehaltszahlungen in Augsburg richtig sind, ist der Arbeitsvertrag mit Dube nicht das Papier wert vorauf er verfasst wurde. Aus sicherer Quelle (Verbandsfunktionär anderer Mannschaftssportart) wurde mir auch angetragen, dass ein junger Eishockeyspieler aus München aus dem vorgenanntem Grund nicht nach Augsburg gewechselt ist. Das war noch vor dem Ausstieg von Impuls.
Es ist Tatsache. Erhält ein Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum seine Gehaltsforderungen nicht, hat er, nach Einhaltung bestimmter Kriterien (kenn ich nun nicht 100% genau, aber so ähnlich wie Mahnung blabla bei Zahlungsforderungen) das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Entschädigungszahlungen müssen/können im Anschluß dann seperat verhandelt werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob er verlängert hat oder nicht. Das ist ne Milchmädchenrechnung. Klar, der moralische Aspekt wäre unter aller Sau, aber vielleicht wars einfach raffiniert von ihm. Ich verlängere, und kann dann aus einem längerfristigen Vertrag, also VOR einer neuen Saison, aus dem Vertrag raus. Sprich: "Ihr habt mir die Chance genommen, mich dazu getrieben, und jetzt hab ich armer keinen Verein" usw.... und damit wären dann theoretisch höhere Entschädigungsforderungen möglich.Von Krolock hat geschrieben: Nur mit dem Unterschied, dass Dubé dieses "Recht" ad absurdum führt, da er TROTZ angeblich ausstehender Gehälter bzw. DANACH seinen Vertrag verlängert hat. Sich jetzt rückwirkend darauf zu berufen und einen Vereinswechsel überhaupt in Betracht zu ziehen, erscheint mir wenig geistreich bzw. professionell.
Und noch die Frage nach dem geltenden Arbeitsrecht: Erklärst du dich mal? Mir sind die Bestimmungen so nicht bekannt, aber wenn es so ist wie du sagst, dann hätte im deutschen Eishockey doch schon mehrfach großes Tohuwabohu geherrscht. Denn diese Praxis istz zwar nicht zu begrüßen, aber Vorreiter ist Augsburg da ganz bestimmt nicht.
Und laut AZ von heute hat sich Fedra bereits geäußert: "Keine Freigabe"!
Das ist schon klar. Nur stellt sich für mich schon die Frage, ob er aus einem neuen Vertrag raus kann, wenn bei einem alten Vertrag Probleme waren. Gilt das nicht als ganz neues Arbeitsverhältnis wieder? Weiss nicht wie das bei Sportlerverträgen ist, finde ich schwer zum vergleichen mit "normalen" Arbeitnehmerverträgen.Axe hat geschrieben: Es ist Tatsache. Erhält ein Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum seine Gehaltsforderungen nicht, hat er, nach Einhaltung bestimmter Kriterien (kenn ich nun nicht 100% genau, aber so ähnlich wie Mahnung blabla bei Zahlungsforderungen) das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Entschädigungszahlungen müssen/können im Anschluß dann seperat verhandelt werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob er verlängert hat oder nicht. Das ist ne Milchmädchenrechnung. Klar, der moralische Aspekt wäre unter aller Sau, aber vielleicht wars einfach raffiniert von ihm. Ich verlängere, und kann dann aus einem längerfristigen Vertrag, also VOR einer neuen Saison, aus dem Vertrag raus. Sprich: "Ihr habt mir die Chance genommen, mich dazu getrieben, und jetzt hab ich armer keinen Verein" usw.... und damit wären dann theoretisch höhere Entschädigungsforderungen möglich.
Wie die praktische Umsetzung aussieht, keine Ahnung, aber so einen Fall habe ich in Hamburg während meiner Post-Doc Anstellung erlebt. Ergebnis war: die Firma hat geblutet, der Fachmann war bei der Konkurrenz.
... manch einer sucht verzweifelt danach !!!rochus hat geschrieben: ... diese Aussagen von Dube an den Tölzer Verstand wahr sind, bleibt nur noch eins: ...
Von wegen, in Höhe der Bäume auf denen die Österreicher heutzutage noch leben. Wäre überhaupt die Geschichte, die ganze Einbürgerung hat nur solange gedauert, weil der Dube gar kein Kanadier war, sondern ein Tiroler.Tom hat geschrieben: Also so in Höhe des Bärenkeller ... ungefähr :icon_mrgreen:
Tom hat geschrieben: ... der ist gelinde gesagt ziemlich weit hinten gestanden als der liebe Gott die Gehirn verteilt hat. Also so in Höhe des Bärenkeller ... ungefähr :icon_mrgreen:
Im Mai 2008 werde ich dich dann fragen, ob du es verstanden hast... sofern du bis dorthin den Fehler in deinem Posting überhaupt gefunden hast.good luck hat geschrieben: Von wegen, in Höhe der Bäume auf denen die Österreicher heutzutage noch leben.
Sorry dass ich jetzt dich quote, da du ja nicht der einzige bist, aber: Wie alt bist du denn? Habt ihr denn nichts besseres zu tun als euch täglich eurer sinnlosen online Streiterei hinzugeben? Kinderagrten trifft das ganze echt am bestengood luck hat geschrieben: Lieber Tom wenn du dich auch nur ein wenig auskennen würdest in unserer wunderschönen Stadt, die du leider nur von den AEV Spielen kennst, natürlich mit dem dazugehörenden Promillepegel, dann wüßtest du auch das der Bärenkeller auf einem Berg liegt und somit alles andere wie niedrig. Ich bin mir sicher das du denn mit einem Fahrrad bei deiner Kondition, nur mit den Ulrichtypischen Mittelchen bewältigen würdest. Bitte keine Selbstversuche, denn ich müßte dich dann retten und der Gedanke läßt mich Schaudern.
Schon richtig, aber er muss innerhalb von zwei Wochen nach bekanntwerden des Grundes fristlos kündigen! Diese drei Wochen sind bei Dube klar verstrichen, somit hat er erst wieder eine Möglichkeit wenn wieder Zahlungen ausbleiben!Axe hat geschrieben: Es ist Tatsache. Erhält ein Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum seine Gehaltsforderungen nicht, hat er, nach Einhaltung bestimmter Kriterien (kenn ich nun nicht 100% genau, aber so ähnlich wie Mahnung blabla bei Zahlungsforderungen) das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Entschädigungszahlungen müssen/können im Anschluß dann seperat verhandelt werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob er verlängert hat oder nicht. Das ist ne Milchmädchenrechnung. Klar, der moralische Aspekt wäre unter aller Sau, aber vielleicht wars einfach raffiniert von ihm. Ich verlängere, und kann dann aus einem längerfristigen Vertrag, also VOR einer neuen Saison, aus dem Vertrag raus. Sprich: "Ihr habt mir die Chance genommen, mich dazu getrieben, und jetzt hab ich armer keinen Verein" usw.... und damit wären dann theoretisch höhere Entschädigungsforderungen möglich.
Wie die praktische Umsetzung aussieht, keine Ahnung, aber so einen Fall habe ich in Hamburg während meiner Post-Doc Anstellung erlebt. Ergebnis war: die Firma hat geblutet, der Fachmann war bei der Konkurrenz.
Die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB ist dann möglich, wenn dem Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) wegen der Verfehlung nicht mehr zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort zu setzen. Es handelt sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Das Fehlverhalten ist schwerwiegender als bei der ordentlichen Kündigung. Der Kündigende muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Fehlverhaltens die Kündigung erklären (§ 626 Abs. 2 BGB).
Ich kenn den Bärenkeller nur vom "aus dem Auto kotzen"... Für das tut er es aber blendendgood luck hat geschrieben: Lieber Tom wenn du dich auch nur ein wenig auskennen würdest in unserer wunderschönen Stadt, die du leider nur von den AEV Spielen kennst, natürlich mit dem dazugehörenden Promillepegel, dann wüßtest du auch das der Bärenkeller auf einem Berg liegt und somit alles andere wie niedrig. Ich bin mir sicher das du denn mit einem Fahrrad bei deiner Kondition, nur mit den Ulrichtypischen Mittelchen bewältigen würdest. Bitte keine Selbstversuche, denn ich müßte dich dann retten und der Gedanke läßt mich Schaudern.
Dann hast dich wohl gerade auf dem "Holzweg" befundengood duck hat geschrieben: Ich kenn den Bärenkeller nur vom "aus dem Auto kotzen"... Für das tut er es aber blendend