Verfasst: 27.06.2013 20:26
Braucht man keinen Waffenschein wenn man Waffen zu Hause hat?
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Waruma?Captain Future hat geschrieben:Beim Kugelschreiber hast aber gerade noch die Kurve gekriegt![]()
Eigenartig ist das ganze in der Schweiz:Diese Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren.
Dass da noch niemand geklagt hat, weil er sich diskriminiert fühlt, wundert mich schon.Angehörige folgender Staaten dürfen keine Waffen und Munition besitzen: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Türkei.
Jemand der man nichteinmal 10 (!) Seiten unfallfrei zu Papier bringt, schaffts in Bayern also immerhin zum leitenden Landgerichtsarzt. Da war dann wohl auch Vitamin B im Spiel.Die Doktorarbeit aus dem Jahr 1986, die sich mit dem Verhalten von Enzymen in den Nieren weiblicher Ratten beschäftigt, ist selbst unter dem allgemein bekannten Gesichtspunkt, dass Doktorarbeiten aus dem Fachbereich Medizin eher nicht durch Umfang bestechen, bemerkenswert dünn. Ganze zehn Seiten, auf denen auch noch großzügige Illustrationen den Textkörper deutlich minimieren, ist das Werk Haderthauers stark.
djrene hat geschrieben:Das ist aber schon ziemlich pauschal. Ohne die Amis würde Daimler Benz heute noch behaupten, daß niemand ein Auto mit KAT kaufen würde, weil das viel zu teuer sei.
Und zwar viele Ideen. Ja, natürlich habe er einen Nebenjob, feixte Sauter schon mal in der Transparenz-Diskussion im Landtag: „Abgeordneter“. Was besagt, dass im Hauptjob Anwalt ein paar Hunderttausend hängen bleiben. Als ihm der Ministerpräsident 2008 ein Ministeramt anbot, unter Verbot aller Nebenjobs, dankte Sauter knapp: „Des hab i net nötig.“
Nun aber droht Ärger. Die Grünen nehmen die Kanzlei ins Visier. Was legal ist, der Nebenjob eines Abgeordneten, habe in dieser Ausprägung ein Geschmäckle. Aus Briefen Sauters, die den Grünen zugespielt wurden, gehe hervor, dass er sich die Kontaktaufnahme zur Politik bezahlen lasse: 330 Euro pro Stunde, plus Spesen.
Die Zahl stammt aus einem Briefwechsel mit dem Uni-Klinikum München von 2009: Die Kanzlei half der Klinikspitze beim Konzept für den Innenstadt-Campus. Für 65 Millionen Euro soll eine Portalklinik entstehen. Sauter war eingeschaltet, redete mit der Stadt, mit Landespolitikern: „330 Euro pro Stunde, soweit der Unterzeichner tätig wird“, abgerechnet „in Einheiten von jeweils 15 Minuten“. Die Aufgabe der Kanzlei sehe er darin, „Gesprächskontakte herzustellen“. Nötig sei das mit Ministern, den Ausschussvorsitzenden und „ggf. auch Ministerpräsident Seehofer“.
Zu viel verspricht er nicht. Ein enger Kontakt zum Duz-Freund Horst besteht schon lang. Die Familien fuhren gemeinsam in Südtirol-Urlaube. Man sieht sich alle paar Tage, telefoniert oft. Der leise und diskret auftretende Sauter gilt als einer der wenigen Ratgeber Seehofers. Den „Flüsterer aus der Fraktion“ nannte ihn unsere Zeitung neulich. Nach 30 Jahren in Parlamenten, nach einem Jahrzehnt als Staatssekretär und Justizminister ist Sauter bestens verdrahtet. Die Frage aber ist: Darf ein Abgeordneter 330 Euro dafür nehmen, sich für politische Vorhaben des Staates einzusetzen? Darf ihn eine letztlich staatliche Stelle wie die Uni-Klinik zahlen? Damit er mit einer anderen staatlichen Stelle spricht? Ohne öffentliche Ausschreibung?
„Das ist nicht sauber“, urteilt Grünen-Fraktionschef Martin Runge, „wenn er als seine Leistung anpreist, Kontakt zu Abgeordneten, Ministern und Seehofer herzustellen“. Es gelte zu prüfen, ob er „sein Mandat missbraucht“. Missbrauch hieße: Geld für etwas nehmen, was als Abgeordneter eh sein Job ist. Kontakte zu Politikern verkaufen. Oder den Eindruck vermitteln, ohne Honorar werde ein Projekt leider scheitern. Der Wähler ist sensibler geworden seit der Abgeordneten-Affäre.
Sauter sagt, seine Münchner Kanzlei begleite für Firmen oft rechtlich die großen Bauvorhaben in der Stadt. Von Seiten des Freistaats habe er in den vergangenen Jahren aber nur zwei Aufträge erhalten, beide Honorare „im niedrigsten fünfstelligen Bereich“. Angewiesen sei er darauf nicht. Auch seien es stets Themen gewesen, die im Parlament nicht in seiner Entscheidungsgewalt lägen. 330 Euro Stundensatz seien eine angemessene Größenordnung für „sehr gute Arbeit“. Sein Mandat leide darunter im Übrigen nicht – „weil ich sehr gut organisiert bin und mein Leben lang mehr gearbeitet habe als andere“.
Mich würde da dann vor allem die Reaktion der türkischen Regierung interessieren, wenn die Österreicher mit Tränengas und Wasserwerfer gegen "Marodeure" vorgehen oder ein paar andersdenkende pro-Erdogan-Twitternutzer verhaften. Toben würden sie, und wahrscheinlich wieder die Keule schwingen. Aber vor Wien sind sie ja schonmal gescheitert, da tut das dann vermutlich nochmal extra weh.DennisMay hat geschrieben:Österreich:
Grüner Bundesrat will 5000 One Way Tickets für Wiener Pro Erdogan Demonstranten.
Parteikollege antwortet: Fuck You
http://derstandard.at/1371169721041/Gru ... imschicken
Sind die Grünen in dem Fall nicht ein bisschen kleinkariert?
Die Demonstranten nutzen das Recht im Ausland zu demonstrieren, um in der Heimat einen Despoten zu unterstützen. Schon irgendwie schizophren.
Auch wenn ich mich jetzt weit hinauslehne, vielleicht sollte man zukünftig bei solchen Demos für die gleiche Stimmung wie zu Hause sorgen. Ein paar Wasserwerfer und ein bisschen Tränengas, schon sehen sie wie frei sie in der Heimat mit ihrer Meinungsäußerung sind.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwu ... -1.1707511Bar jeder Beweisführung
Das es mittlerweile Leute, die nun wirklich um Aufklärung bemüht sein könnten, doppelt schwer haben würden, kann man hieraus zumindest erahnen. Einerseits will man Aufklärungswillen signalisieren. Andererseits hat man sich natürlich richtigerweise weiterhin genauesten an Gesetzesvorgaben zu halten. Desweiteren wäre Übereifer ohne rechtliche Beweise der Sache schon wieder kontraproduktiv......So urteilt der Oberstaatsanwalt in seinem Entwurf. Warum aber ist davon nichts in den Wiederaufnahmeantrag eingegangen? Meindl erklärt das im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung so: Für den Antrag habe er, Meindl, nach möglichen Rechtsbeugungen von Richter Brixner gesucht - solche wären ein Wiederaufnahmegrund.
Gemeinsam mit dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich habe er schließlich aber entschieden, mögliche Rechtsbeugungen nur dann in den Antrag aufzunehmen, wenn man hätte nachweisen können, dass Brixner das Recht im Urteil "mit Absicht gebeugt" habe.
Behaupte er etwas, was er nicht beweisen könne, mache er sich unter Umständen "des Straftatbestands der üblen Nachrede schuldig", erklärt Meindl. Deshalb hätten auch die fünf möglichen Rechtsbeugungen des Richters Brixner, die Meindl in einem weiteren, der SZ vorliegenden 54-seitigen Entwurf aufgeführt hatte, keinen Eingang in den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft gefunden.
Der Antrag stützt sich nun auf andere Gründe: auf eine falsche Urkunde, neue Zeugenaussagen und die erschütterte Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau. Das Landgericht Regensburg will in den nächsten Wochen darüber entscheiden....
Gar keine Frage, nur von einem Grünen hätte ich die Aussage nicht erwartet. Eher von den Blauen oder Orangen im Lande.Tscharli hat geschrieben:Nichtsdestotrotz is mir natürlich trotzdem wohler wenn die Österreicher auf dem demokratischen Kurs bleiben.