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Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 27.03.2007 16:56
von Akuram
Der Rentner hat geschrieben:
Ist es denn keine Gnade, wenn man jemanden seine Strafe erlässt? Was verstehst du denn darunter. Und Klar stellt ein Gnadengesuch, weil auch er in den Genuss kommen mähte vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
....
Gruß,
Der Rentner
Das ist schon mal rein rechtlich ein himmelweiter Unterschied. Des weiteren sollte man mit solchen Äusserungen vorsichtig sein bei der heutigen, sensibilisierten Öffentlichkeit. Siehe den Kommentar 4 Posts weiter oben.
Hier sollte man eben gerade nicht den Eindruck erwecken, der Staat habe Gnade vor Recht bei einem Straftäter walten lassen, wenn dies eben nicht der Fall war.
Und nein, für mich ist das keine Gnade, sondern einfach eine Gefahren/Nutzen-Abwägung, so kalt und unmenschlich sich das auch anhört.
Bei Mohnhaupt kamen die Richter zu dem Schluss, das sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt und ihre Mindeststrafe abgesessen hat. Eine Fortführung der Strafe ist aus resozialisierenden Gründen und dem fehlenden Gefährdungspotenzial nicht mehr zwingend notwendig und höchstwahrscheinlich auch nicht sinn- bzw. zweckvoll.
Im übrigen hat bei Mohnhaupt die Rechtsprechung, also die Judikative entschieden, bei Klars Gandengesuch entscheidet der Bundespräsident und damit die Legislative! Das sollte man bei der in Deutschland herrschenden Gewaltentrennung auch nicht miteinander verwechseln und in einen Topf schmeissen.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 27.03.2007 17:34
von Herz statt Kommerz
Der Rentner hat geschrieben:
Ist es denn keine Gnade, wenn man jemanden seine Strafe erlässt? Was verstehst du denn darunter. Und Klar stellt ein Gnadengesuch, weil auch er in den Genuss kommen mähte vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
Du fühlst dich wohl auch von jedem Vollbartträger mit südländischem Aussehen bedroht, oder? Wie albern kann man nur sein......
Gruß,
Der Rentner
Wer hat das behauptet? Tzz
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 27.03.2007 21:57
von Von Krolock
@Rentner:
@van Krolok
Dafür wünsche ich dir eíne Lebensverkürzung um mindestens zwei Stunden.
Sonst nur drei Punkte:
Auch hier möchte ich dir widersprechen, denn die Abschreckung greift nicht bei den Straftätern, sonst würden sie ja die Straftat nicht begehen. Bei Menschen mit einem ethisch und moralischen Empfinden heraus würden diese Straftaten als solche nicht stattfinden, weil sie mit unserem Unrechtsbewusstsein in Konflikt geraten würden.
Falsch bzw. richtig! Die Abschreckung greift nicht bei den Straftätern, wie du schreibst. Dafür greift sie bei vielen, die eben aus diesem Grund nicht zu Straftätern werden. Das fängt doch schon in der Erziehung an. Nur der Hinweis auf moralisch korrektes Verhalten reicht doch nicht. Wer auf die heiße Herdplatte fasst, verbrennt sich die Finger. Was hier noch als Mutprobe funktioniert wird beim Sprung aus dem Hochhaus schon schwieriger. Die Angst vor Strafe hat als Abschreckung schon immer funktioniert. Natürlich nicht bei jedem.
Unterhalte dich mal mit Strafgefangenen (hast du vielleicht schon), dann wirst du deiner Meinung über diesen Punkt vielleicht ändern
Jeder sieht die Welt aus seiner Sicht. Aber wenn es überhaupt eine halbwegs objektive Sichtweise gibt, dann ist es die des Unbeteiligten. Für den Gefangenen ist lebenslänglich viiieeel zu lange, für Betroffene (Angehörige) sind 15 Jahre ein Witz. Ich kenne in vielen Fällen beide Seiten.
Womit hat es denn deiner Meinung dann zu tun, wenn hier Menschen die Lebenslänglichkeit fordern, nicht einmal selbst davon betroffen sind?
Mit Rechtsempfinden. Siehe einen Punkt weiter oben. Ich bin ein strikter Gegener der Todesstrafe, da ein staatliches Organ niemals Richter über Leben und Tod spielen darf. Dafür bin ich auf der anderen Seite auch der Meinung, dass eine Straftat, die das Strafmaß "Lebenslänglich" führt, auch lebenslänglich vollstreckt werden muss. Wir reden hier nicht von Eigentumsdelikten. Ich empfinde Tätern gegenüber keinen Hass, wenn das Delikt weder mich noch mein Umfeld betrifft.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 27.03.2007 22:17
von Manne
Von Krolock hat geschrieben:
Ich bin ein strikter Gegener der Todesstrafe, da ein staatliches Organ niemals Richter über Leben und Tod spielen darf. Dafür bin ich auf der anderen Seite auch der Meinung, dass eine Straftat, die das Strafmaß "Lebenslänglich" führt, auch lebenslänglich vollstreckt werden muss. Wir reden hier nicht von Eigentumsdelikten. Ich empfinde Tätern gegenüber keinen Hass, wenn das Delikt weder mich noch mein Umfeld betrifft.
Ich auch, bleibt für mich jetzt die Frage offen, was ist dann dreimal Lebenslänglich, das nutzt ja auch niemandem was oder ??? kein Gag....
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 27.03.2007 22:29
von Alibert
Manne hat geschrieben:
Ich auch, bleibt für mich jetzt die Frage offen, was ist dann dreimal Lebenslänglich, das nutzt ja auch niemandem was oder ??? kein Gag....
Ich glaube das gibt es ja so nicht mehr in der Rechtssprechung........
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 00:07
von paul Kariya
Alibert hat geschrieben:
Ich glaube das gibt es ja so nicht mehr in der Rechtssprechung........
zumindest Frau Monhaupt wurde doch für 5 mal lebenslänglich Plus 15 Jahr verurteilt!
Schwaben-Power-Supporters hat geschrieben:
Auf jeden Fall nicht auf freien Fuß , die sind ne Bedrohung für die Algemeinheit!
Wenn du meinst! :roll:
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 00:22
von Der Rentner
Schwaben-Power-Supporters hat geschrieben:
Wer hat das behauptet? Tzz
Dann erkläre mir doch bitte, warum für dich persönlich die Mohnhaupt eine Gefahr der Allgemeinheit darstellt. Da bin ich aber mal gespannt.
@Von Krolock
Es tut mir leid, dass ich deinen Namen falsch geschrieben habe und werde die Strafe von mindestens zwei Stunden Lebensverkürzung annehmen. Vielleicht kann ich ja nach Jahren der inneren Kontemplation und meiner bis dahin gezeigten Reue auf deine Gnade bauen und bekomme eine Verkürzung meiner Strafe :icon_mrgreen:
Nichts für Ungut wegen dem falschen Namen.
Gruß,
Der Rentner
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 01:05
von Majaa
Bei Mohnhaupt kamen die Richter zu dem Schluss, das sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt und ihre Mindeststrafe abgesessen hat. Eine Fortführung der Strafe ist aus resozialisierenden Gründen und dem fehlenden Gefährdungspotenzial nicht mehr zwingend notwendig und höchstwahrscheinlich auch nicht sinn- bzw. zweckvoll.
Was is denn des für ein gschmarre ?
Die wurde zu 3 mal lebenslänglich verurteilt und hat die mindeststrafe abgesessen
und darf dadurch entlassen werden ???
Ich fass es nicht !
Andere strafgefangene werden wegen einfachem mord verurteilt und anschliessend verwahrt,
aber eine terroristin darf raus ........
I versteh des rechtssystem langsam nimmer!
Bezüglich Gefährdungspotenzial :
Wenn die damals schon so gehandelt hat,
was macht die dann heute wenn se sieht was momentab abgeht ?
mfg Scholle
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 01:13
von Alibert
paul Kariya hat geschrieben:
zumindest Frau Monhaupt wurde doch für 5 mal lebenslänglich Plus 15 Jahr verurteilt!
Schon. Ich hab ja geschrieben, "nicht mehr". ]Tatsache ist in jedem Fall, dass von Mohnhaupt nach Prüfung der Lage wohl keine Gefahr mehr ausgeht und somit die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung nicht gegeben sind. Die "besondere Schwere der Schuld" war bereits im vergangenen Jahr Voraussetzung dafür, dass Mohnhaupt nicht vorzeitig entlassen wurde.
Fünffacher Mord und damit fünfmal lebenslänglich klingt zwar fein, aber aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54/I StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Ein fünfmal lebenslänglich ist also heute gar nicht mehr zulässig.[/quote]
Und wenn ich das richtig interpretiere gibt es so eine Mehrfachstrafe heutzutage wohl nicht mehr.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 02:03
von Mr. Blubb
Stimmt so.
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID= ... 1237525352
Hier gibt es noch ein paar Infos von einem Jura-Studenten

Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 11:59
von Akuram
Majaa hat geschrieben:
Was is denn des für ein gschmarre ?
Die wurde zu 3 mal lebenslänglich verurteilt und hat die mindeststrafe abgesessen
und darf dadurch entlassen werden ???
Ich fass es nicht !
Andere strafgefangene werden wegen einfachem mord verurteilt und anschliessend verwahrt,
aber eine terroristin darf raus ........
I versteh des rechtssystem langsam nimmer!
Bezüglich Gefährdungspotenzial :
Wenn die damals schon so gehandelt hat,
was macht die dann heute wenn se sieht was momentab abgeht ?
mfg Scholle
Was ist da nicht zu verstehen? Und ein "Gschmarre" ist es sicherlich nicht, was ich geschrieben habe! :icon_evil:
Besteht bei ihr noch ein Gefährdungspotenzial? Nein, sie hat ja die Morde nicht begangen, weil sie aufgrund einer Krankheit oder Abart dazu getrieben wurde, sondern aufgrund einer ideologischen Einstellung! Diese Einstellung mag zwar noch vorhanden sein, aber die Möglichkeit, diese in gleicher oder ähnlicher Weise zu verfolgen, wie vor 25 Jahren ist eben nicht mehr gegeben. Die RAF gibt es nicht mehr und auch sonst sind derlei geistige Strömungen im Deutschland von heute nicht mehr zu sehen.
Von daher ist ein Grund für eine Sicherheitsverwahrung nicht zu erkennen. Nur Verbrecher, die vom Gericht diese Sicherheitsverwahrung nach Ablauf ihrer Strafe auferlegt bekommen haben, bleiben weiter in Haft. Dies ist bei Mohnhaupt vom Gericht damals aber gar nicht festgestellt worden. Ergo, entweder man lässt sie jetzt frei, oder erst in 2 Jahren, aber dann wäre sie definitiv frei. Da man sie jetzt freigelassen hat, hat man sie wie jeden anderen Mörder auch behandelt, bei dem keine Sicherheitsverwahrung festgestellt wurde und der sich in seiner Haft ohne aufzufallen verhalten hat (Stichwort: gute Führung).
Wenn ich mir so durchlese, was Du hier geschrieben hast, dann frage ich mich, ob Du zu Ojektivität überhaupt fähig bist.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 17:29
von Alibert
Akuram hat geschrieben:
Nur Verbrecher, die vom Gericht diese Sicherheitsverwahrung nach Ablauf ihrer Strafe auferlegt bekommen haben, bleiben weiter in Haft. Dies ist bei Mohnhaupt vom Gericht damals aber gar nicht festgestellt worden.
Da hätte ich jetzt ne rein juristische Frage, falls das jemand genau weiß. Ich weiß es selber nicht. Aber gabs damals schon die Auflage mit Sicherheitsverwahrung im Anschluß? Hat sich ja einiges geändert in der Rechtsprechung und irgendwie kommt mir der Begriff Sicherheitsverwahrung doch eher Jugendlicher vor.

ops:
@Mr.Blubb
Danke für die fachliche Bestätigung und den Link ;-)
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 17:59
von Akuram
[quote="Alibert "]
Da hätte ich jetzt ne rein juristische Frage, falls das jemand genau weiß. Ich weiß es selber nicht. Aber gabs damals schon die Auflage mit Sicherheitsverwahrung im Anschluß? Hat sich ja einiges geändert in der Rechtsprechung und irgendwie kommt mir der Begriff Sicherheitsverwahrung doch eher Jugendlicher vor.

ops:
@Mr.Blubb
Danke für die fachliche Bestätigung und den Link ]
Kann ich Dir nicht sagen, aber für den Fall, dass es das damals noch nicht gab (was ich eigentlich nicht glaube, meiner Meinung gabs das schon), kann nach deutscher und völlig logischer Rechtsprechung dies bei ihr nicht mehr nachträglich eingeführt werden.
Nulla poena sine lege! Keine Strafe ohne Gesetz.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 18:10
von Alibert
Akuram hat geschrieben:
Kann ich Dir nicht sagen, aber für den Fall, dass es das damals noch nicht gab (was ich eigentlich nicht glaube, meiner Meinung gabs das schon), kann nach deutscher und völlig logischer Rechtsprechung dies bei ihr nicht mehr nachträglich eingeführt werden.
Nulla poena sine lege! Keine Strafe ohne Gesetz.
Danke erstmal. Meine Frage war jetzt gar nicht so sehr auf den Fall Mohnhaupt bezogen, sondern nur mal so rein informativ.
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 28.03.2007 18:15
von Ruebe
Dieses Gesetz fand 1949 mit der Abschaffung der Todesstrafe in der BRD sein Ende, § 20a und § 42e blieben jedoch weiterhin Teil des Strafgesetzbuches, während es in der DDR als „faschistisch“ abgelehnt wurde (was jedoch nicht heißt, dass es keine vergleichbaren Institutionen in der DDR gab). 1970 wurde in der BRD das Gesetz grundlegend überarbeitet: Sicherungsverwahrung galt als letzte Instanz des Strafvollzugs, folglich sollte sehr genau ermittelt werden, wer verwahrt werden muss und wer es (nicht mehr) braucht. Dazu wurden Täter wie schon erwähnt einer „Gesamtwürdigung“ unterzogen, in der nicht nur die Anzahl der Verurteilungen, sondern auch die Länge des Freiheitsentzugs, sowie andere auch persönliche Faktoren zur Geltung kamen. 1975 nannte man § 42e ohne inhaltliche Veränderungen in §66 um, wie er heute noch im StGB steht.
Bis zum Jahre 2002 konnte die Sicherungsverwahrung nur im Strafurteil selbst angeordnet werden. Die Möglichkeit des Gerichts, die Sicherungsverwahrung im Strafurteil vorzubehalten, wurde im Jahre 2002 eingeführt. Ziel dieser Änderung war es vor allem, den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern zu verbessern. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg hatten gefordert, die Sicherungsverwahrung auch ohne Vorbehalt nachträglich anordnen zu können. Dies sah der Gesetzesentwurf der Rot-Grünen Koalition jedoch nicht vor.
Einige Länder verabschiedeten daraufhin eigene Gesetze, die eine generelle nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese in einer Entscheidung vom 10. Februar 2004 für verfassungswidrig, da nach Art. 72 Abs. 1 GG die Länder nur zuständig sind, soweit der Bund noch nicht gesetzgeberisch tätig geworden ist.
Da die Bedenken der Verfassungshüter ausschließlich formeller, nicht aber inhaltlicher Natur waren, konnte am 23. Juli 2004 das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung [1] in Kraft treten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsverwahrung
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 29.03.2007 22:21
von Ronny(etc)
Akuram hat geschrieben:
Was ist da nicht zu verstehen? Und ein "Gschmarre" ist es sicherlich nicht, was ich geschrieben habe! :icon_evil:
Besteht bei ihr noch ein Gefährdungspotenzial? Nein, sie hat ja die Morde nicht begangen, weil sie aufgrund einer Krankheit oder Abart dazu getrieben wurde, sondern aufgrund einer ideologischen Einstellung! Diese Einstellung mag zwar noch vorhanden sein, aber die Möglichkeit, diese in gleicher oder ähnlicher Weise zu verfolgen, wie vor 25 Jahren ist eben nicht mehr gegeben. Die RAF gibt es nicht mehr und auch sonst sind derlei geistige Strömungen im Deutschland von heute nicht mehr zu sehen.
Von daher ist ein Grund für eine Sicherheitsverwahrung nicht zu erkennen. Nur Verbrecher, die vom Gericht diese Sicherheitsverwahrung nach Ablauf ihrer Strafe auferlegt bekommen haben, bleiben weiter in Haft. Dies ist bei Mohnhaupt vom Gericht damals aber gar nicht festgestellt worden. Ergo, entweder man lässt sie jetzt frei, oder erst in 2 Jahren, aber dann wäre sie definitiv frei. Da man sie jetzt freigelassen hat, hat man sie wie jeden anderen Mörder auch behandelt, bei dem keine Sicherheitsverwahrung festgestellt wurde und der sich in seiner Haft ohne aufzufallen verhalten hat (Stichwort: gute Führung).
Wenn ich mir so durchlese, was Du hier geschrieben hast, dann frage ich mich, ob Du zu Ojektivität überhaupt fähig bist.
Schon mal drüber nachgedacht was vielleicht der Grund dafür sein könnte?
Vielleicht der, das die "Köpfe" dort sitzen/saßen wo sie hin gehören!!!
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 30.03.2007 09:58
von Akuram
Ronny(etc) hat geschrieben:
Schon mal drüber nachgedacht was vielleicht der Grund dafür sein könnte?
Vielleicht der, das die "Köpfe" dort sitzen/saßen wo sie hin gehören!!!
Das wiederum glaube ich eher nicht, oder willst Du mir erzählen, dass die grob geschätzten 20 Köpfe der RAF im Gefängnis die Einzigen sind, die linksradikale Ideologien entwickeln?
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 30.03.2007 14:49
von Ronny(etc)
Vielleicht waren es die einzigen, die den Mut hatten die Taten umzusetzen. Nicht vergessen, dies sind nur Vermutungen. Erzählen will ich Dir gar nix ;-)!
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 30.03.2007 16:13
von Akuram
[quote="Ronny(etc) "]
Vielleicht waren es die einzigen, die den Mut hatten die Taten umzusetzen. Nicht vergessen, dies sind nur Vermutungen. Erzählen will ich Dir gar nix ]
Deswegenhatte ich ja auch "geistige Strömungen" geschrieben und nicht nach dieser Ideologie Handelnde! ;-)
Re: Sensibles Thema - RAF-Terroristin kommt frei
Verfasst: 08.05.2007 12:23
von Akuram
Quelle:
http://www.faz.net
Christian Klar wird nicht begnadigt
Christian Klar bleibt in Haft
07. Mai 2007
Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit. Zugleich wies Köhler auch ein Gnadengesuch des ebenfalls inhaftierten früheren RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld ab. „Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden“, heißt es weiter.
Der heute 54 Jahre alte Klar sitzt seit Januar 1983 im Gefängnis. Er wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes von RAF-Terroristen an Arbeitgeber-Präsident Hanns Martin Schleyer, an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und am Bankier Jürgen Ponto zu fünfmal Lebenslang verurteilt. Sein Gnadengesuch hatte Klar schon bei Köhlers Amtsvorgänger Johannes Rau eingereicht.
Die heute 50 Jahre alte Birgit Hogefeld stieg zu einer Leitfigur der dritten RAF-Generation auf. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet. Dabei kamen ihr Komplize Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter ums Leben. Wegen der Ermordung eines amerikanischen Soldaten und des Bombenanschlags auf den amerikanischen Luftwaffenstützpunkt am Frankfurter Flughafen im Jahr 1985 wurde Frau Hogefeld 1996 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Entlassung aus dem Gefängnis ist frühestens im Jahr 2011 möglich. (Siehe auch: Hogefeld und die „dritte Generation“ der RAF)
Lob aus der Union
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Stoiber unterstützte die Entscheidung und sagte: „Ich halte sie in der Sache für richtig. Sie steht auch im Einklang mit dem Gerechtigkeitsempfinden einer großen Mehrheit in Deutschland.“ Bayerns Innenminister Beckstein, Stoibers möglicher Nachfolger im Ministerpräsidentenamt, äußerte im gleichen Sinne, Klar habe „seine Taten nie bereut und auch in jahrzehntelanger Haft nichts zu ihrer Aufklärung beigetragen“.
CDU-Generalsekretär Pofalla sagte, Köhler habe seine Entscheidung „vernünftig abgewogen“, er begrüße sie, weil es Klar an Reue habe vermissen lassen. Der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) äußerte „große Sympathie“ für das Vorgehen Köhlers. „Ich finde die Entscheidung gut.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Bosbach (CDU) sagte dem Sender NTV, er habe eine Begnadigung Klars immer abgelehnt, weil der frühere RAF-Terrorist „keine glaubhafte Reue“ zeige.
SPD-Generalsekretär Heil sprach von einer „souveränen Entscheidung“ des Bundespräsidenten. Mit Blick auf Äußerungen aus der CSU, im Falle einer Begnadigung Köhler möglicherweise 2009 in seinem Amt nicht zu bestätigen, nannte Heil einen „dreisten Versuch, den Bundespräsidenten zu nötigen“. Der FDP-Vorsitzende Westerwelle verwandte die Formel „keine Gnade ohne Reue“ und begrüßte deshalb Köhlers Entscheidung.
Kritik von den Grünen
Kritik kam aus den Reihen der Grünen. Deren Vorsitzende Claudia Roth sprach von einer „vertanen Chance“; eine Begnadigung hätte ein Signal sein können, dass der „Rechtsstaat eben nicht auf Rache setzt“. Die Mindesthaftzeit des Häftlings läuft im Januar 2009 aus.
Köhlers Entscheidung im Wortlaut:
„Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen. Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.
Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden. Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft.“
Ganz ohne Wertung meinerseits.
Irgend ein antikapitalistischer Troll wird schon wieder drauf anspringen.