vogibeule hat geschrieben:Frage hab dazu leider nichts im Netz gefunden.
War es nicht so das die Vorraussetzung dafür gegeben sein muss das der Impfstoff den Geimpften immunisiert bzw die Krankheit dadurch ausgerottet werden kann ?
Wie gesagt ich kann mich auch irren.
Unter "Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht" findest du was zu dem Thema, und zwar:
- WD3-3000-019/16 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht (aus 2016, d.h. vor COVID-19)
- WD3-3000-113/21 Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19
Google nach den genannten Aktenzeichen, dann gelangst du direkt zu den publizierten PDFs, die recht umfangreich sind. Vorteil am PDF, du kannst nach entsprechenden Keywords suchen.
Auszug aus 019/16:
3.5.4.2 Ziele von Impfungen und Impfpflicht
[...]
Zielsetzung einer Impfung kann sein:
[...]
b) der individuelle Schutz und der Schutz der Bevölkerung,
c) der Schutz der Bevölkerung oder eines definierten Bevölkerungsanteils.
[...]
zu b): [...]
Wenn die Erkrankung auch ohne Impfung selten ist bzw.
ihr gesundheitliches Schadenspotenzial gering, dann kann
es sein, dass der individuelle Schutz nicht mehr in einem
angemessenen Verhältnis zu den Nebenwirkungen und
damit auch den Kosten einer Impfung steht. Eine Impfpflicht
ist dann weder medizinisch noch ökonomisch ausreichend
zu begründen. Anders könnte es bei einigen
Infektionen (z. B. Hepatitis B) für bestimmte Berufsgruppen
– wie z. B. Chirurgen – oder andere Risikogruppen
aussehen, bei denen das Risiko, dass sie infiziert sind, erhöht
ist und die daher häufiger Infektionen weitergeben
können.
[...]
zu c):
Die Impfung dient nicht – oder heute nicht mehr – primär
dem eigenen Schutz des Geimpften, sondern der „Eradikation“
(Ausrottung) eines Keimes und damit der Erkrankung
auf Bevölkerungsebene. Ein Beispiel für ein erfolgreiches
Programm ist die Pockenimpfung, ein Beispiel für
ein bisher immer noch nicht ganz erfolgreiches Programm
ist die Polioimpfung, und ein Beispiel für einen
entsprechenden Versuch der Eradikation weltweit ist die
Hepatitis B-Impfung. Will man die Eradikation eines Erregers
erreichen, muss man die Bevölkerung zu einer hohen
Impfbeteiligung mit Raten um etwa 85 % bringen
(Silman/Allwright 1988 ).
Auch hier können, wie bei der Früherkennung, der individuelle
Nutzen und der bevölkerungsmedizinische Nutzen
konkurrierende Ziele sein. In Zeiten, in denen Autonomie
und Partizipation von Patienten und Bürgern einen hohen
ethischen Wert darstellen, bedarf das Verschweigen dieses
Zielkonfliktes schwergewichtiger ethischer Argumente
(Nuffield Council of Bioethics 2007).