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Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 08:23
von Bubba88
Hallo,
ich wollte mal wissen wie das soweit geregelt ist. Ich hab vor so 3-4-5 Jahren mal eins angefordert und bekommen. Wenn ich jetzt ein neues anfordere, ist es dann inhaltlich wie das erste oder kann es schlechter ausfallen (nichts zu schulden kommen lassen)?
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 09:45
von smued
Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 09:50
von Bubba88
smued hat geschrieben:Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
darf es auch "schlechter" ausfallen?
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 10:26
von Bubba88
Sowas ist mir auch bekannt, allerdings nicht, wie es nach ein paar Jahren aussieht. Mein damaliges war schon wirklich eins zum bewerben.
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 10:41
von smued
Bubba88 hat geschrieben:darf es auch "schlechter" ausfallen?
Meines Wissens nach - ja. Aber frage mich nicht, nach dem konkreten Zeitraum der verstrichen sein muss.
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 11:09
von Bubba88
Engelhardt hat geschrieben:Ich glaub ich hab dich auch missverstanden. Ich dachte du willst ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber nochmal anfordern. Du redest aber quasi von einem Zwischenzeugnis während du noch bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bist, oder?
Dann würde ich stark davon ausgehen, dass du dich natürlich auch verschlechtern kannst. Wäre ja fatal wenn nicht, findest du nicht?
Ja, da hab ich mich schlecht ausgedrückt. Ich möchte vom aktuellen Arbeitgeber ein neues.
Ich hatte ein gutes mit gutem Inhalt. Seit dem habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und ich sehe keinen Grund, warum es nicht nochmals so ausfallen sollte. Wenn es allerdings so passieren würde, würde ich mich damit ja so ein bisschen ins eigene Fleisch schneiden.
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 11:18
von smued
Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis
Verfasst: 25.01.2022 11:23
von Bubba88
Vielen Dank. Das hilft soweit weiter. Ein Teilwissen hab ich schon, nur eben nicht mehr so das genaue im Kopf gehabt. Auf die schnelle hatte ich es so auch nicht gefunden.
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smued hat geschrieben:Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
Dann anders formuliert, meine Beurteilungen wurden besser bzw. gleichbleibend. Abmahnungen usw. gab es keine und Beschwerden auch nicht.