Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
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Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Nehmen wir mal an, dass er für jeden Pfusch unter seiner Verantwortung länger arbeiten "musste".
Bei einer der Einfachheit angenommenen 40-Stunden-Woche kamen so 122,5 Wochen bzw. fast 2 1/4 Jahre raus. Die soll er jetzt bitte ganz einfach abfeiern und zuhause bleiben, dann kann er nicht noch mehr Zusatzkosten verursachen.
Win-Win-Situation für Stadt und Steuerzahler!
Ich denke, wenn er nicht so übermäßig involviert gewesen wäre beim Umbau und beim Umbau vom Umbau, dann wäre uns einiges erspart geblieben.
https://www.daz-augsburg.de/baureferent ... -euro-ein/
Bei einer der Einfachheit angenommenen 40-Stunden-Woche kamen so 122,5 Wochen bzw. fast 2 1/4 Jahre raus. Die soll er jetzt bitte ganz einfach abfeiern und zuhause bleiben, dann kann er nicht noch mehr Zusatzkosten verursachen.
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Ich denke, wenn er nicht so übermäßig involviert gewesen wäre beim Umbau und beim Umbau vom Umbau, dann wäre uns einiges erspart geblieben.
https://www.daz-augsburg.de/baureferent ... -euro-ein/
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Hat er die Überstunden in der Zeit angesammelt, in der er Kurti Unterschlupf gewährt hat?
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Wer soviel Überstunden macht hat für mich ein Schepperle.
Arschkriecher, karrieregeil, kein Vertrauen in Mitarbeiter oder was auch immer.
Für Ärzte oder ähnlichem gilt meine Aussage selbstverständlich nicht.
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Interessant wäre, wer die Überstunden genehmigt hat und abgezeichnet hat.
Update
Gibt es nicht eine Arbeitszeitverordnung, also wann Pausen einzulegen sind bzw. wie lange an einem Tag bzw. pro Woche maximal gearbeitet werden darf?
Update
Gibt es nicht eine Arbeitszeitverordnung, also wann Pausen einzulegen sind bzw. wie lange an einem Tag bzw. pro Woche maximal gearbeitet werden darf?
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
cavalier hat geschrieben:
Für Ärzte oder ähnlichem gilt meine Aussage selbstverständlich nicht.
Wieso gilt das hier nicht? Ein überarbeiteter Unfallchirurg, der diese Überstunden natürlich nicht freiwillig macht und du bei ihm unter dem Messer landest, in Ordnung? Ist doch ein gänzlich unterschiedlicher Sachverhalt. Mal ganz davon abgesehen das ein Schreibtischjob hier schon aus Prinzip nicht vergleichbar ist.
„Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf: die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“
- Von Krolock
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Bei jedem zweiten Beitrag merkt man, dass sich deine Teilnahme am Leben in Grenzen hält. Es gilt schon deshalb nicht, weil Ärzte ihre Mehrarbeit weder aus Geltungssucht, noch aus Karrieregeilheit oder Arschkriechertum absolvieren, sondern aus Gründen, die mit dem hippokratischen Eid und der Personalsituation zu tun haben, zefix. Denn ein überarbeiteter Arzt hat zwar ein höheres Risiko, Fehler zu begehen, stattdessen nach Hause zu gehen und sich auszuschlafen, lässt den Patienten auf dem Tisch aber u.U. sterben. Und so gibt es eine Menge Menschen, die beruflich an die Belastungsgrenze gehen MÜSSEN und dies nicht für den schnöden Mammon oder die perfekte Karriere tun.el_bart0 hat geschrieben:Wieso gilt das hier nicht? Ein überarbeiteter Unfallchirurg, der diese Überstunden natürlich nicht freiwillig macht und du bei ihm unter dem Messer landest, in Ordnung? Ist doch ein gänzlich unterschiedlicher Sachverhalt. Mal ganz davon abgesehen das ein Schreibtischjob hier schon aus Prinzip nicht vergleichbar ist.
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Das es aber erst dazu kommt, überhaupt sein Personal im Krankenhaus so überstrapaziert zu wissen, finde den Fehler. Ich hab ja angemerkt das ein Vergleich zum Schreibtischjob hier überhaupt nicht in Frage kommen kann. Daher sollte man hier auch keine Anmerkung machen, wie "Ärzte ausgenommen". Ganz anderer Themenbereich und dennoch muss man kritisieren das es immer noch so überarbeitete Ärzte gibt, die dann halt letztlich Fehler machen, die sie im ausgeruhten Zustand nicht gemacht hätten. Ganz anderes Beispiel wenn ein Katastrophenfall wie damals in Eschede eintritt, um nur ein Beispiel zu nennen. Hier kommt jeder Beteiligte an seine Belastungsgrenze und bricht dann eben teils auch dadurch unter der Last zusammen, ohne dass dieser Zustand ab Eintritt der Katastrophe vorab effektiv zu verhindern gewesen wäre. Aber wir driften total vom eigentlichen Thema ab.
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Deine Meinung steht nicht wirklich im Einklang mit gültigem (Eu-)Recht:Von Krolock hat geschrieben:Bei jedem zweiten Beitrag merkt man, dass sich deine Teilnahme am Leben in Grenzen hält. Es gilt schon deshalb nicht, weil Ärzte ihre Mehrarbeit weder aus Geltungssucht, noch aus Karrieregeilheit oder Arschkriechertum absolvieren, sondern aus Gründen, die mit dem hippokratischen Eid und der Personalsituation zu tun haben, zefix. Denn ein überarbeiteter Arzt hat zwar ein höheres Risiko, Fehler zu begehen, stattdessen nach Hause zu gehen und sich auszuschlafen, lässt den Patienten auf dem Tisch aber u.U. sterben. Und so gibt es eine Menge Menschen, die beruflich an die Belastungsgrenze gehen MÜSSEN und dies nicht für den schnöden Mammon oder die perfekte Karriere tun.
"Das Arbeitszeitgesetz gilt dabei für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, Praktikanten und Auszubildende, allerdings nicht für:
Chefärzte
teilweise Hausangestellte
Arbeitnehmer im Bereich der Kirchen
Bäckereien
Konditoreien
teilweise öffentlichen Dienst
Seefahrt/ Binnenschifffahrt
Luftfahrt
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes informieren. Das kann z.B. in Form eines Aushangs des Arbeitszeitgesetzes, der geltenden Tarifverträge und getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erfolgen.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden, darf aber bis auf 10 Stunden überschritten werden, sofern innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet.
Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen. Die Anfahrt zur Arbeit gilt dagegen nicht als Arbeitszeit. Das Umkleiden auf der Arbeit gilt nur als vergütungspflichtige Arbeitszeit, sofern der Arbeitgeber das Tragen von Arbeitskleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Bereitschaftsdienste eines Arztes im Krankenhaus gelten ebenfalls als Arbeitszeit. Anders dagegen sieht es im Falle der Rufbereitschaft aus: Diese gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit"
Quelle: https://m.thieme.de/viamedici/arzt-im-b ... t%20werden.
Siehe auch: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... 5&type=999
- Von Krolock
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Die Realität ist nicht meine Meinung. Es gibt unzählige Ausführungsbestimmungen, die Ausnahmen zu geltenden Gesetzen erlauben, zudem haben in jeder Branche Angestellte oder Arbeiter erlebt, dass geltende Gesetze einzuklagen wären, was mit nicht unerheblichen Konsequenzen verbunden sein könnte. Beamten geht’s da etwas besser, die haben haben aber mehr reglementierte Ausnahmen und der Selbständige regelt seine Dinge ohnehin anders.aev-panther hat geschrieben:Deine Meinung steht nicht wirklich im Einklang mit gültigen Gesetzen:
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Am Bartls Stelle hätte ich immer Angst mich unters Messer zu legen.
Nach dem Vorgespräch mit dem operierenden Arzt müßte der ja zu dem Schluss kommen, „weniger ist mehr“
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Kein Schwanz ist so hart wie das Leben
Horst Schimanski
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Interessante Aussage zum Thema Gültigkeit/ Umsetzung/Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.Von Krolock hat geschrieben:Die Realität ist nicht meine Meinung. Es gibt unzählige Ausführungsbestimmungen, die Ausnahmen zu geltenden Gesetzen erlauben, zudem haben in jeder Branche Angestellte oder Arbeiter erlebt, dass geltende Gesetze einzuklagen wären, was mit nicht unerheblichen Konsequenzen verbunden sein könnte. Beamten geht’s da etwas besser, die haben haben aber mehr reglementierte Ausnahmen und der Selbständige regelt seine Dinge ohnehin anders.
Willst Du damit ausdrücken, dass sich jeder "in der Realität" seine eigene Rechtsauslegung schaffen kann/darf?
Ist das dann auch auf andere Bereiche übertragbar, z.B. auf das gerade parallel diskutierte Thema " Bayern-Ticket"?
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Sehr gut!Augsburger Punker hat geschrieben:https://www.facebook.com/20253101365838 ... 828253723/
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Hier mal was aus der Stellungnahme der Stadt dazu.
https://presse-augsburg.de/nach-kritik- ... E-MiktbyFg
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Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
OB Frau weber kann verstehen das es befremdlich wirkt eine solche Forderung rückwirkend bis ins jahr 94.
Ich frage mich was ein normaler Arbeitgeber bei einer solchen Forderung entgegen würde?befremdliches schweigen und der freundliche Hinweis auf die Rechtslage mit einem grinsenden "und tschüss". Verjährungsfristen soll es geben... Aber wie ich in anderen threads gelernt habe, recht und Gesetz sind ja scheinbar flexibel auslegbar, sprich je nach Gusto.
Und bitte nicht auf die Goldwaage legen. Ja die Ironie im Text ist zu offensichtlich, auch ohne entsprechende smileys.
Ich frage mich was ein normaler Arbeitgeber bei einer solchen Forderung entgegen würde?befremdliches schweigen und der freundliche Hinweis auf die Rechtslage mit einem grinsenden "und tschüss". Verjährungsfristen soll es geben... Aber wie ich in anderen threads gelernt habe, recht und Gesetz sind ja scheinbar flexibel auslegbar, sprich je nach Gusto.
Und bitte nicht auf die Goldwaage legen. Ja die Ironie im Text ist zu offensichtlich, auch ohne entsprechende smileys.
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Ein "normaler" AG regelt sowas - Bei mir im Betrieb ist das recht einfach:el_bart0 hat geschrieben: Ich frage mich was ein normaler Arbeitgeber bei einer solchen Forderung entgegen würde?
Überstunden müssen vorab von der Führungskraft genehmigt werden, ansonsten verfallen die am Monatsende und ich hab Pech gehabt.
Maximal 20 Stunden pro Monat sind möglich.
Und es gibt keine Auszahlung, sondern lediglich ein Zeitkonto mit einem Deckel bei 150 Stunden.
Solang noch Feuer in uns brennt: Volle Kraft voraus!
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Oder ganz einfach:
Überstunden sind Mit dem Arbeitsgehalt abgegolten. Hatte ich auch schon einige mal.
Überstunden sind Mit dem Arbeitsgehalt abgegolten. Hatte ich auch schon einige mal.
- Cassy O'Peia
- Hockeygott
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Ist bei mir z.B. auch so.Sepp-Wurzel hat geschrieben: Überstunden sind Mit dem Arbeitsgehalt abgegolten.
AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
achtung!sepp-wurzel hat geschrieben:oder ganz einfach:
überstunden sind mit dem arbeitsgehalt abgegolten. Hatte ich auch schon einige mal.
- „erforderliche überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem gehalt abgegolten.“ - eine solche klausel ist unwirksam, da der arbeitnehmer nicht erkennen kann, wann überstunden erforderlich sein sollen (bag, urteil vom 1. September 2010, az. 5 azr 517/09). Folge: Hast du überstunden gemacht, kannst du von deinem arbeitgeber verlangen, dass er sie auch bezahlt.
- „überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem gehalt abgegolten, soweit sie einen umfang von drei stunden pro woche/zehn stunden pro kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende überstunden werden auf der grundlage des monatlichen grundgehaltes gesondert bezahlt.“ - diese klausel ist wirksam (vgl. Bag, urteil vom 16. Mai 2012, az. 5 azr 331/11; lag mecklenburg-vorpommern, urteil vom14. September 2021, az. 2 sa 26/21). Denn die anzahl der überstunden muss zeitlich genau eingegrenzt sein und darf das übliche maß nicht überschreiten. Alles darüber hinaus muss der arbeitgeber bezahlen.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
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AW: Baureferent Merkle: 240.000 Euro für Überstunden
Mir scheint die Debatte, auch in vielen Leserbriefen in der AZ, zumindest teilweise von Neid getrieben zu sein. Es wurde berichtet, dass Herr Merkle zu seiner Entlastung eine zusätzliche Stelle beantragt habe und ihm diese nicht genehmigt worden sei. Wenn dieser Sachverhalt zutrifft, hat er der Stadt Augsburg offenbar über mehrere Jahre hinweg eine Planstelle eingespart, die sicherlich mehr gekostet hätte als die Forderungen nun ausmachen. Auch die Hinweise, die Forderung komme zur Unzeit sind falsch. Wann war die Stadt(kasse) Augsburg in den letzten 30 Jahren nicht klamm?
Und all jene die nach einer Spende des Betrags schreien sei gesagt, dass bei einem solchen Betrag die staatliche Zwangsspende, auch als Einkommensteuer bezeichnet, voll zuschlagen wird.
Und all jene die nach einer Spende des Betrags schreien sei gesagt, dass bei einem solchen Betrag die staatliche Zwangsspende, auch als Einkommensteuer bezeichnet, voll zuschlagen wird.
Ohne Ziel ist jeder Schuß ein Treffer!