Danke, Bayerischer Rundfunk
Verfasst: 25.09.2003 14:58
				
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In Art. 2 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes heißt es übrigens wie folgt:
			Es darf also ein namhafter Fußballreporter nicht für eine Partei im Landtag sitzen, während im Bereich der Politik nach wie vor BR-Leute ungeniert ihre Nähe oder jedenfalls mangelnde Distanz zur CSU rüberbringen dürfen. Das soll mal einer verstehen können...25.09.2003 14:05 Uhr
Mikrophon statt Mandat
Günther Koch bleibt Radio-Reporter
Der Rundfunkreporter Günther Koch wird sein SPD-Landtagsmandat nun doch nicht annehmen. Das teilte der Bayerische Rundfunk (BR) am Donnerstag nach einem Gespräch Kochs mit BR-Intendant Thomas Gruber mit. Günther Koch bleibe Fußballreporter.
Um weiter für den Bayerischen Rundfunk tätig bleiben zu dürfen, verzichtet der Fußball-Reporter Günther Koch auf sein am Sonntag für die SPD errungenes Landtagsmandat.
Wie der BR am Donnerstag in München mitteilte, hat sich Koch nach einem Gespräch mit dem Intendanten Thomas Gruber entschlossen, sein Mandat als Landtagsabgeordneter nicht anzunehmen. Die Entscheidung fiel Koch laut BR dabei „alles andere als leicht“.
BR-Intendant Thomas Gruber erklärte, die von ihm bereits im vergangenen Jahr geäußerte Unvereinbarkeit von politischem Mandat und Reportertätigkeit gelte weiter. Er habe dies noch vor der Wahl in einer Dienstanweisung formuliert.
Gruber erklärte, Koch habe wohl „aufgrund von Kommunikationsdefiziten“ bis zuletzt geglaubt, beide Jobs machen zu können.
Die von Koch erhoffte Vereinbarkeit von Mandat und Mikrophon scheiterte jedoch an den Regularien des Senders.
Gruber betonte, er freue sich über Kochs Entscheidung: „Nun bleibt Koch in seiner unverwechselbaren Art als Markenzeichen der Fußballreportage erhalten.“
Obwohl er nur über die Zweitstimme zu wählen war, hatte der 61-Jährige am Sonntag mit 54.000 Stimmen das beste Ergebnis der mittelfränkischen Sozialdemokraten geholt, obwohl er als reiner Listenbewerber ohne eigenen Stimmkreis angetreten war.
Der Fall des vor allem als leidenschaftlicher Reporter von Spielen des 1. FC Nürnberg bekannt gewordenen Koch hatte im Wahlkampf hohe Wellen geschlagen und einen Streit zwischen CSU und Sozialdemokraten ausgelöst.
Die SPD hatte den durch die Bundesliga-Konferenzschaltung bundesweit bekannten Hörfunk-Reporter als populären Stimmenfänger für die fränkische SPD zu einer Kandidatur eingeladen, nachdem sich die aus Nürnberg stammende Bundesfamilienministerin Renate Schmidt nicht mehr für den Landtag beworben hatte.
Sechs Wochen vor der Wahl hatte der Reporter bereits eine Sendepause einlegen, die laut Gruber ab sofort beendet ist.
In Art. 2 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes heißt es übrigens wie folgt:
Juchhu, es lebe die Arroganz der (CSU-)Macht :evil:Art. 2 Schutz der freien Mandatsausübung
(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bayerischen Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes zu bewerben, es zu übernehmen oder auszuüben.
(2) Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Mandat sowie der Annahme und Ausübung eines Mandats sind unzulässig.
(3) Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung eines Mandats ist unzulässig. Eine Kündigung ist im übrigen nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder mit der Einreichung des Wahlvorschlags. Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort.