Autobahnraser muss ins Gefängnis
Autobahnraser muss ins Gefängnis
"Grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrstil":
Der Karlsruher Autobahnraser muss den Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter mit eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung büßen. Das Amtsgericht Karlsruhe sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der DaimlerChrysler-Ingenieur im vergangenen Juli durch Drängelei auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe den tödlichen Unfall verursacht hatte. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Das Gericht sprach den 34-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Sein Führerschein wird für 18 Monate entzogen. Das Schöffengericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung sowie einen einjährigen Führerscheinentzug gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Rolf F.: "Ich bin gar nicht so, wie man mich dargestellt hat"
Die monatelange Fahndung nach dem Todesraser hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mit dem Strafmaß habe das Gericht "nicht das Volk oder die Presse befriedigen" wollen, betonte Hecking. Die Indizien hätten eindeutig gegen den Angeklagten gesprochen, der eine Verwicklung in den Unfall bestreitet. Die vier Hauptzeugen hätten das tragische Unfallgeschehen übereinstimmend geschildert. Der dunkle Mercedes CL 600 Coupé mit seinen auffälligen Doppelscheinwerfern sei eindeutig identifiziert worden.
Demnach war der Mann am 14. Juli 2003 kurz vor 5.30 Uhr mit seinem Dienstwagen vom DaimlerChrysler-Werk Sindelfingen aufgebrochen, um zur Teststrecke nach Papenburg in Niedersachsen zu fahren. Kurz vor 6.00 Uhr überholte er auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe drei Wagen, in denen die nun vier entscheidenden Zeugen saßen. Mit Tempo 220 bis 250 raste er bis auf wenige Meter auf den Kleinwagen der 21-Jährigen auf. Vor Schreck riss die Frau ihr Lenkrad nach rechts herum. Ihr Auto kam ins Schleudern und prallte neben der Fahrbahn gegen zwei Bäume. Die Mutter und ihr zwei Jahre altes Mädchen waren sofort tot.
Der Fahrer des 500 PS starken Mercedes, der den Wagen der Frau halb auf dem linken Grünstreifen überholt hatte, war zum Zeitpunkt des Aufpralls bereits rund 150 Meter enteilt. Er habe den Unfall vermutlich gar nicht bemerkt, sagte die Richterin. Der ursprünglich ebenfalls erhobene Vorwurf der Unfallflucht war von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens fallen gelassen worden.
Der Angeklagte machte sich verdächtig
Der Mann habe sich nach dem Unfall verdächtig gemacht. Tagelang habe er sich immer wieder nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt. Durch eine fingierte Weg-Zeit-Berechnung habe er versucht, den Eindruck zu erwecken, dass er erst zehn Minuten nach dem Unfall den Autobahnabschnitt passiert habe.
Die Richterin kritisierte Kollegen des DaimlerChrysler-Ingenieurs, die sich auf Erinnerungslücken berufen hatten. In keinem Verfahren habe sie jemals eine "derartige Widerwilligkeit" von Zeugen erlebt, auf Fragen zu antworten, sagte Hecking. Keiner habe als "Nestbeschmutzer" gelten wollen. Um so glaubwürdiger seien Aussagen der Kollegen gewesen, dass der Mann schon länger als rücksichtsloser Raser bekannt gewesen sei. Der tödliche Unfall sei Folge eines solchen "grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrstils".
Die Mutter der getöteten Frau sagte nach dem Urteilsspruch unter Tränen: "Das ist eine gewisse Genugtuung, auch wenn es nicht viel ist." Nebenkläger Paul Kleiser, der den Vater des getöteten Mädchens vertrat, sagte: "Spätestens nach den Zeugenaussagen und den Sachverständigen hätte der Angeklagte zugeben müssen, dass er es war. Dann hätte er wahrscheinlich auch eine Bewährungsstrafe erhalten."
http://www.stern.de
Der Karlsruher Autobahnraser muss den Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter mit eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung büßen. Das Amtsgericht Karlsruhe sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der DaimlerChrysler-Ingenieur im vergangenen Juli durch Drängelei auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe den tödlichen Unfall verursacht hatte. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Das Gericht sprach den 34-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Sein Führerschein wird für 18 Monate entzogen. Das Schöffengericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung sowie einen einjährigen Führerscheinentzug gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Rolf F.: "Ich bin gar nicht so, wie man mich dargestellt hat"
Die monatelange Fahndung nach dem Todesraser hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mit dem Strafmaß habe das Gericht "nicht das Volk oder die Presse befriedigen" wollen, betonte Hecking. Die Indizien hätten eindeutig gegen den Angeklagten gesprochen, der eine Verwicklung in den Unfall bestreitet. Die vier Hauptzeugen hätten das tragische Unfallgeschehen übereinstimmend geschildert. Der dunkle Mercedes CL 600 Coupé mit seinen auffälligen Doppelscheinwerfern sei eindeutig identifiziert worden.
Demnach war der Mann am 14. Juli 2003 kurz vor 5.30 Uhr mit seinem Dienstwagen vom DaimlerChrysler-Werk Sindelfingen aufgebrochen, um zur Teststrecke nach Papenburg in Niedersachsen zu fahren. Kurz vor 6.00 Uhr überholte er auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe drei Wagen, in denen die nun vier entscheidenden Zeugen saßen. Mit Tempo 220 bis 250 raste er bis auf wenige Meter auf den Kleinwagen der 21-Jährigen auf. Vor Schreck riss die Frau ihr Lenkrad nach rechts herum. Ihr Auto kam ins Schleudern und prallte neben der Fahrbahn gegen zwei Bäume. Die Mutter und ihr zwei Jahre altes Mädchen waren sofort tot.
Der Fahrer des 500 PS starken Mercedes, der den Wagen der Frau halb auf dem linken Grünstreifen überholt hatte, war zum Zeitpunkt des Aufpralls bereits rund 150 Meter enteilt. Er habe den Unfall vermutlich gar nicht bemerkt, sagte die Richterin. Der ursprünglich ebenfalls erhobene Vorwurf der Unfallflucht war von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens fallen gelassen worden.
Der Angeklagte machte sich verdächtig
Der Mann habe sich nach dem Unfall verdächtig gemacht. Tagelang habe er sich immer wieder nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt. Durch eine fingierte Weg-Zeit-Berechnung habe er versucht, den Eindruck zu erwecken, dass er erst zehn Minuten nach dem Unfall den Autobahnabschnitt passiert habe.
Die Richterin kritisierte Kollegen des DaimlerChrysler-Ingenieurs, die sich auf Erinnerungslücken berufen hatten. In keinem Verfahren habe sie jemals eine "derartige Widerwilligkeit" von Zeugen erlebt, auf Fragen zu antworten, sagte Hecking. Keiner habe als "Nestbeschmutzer" gelten wollen. Um so glaubwürdiger seien Aussagen der Kollegen gewesen, dass der Mann schon länger als rücksichtsloser Raser bekannt gewesen sei. Der tödliche Unfall sei Folge eines solchen "grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrstils".
Die Mutter der getöteten Frau sagte nach dem Urteilsspruch unter Tränen: "Das ist eine gewisse Genugtuung, auch wenn es nicht viel ist." Nebenkläger Paul Kleiser, der den Vater des getöteten Mädchens vertrat, sagte: "Spätestens nach den Zeugenaussagen und den Sachverständigen hätte der Angeklagte zugeben müssen, dass er es war. Dann hätte er wahrscheinlich auch eine Bewährungsstrafe erhalten."
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Es ist schlimm, dass die Frau und ihre Tochter gestorben sind.
Trotzdem kann ich die Strafe irgendwie nicht ganz nachvollziehen. Mal angenommen, man ist selber auf der linken Spur unterwegs, und es ist ja sicher schon jedem passiert, dass kurz vor einem ein langsam fahrender Wagen ausschert. Könnte ja sein dass sich der Fahrzeuglenker nicht ausreichend im Rückspiegel vergewissert hat, ob nicht einer hinter ihm schneller fährt. Und wenn er dann vor lauter Schreck das Steuer nach rechts reisst und dabei einen Unfall verursacht (muss ja nicht gleich tödlich sein), ist man dann auch Schuld?
Ich meine jetzt nicht diese krasse Situation mit "auf dem Grünstreifen überholen", das ist natürlich völliger Quatsch und sollte auch bestraft werden, aber gerade die oben beschriebene Situation ist sicher schon bei mehreren vorgekommen.
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären?!?
Trotzdem kann ich die Strafe irgendwie nicht ganz nachvollziehen. Mal angenommen, man ist selber auf der linken Spur unterwegs, und es ist ja sicher schon jedem passiert, dass kurz vor einem ein langsam fahrender Wagen ausschert. Könnte ja sein dass sich der Fahrzeuglenker nicht ausreichend im Rückspiegel vergewissert hat, ob nicht einer hinter ihm schneller fährt. Und wenn er dann vor lauter Schreck das Steuer nach rechts reisst und dabei einen Unfall verursacht (muss ja nicht gleich tödlich sein), ist man dann auch Schuld?
Ich meine jetzt nicht diese krasse Situation mit "auf dem Grünstreifen überholen", das ist natürlich völliger Quatsch und sollte auch bestraft werden, aber gerade die oben beschriebene Situation ist sicher schon bei mehreren vorgekommen.
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären?!?
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Der Täter hat doch bis jetzt noch keine Straftaten begangen. Hat er da dann nicht, da es sich ja auch um einen zweifelhaften Fall handelt, eine Bewährungsstrafe "verdient"? :? Und wenns zweifelhaft ist, müsste es ja eigentlich auch "In dubio pro reo" geben, oder?
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Keine Ahung wo der ist, wenn man ihn mal braucht :wink:
Hab ihn auch schon lange nicht mehr hier gesehn.
Aber laut Bericht hätte er ja auf Bewährung bekommen, wenn er gestanden hätte.
Mir gehts ja auch nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Strafe an sich.
Hab ihn auch schon lange nicht mehr hier gesehn.
Aber laut Bericht hätte er ja auf Bewährung bekommen, wenn er gestanden hätte.
Mir gehts ja auch nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Strafe an sich.
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Was zum Geier muß man überhaupt mit über 220 km/h rumbrettern????
Kann mir das einer erklären?
Ehrlich gesagt finde ich die Strafe noch zu gering.
Da ist echt mal die Regierung gefragt, etwas gegen diese Raserei zu unternehmen. PRO TEMPO 140 km/h auf Autobahnen!!!
Kann mir das einer erklären?
Ehrlich gesagt finde ich die Strafe noch zu gering.
Da ist echt mal die Regierung gefragt, etwas gegen diese Raserei zu unternehmen. PRO TEMPO 140 km/h auf Autobahnen!!!
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Klar braucht das kein Mensch, mit der Geschwindigkeit rumzubrechen! Aber leider kann man keinem da einen Strick draus drehn, weil es in Deutschland erlaubt ist.
Und Tempo 140, bin ja gespannt ob die das hier durchringen können.
Und Tempo 140, bin ja gespannt ob die das hier durchringen können.
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" hat geschrieben:Klar braucht das kein Mensch, mit der Geschwindigkeit rumzubrechen! Aber leider kann man keinem da einen Strick draus drehn, weil es in Deutschland erlaubt ist.
Und Tempo 140, bin ja gespannt ob die das hier durchringen können.
Deswegen ist da auch die Regierung endlich mal gefragt!!!!
In keinem anderen Land der Welt, wird diesen verkappten Schummel-Schumis sowas zugestanden, nur bei uns!
Aber lang lebe die europäische Vereinigung und der restliche Pillepalle...
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" hat geschrieben:Klar braucht das kein Mensch, mit der Geschwindigkeit rumzubrechen! Aber leider kann man keinem da einen Strick draus drehn, weil es in Deutschland erlaubt ist.
Schmarrn!
Natürlich kann jeder so schnell fahren wie er will, worin ich auch kein Problem sehe. Aber wohin kommen wir denn, wenn ein Testfahrer seine "Macht" ausnutzt mit einem fetten Geschoss auf 8 mm aufzufahren und Leute zu gefährden?
Hätte ruhig mehr Strafe bekommen sollen, um andere "Drängler" und "Lichthuper" abzuschrecken!
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" hat geschrieben:Was zum Geier muß man überhaupt mit über 220 km/h rumbrettern????
Kann mir das einer erklären?
[size=18px]Ehrlich gesagt finde ich die Strafe noch zu gering.[/size]
Da ist echt mal die Regierung gefragt, etwas gegen diese Raserei zu unternehmen. PRO TEMPO 140 km/h auf Autobahnen!!!
Wenn 100%ig nachgewiesen werden kann, der Mann hat den Unfall verursacht und ist Schuld dann stimme ich Dir zu.
Allerdings liegt IMHO genau darin das Problem. Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass der ohne den gewaltigen Medienrummel in diesem Fall vollkommen ohne Freiheitsstrafe davongekommen wäre.
Ich bin gespannt auf die Revision, und zu der wirds kommen, garantiert!
Über die sinnlose Raserei auf unseren Autobahnen braucht man glaub ich gar nicht erst zu diskutieren....
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Problem an dem ganzen Fall ist, daß meiner Meinung nach keine ausreichenden Beweise vorliegen die den "Täter" zweifelsfrei identifizieren. Die Höhe der Strafe halte ich, wie der Nebenklägeranwalt, erstmal für nebensächlich. Frage ist, darf man jemanden mit dieser Beweislage überhaupt verurteilen. Denn durch die imense Öffentlichkeit besteht leider die Gefahr, daß Zeugen sich nicht immer an wahre Begebenheiten erinnern, sondern an das was die Medien suggerieren. Da spielt es auch keine Rolle, daß der Typ definitv nicht ganz koscher ist.
Wenn ich den Fall ganz richtig mitbekommen habe, dann ist zumindest erwiesen, daß die Getötete nicht kurz vor dem Raser ausgeschert ist, sondern sie war glaube ich schon auf der linken Spur.
P.S.: PRO Tempolimit
Wenn ich den Fall ganz richtig mitbekommen habe, dann ist zumindest erwiesen, daß die Getötete nicht kurz vor dem Raser ausgeschert ist, sondern sie war glaube ich schon auf der linken Spur.
P.S.: PRO Tempolimit
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
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" hat geschrieben:" hat geschrieben:Klar braucht das kein Mensch, mit der Geschwindigkeit rumzubrechen! Aber leider kann man keinem da einen Strick draus drehn, weil es in Deutschland erlaubt ist.
Schmarrn!
Natürlich kann jeder so schnell fahren wie er will, worin ich auch kein Problem sehe. Aber wohin kommen wir denn, wenn ein Testfahrer seine "Macht" ausnutzt mit einem fetten Geschoss auf 8 mm aufzufahren und Leute zu gefährden?
Hätte ruhig mehr Strafe bekommen sollen, um andere "Drängler" und "Lichthuper" abzuschrecken!
Wer redet denn von 8 mm? Hast du dir nicht mein erstes Posting durchgelesen? Da hatte ich nicht explizit nach diesem Fall gefragt, sondern habe es verallgemeinert.
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" hat geschrieben:Wenn ich den Fall ganz richtig mitbekommen habe, dann ist zumindest erwiesen, daß die Getötete nicht kurz vor dem Raser ausgeschert ist, sondern sie war glaube ich schon auf der linken Spur.
P.S.: PRO Tempolimit
Das weiss ich leider nicht, hab ich jetzt auch so genau nirgends nachlesen können.
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Kann mich jetzt täuschen, aber irgendwo stand mal zu lesen, daß hinter der ganzen Geschichte mehr steckt.
Angeblich soll der jetzt Veruteilte nur seinen Chef bzw. ein höheres Tier bei MB gedeckt haben...
Kann aber natürlich auch von http://www.weltverschwoehrungstherorien.de stammen. :wink:
Angeblich soll der jetzt Veruteilte nur seinen Chef bzw. ein höheres Tier bei MB gedeckt haben...
Kann aber natürlich auch von http://www.weltverschwoehrungstherorien.de stammen. :wink:
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Super Urteil... :!: :!: :!:
Die Hardcore-Raser lernen es zwar erst, wenn sie tot sind,
aber immerhin ein Anfang...
Die Hardcore-Raser lernen es zwar erst, wenn sie tot sind,
aber immerhin ein Anfang...
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" hat geschrieben:Der Täter hat doch bis jetzt noch keine Straftaten begangen. Hat er da dann nicht, da es sich ja auch um einen zweifelhaften Fall handelt, eine Bewährungsstrafe "verdient"? :? Und wenns zweifelhaft ist, müsste es ja eigentlich auch "In dubio pro reo" geben, oder?
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§ 222: Fahrlässige Tötung
"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Alternative b, Abs. 3 Nr. 2: Fahrlässige Gefährdung des Starssenverkehrs
"Wer im Strassenverkehr ... grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ... gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer in den Fällen des Absatzes 1
[size=9px](1.)[/size] die Gefahr fahrlässig verursacht oder
[size=9px](2.)[/size] fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wir mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hi,
als Jurastudent kann ich Dir sagen, dass man bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren die Strafe zu Bewährung aussprechen kann! Im Normalfall werden aber alle Zeitstrafen von über 1 Jahr und 3 Monaten nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt.
Um bei einer höheren Zeitstrafe (also von 1 Jahr und 3 Monaten bis 2 Jahren) Bewährung zu erlangen, muss diese "Milde" schon sehr gut begründet sein. Z.Bsp.: mit gutem Führungszeugnis, Geständnis, Reue und dergleichen.
Der Hauptgrund warum der Testfahrer keine Bewährung bekommen hat, liegt vor allem im fehlenden Geständnis und der daraus resultierenden nichtvorhandenen Reue!
Sein Wagen wurde einwandfrei identifiziert. (lediglich das Nummernschild konnte keiner nennen) Nur aufgrund dieser Zeugenaussagen, wurde der Fahrer ja auch gefunden, der am Unfallort ja nicht stehen geblieben war. Das es sich dann um einen Testfahrer von Daimler-Chrysler handelte, der genau zu diesem Zeitpunkt am Unfallort war, der für seine schnelle Fahrweise bekannt ist, dessen Auto haargenau mit der Zeugenaussage übereinstimmt und sich im Laufe des Prozesses in Widersprüche verstrickt hat und auch wärend der Ermittlungsarbeiten sich selbst theoretisch für den gesuchten Fahrer gehalten hat, lässt eigentlich jeden Zweifel ausschliessen, das es sich um jemand anderen gehandelt haben könnte.
Nächste Frage ist nun, hat er den Unfall überhaupt verursacht?
Nach den Zeugenaussagen, Ja!
Er sei mit, im wahrsten Sinne des Wortes, mit halsbrecherischer Geschwindigkeit auf den Kleinwagen aufgefahren und hätte ihn teils auf der Strasse, teils auf dem linken Grünstreifen überholt. Darufhin verlor die Wagenlenkerin des vorausfahrenden Wagens die Kontrolle und fuhr in das rechts an die Fahrbahn angrenzende Waldstück und verstarb.
Folglich ist die Überholaktion des Testfahrers kausal für den Unfall der Kleinwagenfahrerin. Sprich wenn er nicht so gewagt überholt hätte, wäre sie auch nicht von der Fahrbahn abgekommen.
Hatte sie vorher nach links auf die Überholspur ausgeschert?
Laut Zeugenaussagen, Nein.
Sie wäre schon eine ganze Weile auf dieser Spur gewesen.
Dem zu folge brauchte sich der Fahrer auch nicht damit herausreden, dass es sich um ein plötzlich auftretendes Hinderniss handelte, dem er nur noch mit einem gewagten Überholversuch ausweichen konnte.
All dies führte das Gericht zu dem Schluss, dass der Testfahrer schuldig war. Ein "in dubio pro reo" kann also nicht in Betracht kommen.
Trotz all diesen Beweisen und Indizien beharrt der Fahrer weiterhin darauf, an dem Unfall nicht schuldig gewesen zu sein, bzw. gar nicht beteiligt und anwesend gewesen zu sein.
Von Geständnis und Reue kann also nicht die Rede sein. Es bleibt dem Richter daher gar nichts anderes übrig, als diese Milderungsgründe ausser Acht zu lassen, das sie nicht vorliegen.
Der Testfahrer hatte sich bis jetzt nichts zu schulden kommen lassen und wurde wohl auch gerade deswegen mit einer für meine Begriffe sehr milden Strafe bedacht.
Fazit: 1 Jahr und 6 Monate sind eine Strafe, die aufgrund oben genannter Gründe kaum mehr zur Bewährung ausgesprochen werden konnte und bei weitem unter der möglichen Höchststrafe liegt.
Im übrigen komme ich aus Karlsruhe und kenne die Strecke. Es handelt sich um eine 3-spurige Autobahn, die vollkommen gerade und auf mehrere Kilometer einsehbar ist. Sie wird vor allem von großen Limousinen gerne als private Rennstrecke benutzt, da sie kein Tempolimit besitzt und :!: auch das Rechts-Überholen auf dem Seitenstreifen möglich ist! Habe ich alles selber schon miterlebt. Ist ein klasse Gefühl, wenn auf einmal einer mit 230 Km/h rechts auf dem Seitenstreifen an Dir vorbei donnert.
Gruß
Tar-Akuram
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Das Urteil ist einfach ein Witz!!! Eine Schmerzensgeldzahlung an die Hinterbliebenen wäre wohl das einzig richtige gewesen.
Haftstrafe?? Nicht unberechtigt, aber wem nützt das??? Führerscheinentzug??? Blödsinn, wer fährt im Knast Auto :roll: ???
Haftstrafe?? Nicht unberechtigt, aber wem nützt das??? Führerscheinentzug??? Blödsinn, wer fährt im Knast Auto :roll: ???
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@Ronny(etc):
LOL, so wie Du Dir das vorstellst, ist es nun nicht ganz.
Erst Knast, dann Führerschein weg. Will sagen, wenn er aus dem Knast rauskommt, hat er immer noch keinen Lappen, denn erst jetzt fängt die Zeit für den Führrerschein zu laufen an, auch wenn er ihn gleich bei Haftantritt abgeben muss.
Gruß
Tar-Akuram
LOL, so wie Du Dir das vorstellst, ist es nun nicht ganz.
Erst Knast, dann Führerschein weg. Will sagen, wenn er aus dem Knast rauskommt, hat er immer noch keinen Lappen, denn erst jetzt fängt die Zeit für den Führrerschein zu laufen an, auch wenn er ihn gleich bei Haftantritt abgeben muss.
Gruß
Tar-Akuram
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" hat geschrieben:@Ronny(etc):
LOL, so wie Du Dir das vorstellst, ist es nun nicht ganz.
Erst Knast, dann Führerschein weg. Will sagen, wenn er aus dem Knast rauskommt, hat er immer noch keinen Lappen, denn erst jetzt fängt die Zeit für den Führrerschein zu laufen, auch wenn er ihn gleich bei Haftantritt abgeben muss.
Gruß
Tar-Akuram
OK, aber damit ist immernoch keinem geholfen. Der nächste Depp kommt evtl. von Porsche.
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ich finde das urteil gerecht!
solche menschen (potenzielle gefährdung von menschenleben) gehört ein deftiger denkzettel verpasst! und das einzige was die verstehen ist knast und führerscheinentzug!
ich finde das urtei hätte ruhig noch etwas härter ausfallen können, da er sowieso nach spätestens einem jahr wieder auf freien fuss ist...
ausserdem denke ich, dass er noch mit sehr hohen schmerzensgeldzahlungen für die hinterbliebenen rechnen muss, die aber wahrscheinlich erst durch den zivilprozess dotiert werden...
solche menschen (potenzielle gefährdung von menschenleben) gehört ein deftiger denkzettel verpasst! und das einzige was die verstehen ist knast und führerscheinentzug!
ich finde das urtei hätte ruhig noch etwas härter ausfallen können, da er sowieso nach spätestens einem jahr wieder auf freien fuss ist...
ausserdem denke ich, dass er noch mit sehr hohen schmerzensgeldzahlungen für die hinterbliebenen rechnen muss, die aber wahrscheinlich erst durch den zivilprozess dotiert werden...
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" hat geschrieben:" hat geschrieben:@Ronny(etc):
LOL, so wie Du Dir das vorstellst, ist es nun nicht ganz.
Erst Knast, dann Führerschein weg. Will sagen, wenn er aus dem Knast rauskommt, hat er immer noch keinen Lappen, denn erst jetzt fängt die Zeit für den Führrerschein zu laufen, auch wenn er ihn gleich bei Haftantritt abgeben muss.
Gruß
Tar-Akuram
OK, aber damit ist immernoch keinem geholfen. Der nächste Depp kommt evtl. von Porsche.
So ganz versteh ich Dich jetzt nicht. Wo ist der Unterschied zu einem Porschefahrerer? Was meinst Du jetzt damit?